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   FG München, 12.08.2008 - 13 K 471/05   

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FG München, 12.08.2008 - 13 K 471/05 (https://dejure.org/2008,24006)
FG München, Entscheidung vom 12.08.2008 - 13 K 471/05 (https://dejure.org/2008,24006)
FG München, Entscheidung vom 12. August 2008 - 13 K 471/05 (https://dejure.org/2008,24006)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    (Kein Zuschlag für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte i.H. von 0,03 v.H. gem. § 8 Abs. 2 Satz 3 EStG bei Nutzung eines Dienstwagens für lediglich eine Heimfahrt pro Woche - Kürzung des geldwerten Vorteils aus der Dienstwagengestellung um das für Privatfahrten an ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Judicialis

    EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6; ; EStG § ... 8 Abs. 1; ; EStG § 8 Abs. 2 Satz 2; ; EStG § 8 Abs. 2 Satz 3; ; EStG § 8 Abs. 2 Satz 4; ; EStG § 8 Abs. 2 Satz 5; ; EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4; ; EStG § 19 Abs. 1 Satz 1. Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Höhe der anzusetzenden Privatnutzung, wenn der Dienstwagen nur einmal wöchentlich für die Fahrten von der Wohnung zum Betriebssitz des Arbeitgebers genutzt wird

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Höhe der anzusetzenden Privatnutzung, wenn der Dienstwagen nur einmal wöchentlich für die Fahrten von der Wohnung zum Betriebssitz des Arbeitgebers genutzt wird

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 04.04.2008 - VI R 85/04

    Zuschlag für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte richtet sich nach

    Auszug aus FG München, 12.08.2008 - 13 K 471/05
    Außerdem ergebe sich aus der neuesten Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH), dass für die Berechnung der Höhe des geldwerten Vorteils aus der privaten Kfz-Nutzung auf den tatsächlichen Umfang der Nutzung des Dienstwagens abgestellt werden müsse (vgl. BFH-Urteile vom 4. April 2008 VI R 68/05, DStR 2008, 1182 = BFH/NV 2008, 1240; VI R 85/04, DStR 2008, 1185 = BFH/NV 2008, 1237).

    Für die Ermittlung des Zuschlags ist daher in gleicher Weise wie für den pauschalen Werbungskostenabzug auf die tatsächliche Nutzung des Dienstwagens für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte abzustellen (BFH-Urteile vom 4. April 2008 VI R 68/05, BFH/NV 2008, 1240; VI R 84/05, BFH/NV 2008, 1237).

    Dies entspricht der Regelung des § 8 Abs. 2 Satz 5 EStG zur Bewertung der Nutzung des Dienstwagens zu Familienheimfahrten im Rahmen der doppelten Haushaltsführung (BFH-Urteil in BFH/NV 2008, 1237 m.w.N.).

    Demgemäß hat das Finanzgericht (FG), wenn es zu der Auffassung gelangt, dass der Steuerpflichtige den Dienstwagen nur einmal wöchentlich für die Fahrten zum Betriebssitz des Arbeitgebers genutzt hat, anstelle des in § 8 Abs. 2 Satz 3 EStG vorgesehenen pauschalen monatlichen Zuschlags eine Einzelbewertung der Fahrten mit 0, 002 v.H. des Listenpreises i.S. des § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG je Entfernungskilometer vorzunehmen (BFH-Urteil in BFH/NV 2008, 1237 m.w.N.).

    Soweit die Kläger der Auffassung sind, dass die Nutzung des Dienstwagens für die einzelnen Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nicht über die tatsächlich zurückgelegte Wegstrecke mit 155 Entfernungskilometern, sondern nach der Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte je Kilometer der geodätischen Linie über 105 km mit 0, 002 v.H des Listenpreises i.S. des § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG zu bewerten sei, ist dem erkennenden Senat völlig unverständlich, wie es den Klägern gelingt, das BFH-Urteil in BFH/NV 2008, 1237 derart - zu ihren Gunsten - falsch zu verstehen.

  • BFH, 04.04.2008 - VI R 68/05

    Zuschlag für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte richtet sich nach

    Auszug aus FG München, 12.08.2008 - 13 K 471/05
    Außerdem ergebe sich aus der neuesten Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH), dass für die Berechnung der Höhe des geldwerten Vorteils aus der privaten Kfz-Nutzung auf den tatsächlichen Umfang der Nutzung des Dienstwagens abgestellt werden müsse (vgl. BFH-Urteile vom 4. April 2008 VI R 68/05, DStR 2008, 1182 = BFH/NV 2008, 1240; VI R 85/04, DStR 2008, 1185 = BFH/NV 2008, 1237).

    Für die Ermittlung des Zuschlags ist daher in gleicher Weise wie für den pauschalen Werbungskostenabzug auf die tatsächliche Nutzung des Dienstwagens für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte abzustellen (BFH-Urteile vom 4. April 2008 VI R 68/05, BFH/NV 2008, 1240; VI R 84/05, BFH/NV 2008, 1237).

  • BFH, 06.11.2001 - VI R 62/96

    Nach § 8 EStG zu bewertende Nutzungsüberlassung eines vom Arbeitnehmer geleasten

    Auszug aus FG München, 12.08.2008 - 13 K 471/05
    Dieser führt zu einem nach § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG zu erfassenden Lohnzufluss (BFH-Urteile vom 6. November 2001 VI R 62/96, BStBl II 2002, 370;vom 18. Oktober 2007 VI R 96/04, BStBl II 2008, 198).

    Die 1 v.H.-Regelung und die 0, 03 v.H.-Erhöhung findet auch dann Anwendung, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ein geleastes Fahrzeug überlässt (BFH-Urteil in BStBl II 2002, 370).

  • BFH, 07.11.2006 - VI R 95/04

    Die 1 % - Regelung kann nicht durch Vereinbarung eines Nutzungsentgelts vermieden

    Auszug aus FG München, 12.08.2008 - 13 K 471/05
    Denn insoweit fehlt es an einer Bereicherung des Arbeitnehmers (BFH-Urteil vom 7. November 2006 VI R 95/04, BStBl II 2007, 269).
  • BFH, 16.03.2006 - VI R 87/04

    Erforderliche Angaben in ordnungsgemäßem Fahrtenbuch

    Auszug aus FG München, 12.08.2008 - 13 K 471/05
    Erforderlich dafür, dass ein Fahrtenbuch als ordnungsgemäß betrachtet wird, ist aber auch, dass das Fahrtenbuch zeitnah und fortlaufend in einer geordneten und geschlossenen äußeren Form geführt wird, die nachträgliche Einfügungen oder Veränderungen ausschließt oder zumindest deutlich als solche erkennbar werden lässt (vgl. nur BFH-Urteile vom 9. November 2005 VI R 27/05, BStBl II 2006, 408;vom 16. November 2005 VI R 64/04, BStBl II 2006, 410;vom 16. März 2006 VI R 87/04, BStBl II 2006, 625).
  • BFH, 09.11.2005 - VI R 27/05

    Ordnungsgemäßes Fahrtenbuch - zeitnahe Führung in geschlossener Form

    Auszug aus FG München, 12.08.2008 - 13 K 471/05
    Erforderlich dafür, dass ein Fahrtenbuch als ordnungsgemäß betrachtet wird, ist aber auch, dass das Fahrtenbuch zeitnah und fortlaufend in einer geordneten und geschlossenen äußeren Form geführt wird, die nachträgliche Einfügungen oder Veränderungen ausschließt oder zumindest deutlich als solche erkennbar werden lässt (vgl. nur BFH-Urteile vom 9. November 2005 VI R 27/05, BStBl II 2006, 408;vom 16. November 2005 VI R 64/04, BStBl II 2006, 410;vom 16. März 2006 VI R 87/04, BStBl II 2006, 625).
  • BFH, 16.11.2005 - VI R 64/04

    Computerdatei als ordnungsgemäßes Fahrtenbuch

    Auszug aus FG München, 12.08.2008 - 13 K 471/05
    Erforderlich dafür, dass ein Fahrtenbuch als ordnungsgemäß betrachtet wird, ist aber auch, dass das Fahrtenbuch zeitnah und fortlaufend in einer geordneten und geschlossenen äußeren Form geführt wird, die nachträgliche Einfügungen oder Veränderungen ausschließt oder zumindest deutlich als solche erkennbar werden lässt (vgl. nur BFH-Urteile vom 9. November 2005 VI R 27/05, BStBl II 2006, 408;vom 16. November 2005 VI R 64/04, BStBl II 2006, 410;vom 16. März 2006 VI R 87/04, BStBl II 2006, 625).
  • BFH, 18.10.2007 - VI R 96/04

    Berücksichtigung privater Aufwendungen bei der pauschalen Dienstwagenbesteuerung

    Auszug aus FG München, 12.08.2008 - 13 K 471/05
    Dieser führt zu einem nach § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG zu erfassenden Lohnzufluss (BFH-Urteile vom 6. November 2001 VI R 62/96, BStBl II 2002, 370;vom 18. Oktober 2007 VI R 96/04, BStBl II 2008, 198).
  • BFH, 14.03.2007 - XI R 59/04

    Anspruch auf Anwendung der Deckelungsregelung zu § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG

    Auszug aus FG München, 12.08.2008 - 13 K 471/05
    Wird der pauschale Nutzungswert für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitstätte nach dem Maßstab von 0, 002 v.H. des Bruttolistenpreises des Dienstwagens je tatsächlich zurückgelegtem Entfernungskilometer berechnet, kommt im Streitfall die sog. Deckelungsregelung (H 8.1 - Begrenzung des pauschalen Nutzungswerts - Lohnsteuerhinweise - LStH - 2008; Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen - BMF - vom 28. Mai 1996 IV B 2 -S 2334- 173/96, BStBl I 1996, 654 Rz 8) als Billigkeitsmaßnahme i.S. des § 163 Abgabenordnung (AO) (BFH-Urteil vom 14. März 2007 XI R 59/04, BFH/NV 2007, 1838) nicht mehr zur Anwendung.
  • FG Baden-Württemberg, 21.07.2010 - 1 K 2195/10

    Nutzung eines Dienstwagens für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte: Kein

    So hat das FG München mit Urteil vom 12. August 2008 13 K 471/05 (nicht veröffentlicht - n. v. -, rechtskräftig) eine Einzelbewertung in einem Fall vorgenommen, in dem die Arbeitsstätte innerhalb eines ganzen Kalenderjahres zwischen 22 und 32 mal aufgesucht worden ist.
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   FG München, 10.11.2008 - 13 K 471/05   

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https://dejure.org/2008,33164
FG München, 10.11.2008 - 13 K 471/05 (https://dejure.org/2008,33164)
FG München, Entscheidung vom 10.11.2008 - 13 K 471/05 (https://dejure.org/2008,33164)
FG München, Entscheidung vom 10. November 2008 - 13 K 471/05 (https://dejure.org/2008,33164)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Höhe eines geldwerten Vorteils aus der Privatnutzung eines Dienstwagens; Anwendung der Zuschlagsregelung in § 8 Abs. 2 S. 3 Einkommensteuergesetz (EStG) für Fahrten mit einem Dienstwagen zwischen Wohnung und Arbeitsstätte; Anwendung der 1-%-Regelung auf geleaste Pkw; ...

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  • BFH, 04.04.2008 - VI R 85/04

    Zuschlag für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte richtet sich nach

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  • BFH, 04.04.2008 - VI R 68/05

    Zuschlag für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte richtet sich nach

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  • BFH, 06.11.2001 - VI R 62/96

    Nach § 8 EStG zu bewertende Nutzungsüberlassung eines vom Arbeitnehmer geleasten

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