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   OLG Brandenburg, 04.05.2020 - 12 W 31/19   

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https://dejure.org/2020,11050
OLG Brandenburg, 04.05.2020 - 12 W 31/19 (https://dejure.org/2020,11050)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 04.05.2020 - 12 W 31/19 (https://dejure.org/2020,11050)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 04. Mai 2020 - 12 W 31/19 (https://dejure.org/2020,11050)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Denken darf man alles, aber nicht sagen ... (IBR 2020, 374)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 26.04.2007 - VII ZB 18/06

    Verwertung des Gutachtens eines später erfolgreich abgelehnten Sachverständigen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 04.05.2020 - 12 W 31/19
    Zwar steht die erfolgreiche Ablehnung der Verwertbarkeit vorher erstatteter Gutachten des Sachverständigen nicht entgegen, wenn die Partei, die sich auf die Befangenheit des Sachverständigen beruft, den Ablehnungsgrund in rechtsmissbräuchlicher Weise provoziert hat und kein Anlass zu der Besorgnis besteht, dass die Unvoreingenommenheit des Sachverständigen schon bei Erstellung seiner bisherigen Gutachten beeinträchtigt war (vgl. BGH NJW-RR 2007, 1293).
  • OLG Nürnberg, 08.09.2011 - 8 U 2204/08

    Sachverständigenentschädigung: Entfallen des Vergütungsanspruchs wegen grob

    Auszug aus OLG Brandenburg, 04.05.2020 - 12 W 31/19
    Der Sachverständige verliert dann seinen Vergütungsanspruch (vgl. OLG Nürnberg MDR 2012, 365).
  • LG Bremen, 02.02.2021 - 1 O 201/18

    Sachverständiger reicht für die Parteien unterschiedliche Gutachtenversionen ein:

    Bei der groben Fahrlässigkeit handelt es sich um eine subjektiv schlechthin unentschuldbare Pflichtverletzung, die das gewöhnliche Maß der Fahrlässigkeit des § 276 Abs. 1 BGB erheblich übersteigt (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 04.05.2020 ‒ 12 W 31/19).
  • OLG Karlsruhe, 10.06.2022 - 13 W 114/21

    Wer sich durch Kritik "diskreditiert" fühlt, reagiert unprofessionell und erhält

    Nach herrschender Meinung darf auch ein bereits vor Eintritt der Befangenheit erstattetes Gutachten eines abgelehnten Sachverständigen grundsätzlich nicht verwertet werden (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 04.05.2020 - 12 W 31/19; OLG München, Beschluss vom 11.05.1998 - 11 W 864/98; Zimmermann, in: MüKo-ZPO, 6. Auflage 2020, § 406 Rn. 19; Huber, in: Musielak/Voit, ZPO, 19 Auflage 2022, § 406 Rn. 18, § 412 Rn. 2; Scheuch, in: Vorwerk/Wolf, BeckOK-ZPO, 44. Edition, Stand 01.03.2022, § 406 Rn. 39; Berger, in: Stein/Jonas, ZPO, Bd. 5, 23. Auflage 2015, § 406 Rn. 66; Ahrens, in: Wieczorek/Schütze, ZPO, Bd. 6, 4. Auflage 2014, § 406 Rn. 13; offenlassend: BGH, Beschluss vom 26.04.2007 - VII ZB 18/06).
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