Rechtsprechung
   FG Hessen, 02.02.2009 - 13 K 1506/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,8919
FG Hessen, 02.02.2009 - 13 K 1506/08 (https://dejure.org/2009,8919)
FG Hessen, Entscheidung vom 02.02.2009 - 13 K 1506/08 (https://dejure.org/2009,8919)
FG Hessen, Entscheidung vom 02. Februar 2009 - 13 K 1506/08 (https://dejure.org/2009,8919)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,8919) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 27 StBerG, § 20 Abs 2 Nr 2 StBerG, § 14 Abs 1 Nr 5 StBerG, § 4 Nr 11 StBerG, § 13 Abs 1 StBerG
    Satzungsregelungen zu den Mitgliedsbeiträgen zu einem Lohnsteuerhilfeverein - Befugnisse der Aufsichtsbehörde gegenüber dem Lohnsteuerhilfeverein

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vereinbarkeit eines Verfahrens zur Erhebung der Mitgliedsbeiträge durch einen Lohnsteuerhilfeverein mit dem Steuerberatungsgesetz (StBerG); Rechtmäßigkeit eines grundsätzlichen Verbots der Beitragserhebung in der Beratungsstelle im Zusammenhang mit einer ...

  • Judicialis

    StBerG § 20 Abs. 2 Nr. 2; ; StBerG § 14 Abs. 1 Nr. 5

  • hessen.de

    Erhebung von Mitgliedsbeiträgen durch einen Lohnsteuerhilfeverein

  • hessen.de

    Erhebung von Mitgliedsbeiträgen durch einen Lohnsteuerhilfeverein

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StBerG § 14 Abs. 1 Nr. 5; StBerG § 20 Abs. 2 Nr. 2
    Form der Erhebung von Mitgliedsbeiträgen durch einen Lohnsteuerhilfeverein - Lohnsteuerhilfeverein; Mitgliedsbeitrag; Erhebung; Steuerliche Beratung; Entgelt

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Form der Erhebung von Mitgliedsbeiträgen durch einen Lohnsteuerhilfeverein

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2009, 1149
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 09.09.1997 - VII R 108/96

    Beitragserhebung durch Lohnsteuerhilfeverein

    Auszug aus FG Hessen, 02.02.2009 - 13 K 1506/08
    Diese Norm ist verfassungsgemäß; der Senat verweist insofern auf die Ausführungen des BFH in seinem Urteil vom 09.09.1997 VII R 108/96, BStBl. II 1997, 778 (780) sowie den Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes vom 16.07.1998 1 BvR 2334/97, StEd 912/1998.

    Die Mitgliedsbeiträge dürfen also kein verdecktes Leistungsentgelt darstellen (BFH-Urteil vom 09.09.1997 VII R 108/96, BStBl. II 1997, 778; Goez in Kuhls/Meurers/ Maxl/Schäfer/Goez/Willerscheid, StBerG, 2. Aufl. 2004, § 14 Rn. 39; Späth in Bonner Handbuch der Steuerberatung, Stand 104. Aktualisierung Dezember 2008, StBerG, § 14 Rn. B 21, 24).

  • BFH, 23.03.1999 - VII R 19/98

    Satzung eines Lohnsteuerhilfevereins

    Auszug aus FG Hessen, 02.02.2009 - 13 K 1506/08
    Wenn der Bekl. demnach bei einem Verstoß gegen § 14 StBerG schon zum Widerruf der Anerkennung befugt ist, ermächtigt ihn diese Norm zur Erfüllung seiner Aufsichtsbefugnisse erst recht dazu, dem Kl. - als milderes Mittel gegenüber dem sofortigen Widerruf der Anerkennung - konkrete Auflagen, wie im Streitfall zur Erhebung der Mitgliedsbeiträge, zu machen (vgl. hierzu BFH-Urteil vom 23.03.1999 VII R 19/98, BStBl. II 1999, 370 unter 1.).

    Es macht für sich genommen aus dem Mitgliedsbeitrag kein Beratungshonorar (vgl. hierzu BFH-Urteil vom 23.03.1999 VII R 19/98, BStBl. II 1999, 370).

  • BFH, 25.09.1990 - IX R 84/88

    - Zur ordnungsmäßigen Bekanntgabe einer Prüfungsanordnung, die die gesonderte und

    Auszug aus FG Hessen, 02.02.2009 - 13 K 1506/08
    Entscheidend ist, wie der Betroffene selbst - und nicht ein außenstehender Dritter - nach den ihm bekannten Umständen den materiellen Gehalt der Erklärung unter Berücksichtigung von Treu und Glauben verstehen konnte (BFH-Urteil vom 25.09.1990 IX R 84/88, BStBl. II 1991, 120; BFH-Beschluss vom 08.02.2001 VII B 82/00, BFH/NV 2001, 103 m.w.N.) Zur Auslegung des Ausspruchs und der dazu gegebenen Begründung können zeitlich vorhergehende Bescheide (siehe BFH-Beschluss vom 29.06.1988 IV B 70/88; BFH/NV 1989, 613) und Schreiben herangezogen werden.
  • BGH, 15.06.1989 - I ZR 158/87

    "Lohnsteuerhilfeverein III"; Zulässigkeit beratungsabhängiger Mitgliedsbeiträge

    Auszug aus FG Hessen, 02.02.2009 - 13 K 1506/08
    Zur Finanzierung der Beratungsleistungen dienen vielmehr allein die Mitgliedsbeiträge, die wirtschaftlich und auch steuerrechtlich als pauschaliertes Leistungsentgelt für die Hilfeleistung in Lohnsteuersachen anzusehen sind (Bundesgerichtshof- BGH-Urteil vom 15.06.1989 I ZR 158/87, BB 1989, 2067 und DStR 1989, 787; Gehre/von Borstel, StBerG; 5. Aufl. 2005, § 14 Rn. 6; Goez in Kuhls/Meurers/ Maxl/Schäfer/Goez/Willerscheid, StBerG, 2. Aufl. 2004, § 14 Rn. 40).
  • BFH, 22.11.1988 - VII R 173/85

    Ein Lohnsteuerhaftungsbescheid, der mangels zeitraumbezogener Aufgliederung des

    Auszug aus FG Hessen, 02.02.2009 - 13 K 1506/08
    Vielmehr ist eine Nichtigkeit nur bei völliger Unbestimmtheit gegeben, d.h. wenn dem Verwaltungsakt nicht hinreichend sicher entnommen werden kann, was von wem verlangt wird (Bundesfinanzhof-BFH-Urteil vom 22.11.1988 VII R 173/85, BStBl. II 1989, 220; Pahlke/König, AO, § 119 Rn. 21).
  • BFH, 08.02.2001 - VII B 82/00

    Kommanditanteil - Übertragung - Treuhandvertrag - Ehefrau - Anfechtung -

    Auszug aus FG Hessen, 02.02.2009 - 13 K 1506/08
    Entscheidend ist, wie der Betroffene selbst - und nicht ein außenstehender Dritter - nach den ihm bekannten Umständen den materiellen Gehalt der Erklärung unter Berücksichtigung von Treu und Glauben verstehen konnte (BFH-Urteil vom 25.09.1990 IX R 84/88, BStBl. II 1991, 120; BFH-Beschluss vom 08.02.2001 VII B 82/00, BFH/NV 2001, 103 m.w.N.) Zur Auslegung des Ausspruchs und der dazu gegebenen Begründung können zeitlich vorhergehende Bescheide (siehe BFH-Beschluss vom 29.06.1988 IV B 70/88; BFH/NV 1989, 613) und Schreiben herangezogen werden.
  • BFH, 29.06.1988 - IV B 70/88

    Nichtigkeit der Aufforderung zur Buchführung - Anforderungen an die Nichtigkeit

    Auszug aus FG Hessen, 02.02.2009 - 13 K 1506/08
    Entscheidend ist, wie der Betroffene selbst - und nicht ein außenstehender Dritter - nach den ihm bekannten Umständen den materiellen Gehalt der Erklärung unter Berücksichtigung von Treu und Glauben verstehen konnte (BFH-Urteil vom 25.09.1990 IX R 84/88, BStBl. II 1991, 120; BFH-Beschluss vom 08.02.2001 VII B 82/00, BFH/NV 2001, 103 m.w.N.) Zur Auslegung des Ausspruchs und der dazu gegebenen Begründung können zeitlich vorhergehende Bescheide (siehe BFH-Beschluss vom 29.06.1988 IV B 70/88; BFH/NV 1989, 613) und Schreiben herangezogen werden.
  • FG Rheinland-Pfalz, 14.10.1997 - 2 K 2633/96
    Auszug aus FG Hessen, 02.02.2009 - 13 K 1506/08
    Denn dem aus der Struktur des Vereins als Selbsthilfeeinrichtung folgenden Kostendeckungsprinzip entspricht es, dass das einzelne Mitglied seinen Beitrag zu dem in der Satzung oder Beitragsordnung bestimmten Fälligkeitszeitpunkt zu entrichten hat, als Folge der Nichtzahlung ein Mahnverfahren durchzuführen ist und dass das Mitglied bei anhaltender Säumnis aus dem Verein ausgeschlossen wird (FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 14.10.1997 2 K 2633/96, EFG 1998, 598; Späth in Bonner Handbuch der Steuerberatung, Stand 104. Aktualisierung Dezember 2008, StBerG, § 14 Rn. B 23).
  • BVerfG, 16.07.1998 - 1 BvR 2334/97
    Auszug aus FG Hessen, 02.02.2009 - 13 K 1506/08
    Diese Norm ist verfassungsgemäß; der Senat verweist insofern auf die Ausführungen des BFH in seinem Urteil vom 09.09.1997 VII R 108/96, BStBl. II 1997, 778 (780) sowie den Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes vom 16.07.1998 1 BvR 2334/97, StEd 912/1998.
  • FG Berlin-Brandenburg, 23.06.2022 - 13 K 8105/21

    Zur Berücksichtigung des Kindergeldes in der Bemessungsgrundlage für die

    Die - wohl schon aufgrund der Rechtsbehelfsbelehrung (vgl. Hessisches Finanzgericht -FG-, Urteil vom 2. Februar 2009 -13 K 1506/08-, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 2009, 1149) - in die Form des Verwaltungsakts gekleidete Regelung des Einzelfalles besteht darin, dass dem Kläger aufgegeben wird, die Beitragsordnung ab 1. Januar 2021 in dem sich aus dem in der Anordnung in Bezug genommenen Anhörungsschreiben vom 16. Februar 2021 näher umschriebenen Umfang zu ändern.
  • FG Rheinland-Pfalz, 20.04.2023 - 4 K 1038/22

    Unzulässige Entgeltlichkeit von Leistungen eines Lohnsteuerhilfevereins bei

    Die - wohl schon aufgrund der Rechtsbehelfsbelehrung (vgl. Hessisches Finanzgericht -FG-, Urteil vom 2. Februar 2009 -13 K 1506/08-, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 2009, 1149) - in die Form des Verwaltungsakts gekleidete Regelung des Einzelfalles bestand darin, dass dem Kläger aufgegeben wurde, die Beitragsordnung ab 1. Januar 2022 in dem sich aus der Anordnung näher umschriebenen Umfang zu ändern bzw. zu streichen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht