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   OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 29.09.1981 - 13 A 46/81   

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https://dejure.org/1981,5537
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 29.09.1981 - 13 A 46/81 (https://dejure.org/1981,5537)
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 29.09.1981 - 13 A 46/81 (https://dejure.org/1981,5537)
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 29. September 1981 - 13 A 46/81 (https://dejure.org/1981,5537)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Schulpflicht (Befreiung) - Besuch britischer Schule

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1982, 1246
  • NJW 1982, 1247
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 02.10.1980 - 13 A 42/80
    Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 29.09.1981 - 13 A 46/81
    Dementsprechend wird in der Praxis der niedersächsischen Schulbehörden oft schon die Tatsache, daß ein Geschwisterkind die andere Schule besucht, als ausreichender pädagogischer Grund i. S. des § 46 III 3 NdsSchulG angesehen (vgl. OVG Lüneburg, DVBl. 1981, 872 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.06.2013 - 9 S 2883/11

    Versagung der amtlichen Anerkennung als "natürliches Mineralwasser"

    OVG, Urteil vom 29.09.1981 - 13 A 46/81 -, NJW 1982, 1246, 1248).
  • OVG Niedersachsen, 09.06.1997 - 12 K 325/96

    Verkehrsflughafen; Nachtflugbetrieb; Nachträgliche Beschränkung; Nächtlicher

    Bei der weiteren Tatbestandsvoraussetzung des § 49 Abs. 2 Nr. 3 VwVfG , daß ohne den Widerruf "das öffentliche Interesse gefährdet würde", liegt bereits eine Auslegung, nach der eine "Gefährdung des öffentlichen Interesses" nicht notwendig eine konkrete "Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung" voraussetzt, jedenfalls nicht nahe (s.a. OVG Lüneburg, Urt. v. 29. September 1981 - 13 OVG A 46/81 -, NJW 1982, 1246, 1248) [OVG Niedersachsen 29.09.1981 - 13 A 46/81]; jedenfalls sieht der Senat bei dem hier zu beurteilenden Fall etwa nachträglich veränderter Belastungen durch nächtlichen Fluglärm keinen Raum, sinnvoll zwischen solchen nachträglich eingetretenen Tatsachen, die zum Widerruf nach § 49 Abs. 2 Nr. 3 VwVfG berechtigten und solchen, die von § 6 Abs. 2 Satz 3 LuftVG erfaßt sind, oder zwischen einer Gefährdung öffentlicher Interessen i.S.v. § 49 Abs. 2 Nr. 3 VwVfG und einer Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung i.S.v. § 6 Abs. 2 S. 3 LuftVG zu unterscheiden.
  • VG Berlin, 09.12.1998 - 19 A 78.98

    Widerruf einer Baugenehmigung zur Instandsetzung und Modernisierung eines

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  • VG Braunschweig, 08.11.2001 - 6 A 49/01

    Ausnahmegenehmigung; Erstattung; Freistellung; gewöhnlicher Aufenthaltsort;

    Insoweit unterscheidet sich der Sachverhalt dieses Falls von der der Entscheidung des OVG Lüneburg vom 29.05.1981 (NJW 1982, 1246) zu Grunde liegenden Fallkonstellation, so dass die Rechtsausführungen der Entscheidung nicht auf den hier zu entscheidenden Fall übertragen werden können.
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