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   BSG, 04.07.1996 - 13 BJ 191/95   

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BSG, 04.07.1996 - 13 BJ 191/95 (https://dejure.org/1996,35421)
BSG, Entscheidung vom 04.07.1996 - 13 BJ 191/95 (https://dejure.org/1996,35421)
BSG, Entscheidung vom 04. Juli 1996 - 13 BJ 191/95 (https://dejure.org/1996,35421)
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 14.12.2011 - B 5 R 36/11 R

    Rentenberechnung - Übersiedler aus der ehemaligen DDR - Verfassungsmäßigkeit

    Diese wurde daher auf den Personenkreis begrenzt, der am Tag des Vertragsabschlusses seinen gewöhnlichen Aufenthalt in den alten Bundesländern hatte (Art. 23 § 1 Abs. 2 S 1 des Gesetzes zu dem genannten Vertrag - StVtrG - vom 25.6.1990, BGBl II 518; vgl zur Unbedenklichkeit dieses Stichtags vor Art. 3 Abs. 1 GG: BSG Beschluss vom 4.7.1996 - 13 BJ 191/95 - Juris RdNr 6) , während umgekehrt alle Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik erst nach diesem Zeitpunkt begründet hatten, nunmehr die von dem bisher für sie zuständigen Rentenversicherungsträger nach den für ihn geltenden Rechtsvorschriften berechnete Rente für die dort zurückgelegten Zeiten erhielten (Art. 20 Abs. 7 StVtr) .
  • LSG Hessen, 18.01.2013 - L 5 R 144/12

    Rentenberechnung - Übersiedler aus der ehemaligen DDR - Verfassungsmäßigkeit -

    Diese wurde daher auf den Personenkreis begrenzt, der am Tag des Vertragsabschlusses seinen gewöhnlichen Aufenthalt in den alten Bundesländern hatte ( Art. 23 § 1 Abs. 2 S. 1 des Gesetzes zu dem genannten Vertrag - StVtrG - vom 25.6.1990, BGBl II 518; vgl. zur Unbedenklichkeit dieses Stichtags vor Art. 3 Abs. 1 GG : BSG Beschluss vom 4.7.1996 - 13 BJ 191/95 - Juris RdNr 6 ) , während umgekehrt alle Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik erst nach diesem Zeitpunkt begründet hatten, nunmehr die von dem bisher für sie zuständigen Rentenversicherungsträger nach den für ihn geltenden Rechtsvorschriften berechnete Rente für die dort zurückgelegten Zeiten erhielten (Art. 20 Abs. 7 StVtr ) .
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.06.2012 - L 18 (2) KN 230/09

    Rentenversicherung

    Diese wurde daher auf den Personenkreis begrenzt, der am Tag des Vertragsabschlusses seinen gewöhnlichen Aufenthalt in den alten Bundesländern hatte (Art. 23 § 1 Abs. 2 S 1 StVtrG vom 25.6.1990, BGBl II 518; vgl zur Unbedenklichkeit dieses Stichtags vor Art. 3 Abs. 1 GG: BSG, Beschluss vom 4.7.1996, Az 13 BJ 191/95, juris Rdnr 6), während umgekehrt alle Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik erst nach diesem Zeitpunkt begründet hatten, nunmehr die von dem bisher für sie zuständigen Rentenversicherungsträger nach den für ihn geltenden Rechtsvorschriften berechnete Rente für die dort zurückgelegten Zeiten erhielten (Art. 20 Abs. 7 StVtrG).
  • LSG Baden-Württemberg, 12.12.2012 - L 5 R 3509/09
    Diese wurde daher auf den Personenkreis begrenzt, der am Tag des Vertragsabschlusses seinen gewöhnlichen Aufenthalt in den alten Bundesländern hatte (Art. 23 § 1 Abs. 2 S 1 des Gesetzes zu dem genannten Vertrag - StVtrG - vom 25.6.1990, BGBl II 518; vgl zur Unbedenklichkeit dieses Stichtags vor Art. 3 Abs. 1 GG: BSG Beschluss vom 4.7.1996 - 13 BJ 191/95 - Juris RdNr 6), während umgekehrt alle Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik erst nach diesem Zeitpunkt begründet hatten, nunmehr die von dem bisher für sie zuständigen Rentenversicherungsträger nach den für ihn geltenden Rechtsvorschriften berechnete Rente für die dort zurückgelegten Zeiten erhielten (Art. 20 Abs. 7 StVtr).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 26.07.2023 - L 16 R 363/21

    Verfassungsmäßigkeit der Bewertung im Beitrittsgebiet zurückgelegter

    Diese wurde daher auf den Personenkreis begrenzt, der am Tag des Vertragsabschlusses seinen gewöhnlichen Aufenthalt in den alten Bundesländern hatte (Art. 23 § 1 Abs. 2 S 1 des Gesetzes zu dem genannten Vertrag - StVtrG - vom 25.6.1990, BGBl II 518; vgl zur Unbedenklichkeit dieses Stichtags vor Art. 3 Abs. 1 GG: BSG Beschluss vom 4.7.1996 - 13 BJ 191/95 - Juris RdNr 6), während umgekehrt alle Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik erst nach diesem Zeitpunkt begründet hatten, nunmehr die von dem bisher für sie zuständigen Rentenversicherungsträger nach den für ihn geltenden Rechtsvorschriften berechnete Rente für die dort zurückgelegten Zeiten erhielten (Art. 20 Abs. 7 StVtr).
  • BSG, 04.05.2022 - B 5 R 25/22 B

    Höhere Altersrente unter Bewertung von in der DDR zurückgelegten

    Soweit der Kläger unter Hinweis auf die Entscheidungen des BSG vom 19.3.1995 ( 5 RJ 72/95) und 4.7.1996 ( 13 BJ 191/95) vorbringt, das BSG habe nicht immer diese Meinung vertreten, zeigt er nicht auf, inwiefern sich aus den genannten Entscheidungen weitergehende Antworten auf die Frage nach der Anwendbarkeit des § 256a SGB VI auf Ansprüche von Flüchtlingen und Übersiedlern aus der DDR ergeben könnten; die Entscheidungen behandeln den (dort abgelehnten) Anspruch auf Weitergewährung einer Rente aus der Freiwilligen Zusatzrentenversicherung (FZR) der DDR.
  • BSG, 26.08.1999 - B 2 U 283/98 B

    Grundsätzliche Bedeutung bei Verfassungswidrigkeit einer Gesetzesnorm

    Der 13. Senat des BSG hat in seinem Beschluß vom 4. Juli 1996 - 13 BJ 191/95 - ebenfalls zur Verfassungsmäßigkeit des Stichtages auf dem Gebiet der gesetzlichen Rentenversicherung die Ansicht vertreten, angesichts des Ziels der Vertragsparteien des StVtr, eine umfassende Union mit dem Ziel der Wiederherstellung der deutschen Einheit einzugehen und dazu eine Vereinheitlichung ihrer sozialen Versicherungssysteme vorzunehmen, sei es notwendig und sachgerecht gewesen, die Sozialversicherten beider Staaten von einem bestimmten Zeitpunkt an nur noch nach dem Recht ihres Herkunftsgebietes zu behandeln, um diesen Prozeß geordnet und vorhersehbar durchführen zu können.
  • LSG Bayern, 12.07.2006 - L 13 KN 1/06

    Anspruch auf Neufeststellung der Altersrente unter Berücksichtigung von Zeiten

    Wie das BSG in dem vom SG ausführlich zitierten Urteil vom 30. Januar 1997, Az.: 4 RA 6/95, ausgeführt hat, ist bei Versicherten, die vor dem 19. Mai 1990 ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im damaligen Bundesgebiet hatten und eine Rente nach dem AVG bezogen haben, keine Rechtsgrundlage für eine Neufeststellung von Bestandsrenten aus Anlass des Inkrafttretens des AAÜG gegeben (ebenso für die Berücksichtigung von Beiträgen zur FZR: BSG Beschluss vom 4. Juli 1996, Az.: 13 BJ 191/95).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.01.2012 - L 2 R 181/09
    Die Klägerin bezieht sich u.a. auf Entscheidungen des Bundessozialgerichts (BSG) vom 04. Juli 1996 (13 BJ 191/95) und des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 27. Februar 2007 (1 BvR 1982/01) und rügt die fehlerhafte Auslegung des Beschlusses des BVerfG vom 13. Juni 2006 (1 BvL 9/00).
  • BSG, 05.03.2013 - B 13 R 11/13 B
    Der Kläger benennt zwar zwei Entscheidungen des BSG vom 29.7.1997 (4 RA 56/95) und 4.7.1996 (13 BJ 191/95) sowie eine Entscheidung des BVerfG vom 28.4.1999 (1 BvL 32/95 ua) und zitiert aus ihnen.
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