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OVG Nordrhein-Westfalen, 23.06.1987 - 13 B 826/87 |
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OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 23. Juni 1987 - 13 B 826/87 (https://dejure.org/1987,6759)
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1988, 2690 (Ls.)
- NVwZ 1988, 740
Wird zitiert von ... (4)
- VG Halle, 14.05.2020 - 8 A 425/18
Klage gegen Rücknahme der Genehmigung zur Errichtung einer Biogasanlage in …
Soweit diese geheilt sind, entfällt jedoch die Rechtswidrigkeit (vgl. OVG Münster, Beschluss vom 23. Juni 1987 - 13 B 826/87 -, juris = NVwZ 1988, 740). - OLG Köln, 20.01.1994 - 7 U 130/93
Die bloße Beleihung eines Unternehmers löst noch keine Haftung der beleihenden …
Das VG K. stellte mit Beschluß vom 16. März 1987 die aufschiebende Wirkung dieses Widerspruchs wieder her; seine Entscheidung wurde durch das OVG M. mit Beschluß vom 23. Juni 1987 (13 B 826/87) bestätigt. - VG Düsseldorf, 25.06.2002 - 17 K 9880/98
Auslegung der Verordnung über die Nachweisführung bei der Entsorgung von Abfällen …
Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschl. vom 23. Juni 1987 - 13 B 826/87, in: NVwZ 1988, 740, 741 hat zum Verhältnis von Ordnungsverwaltung und kommunaler Selbstverwaltung Folgendes ausgeführt: "Die Ordnungsverwaltung, soweit sie Angelegenheit der Kommunalverwaltung ist, gehört ... nicht zur kommunalen Selbstverwaltung (vgl. BVerfGE 6, 104, 116). - VG Magdeburg, 13.12.2018 - 7 A 614/17
Aufhebung einer Unzulässigkeitsentscheidung im Dublin-Verfahren; Nachholung der …
Denn die Heilung eines Verfahrensfehlers bewirkt, dass der Verwaltungsakt in dem Umfange, in dem der Fehler behoben ist, rechtmäßig wird und insoweit nicht mehr der Aufhebung nach § 48 Abs. 1 S. 1 VwVfG unterliegt (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 23.06.1987 - 13 B 826/87 - NVwZ 1988, 740).