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VGH Bayern, 15.10.2008 - 12 ZB 08.2468 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Wiedereinsetzungsantrag
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- OVG Sachsen-Anhalt, 16.10.1998 - F 2 S 385/98
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Keine Klageerhebung; Beschluß; Urteil; …
Auszug aus VGH Bayern, 15.10.2008 - 12 ZB 08.2468
Der isolierte Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gemäß § 60 Abs. 1 VwGO (…siehe dazu Jörg Schmidt in Eyermann, VwGO, 12. Aufl. 2006, § 60 RdNr. 30) - über den durch Beschluss zu entscheiden ist (vgl. OVG Sachsen-Anhalt vom 16.10.1998 NJ 1999, 159) - bleibt ohne Erfolg, weil er verfristet ist und die versäumte Rechtshandlung nicht innerhalb der Wiedereinsetzungsfrist nachgeholt wurde. - VGH Bayern, 04.03.1999 - 12 CE 99.501
Auszug aus VGH Bayern, 15.10.2008 - 12 ZB 08.2468
Bei Rechtskundigen ist regelmäßig davon auszugehen, dass sie ihren Willen eindeutig erklären und ein anderer Erklärungsinhalt ihrer erkennbaren Absicht widerspräche (vgl. BayVGH vom 4.3.1999 Az. 12 CE 99.501 m.w.N).
- BGH, 24.06.2009 - IV ZB 2/09
Rechtsschutzbedürfnis für die Überprüfung der Ablehnung der Bewilligung von …
Das gilt auch für die Wiedereinsetzungsfrist (BayVGH, Beschluss vom 15. Oktober 2008 - 12 ZB 08.2468 - [...] Tz. 2). - OVG Berlin-Brandenburg, 02.04.2020 - 3 N 305.18
Prozesskostenhilfe; beabsichtigtes Berufungszulassungsverfahren; …
Soweit in der obergerichtlichen Rechtsprechung vereinzelt die Auffassung vertreten wird, die Berufungszulassung sei nach dem Wegfall des Hindernisses, d. h. nach der Entscheidung über das Prozesskostenhilfegesuch, ebenfalls innerhalb eines Monats zu beantragen (so OVG Bautzen…, Beschluss vom 19. September 2017 - 4 A 613/15 - juris Rn. 4; VGH München…, Beschluss vom 26. Februar 2020 - 15 ZB 20.25 - juris Rn. 9 und Beschluss vom 15. Oktober 2008 - 12 ZB 08.2468 - juris Rn. 2), widerspricht dies dem eindeutigen Wortlaut des § 60 Abs. 2 Satz 1, Halbsatz 2 VwGO. - VGH Bayern, 10.11.2008 - 12 ZB 08.2857
Beschwerde; Ablehnung eines (isolierten) Wiedereinsetzungsantrages
Die Beschwerde vom 2. November 2008 ist bereits nicht statthaft und deshalb als unzulässig zu verwerfen, weil der Beschluss des Senats vom 15. Oktober 2008 (Az. 12 ZB 08.2468) nach § 152 Abs. 1 VwGO unanfechtbar ist.