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   FG München, 27.02.2007 - 13 K 5114/01   

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FG München, 27.02.2007 - 13 K 5114/01 (https://dejure.org/2007,18855)
FG München, Entscheidung vom 27.02.2007 - 13 K 5114/01 (https://dejure.org/2007,18855)
FG München, Entscheidung vom 27. Februar 2007 - 13 K 5114/01 (https://dejure.org/2007,18855)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Betriebsaufgabe bei fehlender aktviver Bewirtschaftung eines landwirtschaftlichen Betriebs; Aktive Bewirtschaftung bei Haltung von zwölf Schafen und zehn Legehennen; Zulässigkeit einer rückwirkenden Betriebsaufgabe; Steuerrechtliche Anerkennung eines Pachtvertrages ...

  • Judicialis

    EStG § 13a; ; EStG § 14; ; EStG § 16 Abs. 3 S. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eine Betriebsaufgabe erfordert eine Handlung des Steuerpflichtigen, die darauf gerichtet ist, den Betrieb als selbständigen Organismus nicht mehr in seiner bisherigen Form bestehen zu lassen; Das bisherige Betriebsvermögen darf nicht mehr für die angeblich aufgegebenen ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Eine Betriebsaufgabe erfordert eine Handlung des Steuerpflichtigen, die darauf gerichtet ist, den Betrieb als selbständigen Organismus nicht mehr in seiner bisherigen Form bestehen zu lassen - Das bisherige Betriebsvermögen darf nicht mehr für die angeblich aufgegebenen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BFH, 13.02.1997 - IV R 57/96

    Aufgabe eines landwirtschaftlichen Betriebes als Veräußerung - Weiterführung

    Auszug aus FG München, 27.02.2007 - 13 K 5114/01
    Die Betriebsaufgabe verlangt, dass nach der Betriebseinstellung die wesentlichen Betriebsgrundlagen in einem einheitlichen Vorgang innerhalb kurzer Zeit an einen oder mehrere Abnehmer veräußert oder ganz oder teilweise in das Privatvermögen überführt werden (BFH-Urteile desvom 26. Mai 1993 X R 101/90, BStBl II 1993, 710; vom 25. Juni 1970 IV 350/64, BStBl II 1970, 719;vom 21. Oktober 1993 IV R 42/93, BStBl II 1994, 385;vom 13. Februar 1997 IV R 57/96, BFH/NV 1997, 649).

    Das bisherige Betriebsvermögen darf nicht mehr für die angeblich aufgegebenen betrieblichen Zwecke genutzt werden (BFH-Beschluss vom 14. November 1990 IV B 129/90, BFH/NV 1991, 591; BFH-Urteil in BFH/NV 1997, 649).

    Der Steuerpflichtige, der seine Tätigkeit als Land- und Forstwirt einstellt, kann sich entscheiden, ob er sein bisheriges Betriebsvermögen veräußern oder in sein Privatvermögen überführen will; doch muss er diese Wahl eindeutig und klar zum Ausdruck bringen (BFH-Urteil in BFH/NV 1997, 649).

  • BFH, 30.06.2005 - IV R 63/04

    LuF - Aufgabe eines verpachtenden Betriebs

    Auszug aus FG München, 27.02.2007 - 13 K 5114/01
    Bei der Richtlinienregelung des Abschnitts R 139 Abs. 5 Satz 10 Einkommensteuerrichtlinie 1998 (EStR) handelt es sich nicht um eine rückwirkende Betriebsaufgabe, sondern um eine Verwaltungsvereinfachung der Gestalt, dass innerhalb eines Drei-Monats-Zeitraums einer Betriebsaufgabe zum Zeitpunkt der Erklärung die Werte der letzten Bilanz zugrunde gelegt werden können (BFH-Urteile vom 30. Juni 2005 IV R 63/04, BFH/NV 2005, 1997;vom 18. August 2005 IV R 9/04, BStBl II 2006, 581 jeweils m.w.N.).

    Bei der Mitteilung eines Steuerpflichtigen - wie im Streitfall -, er habe seinen Betrieb zu einem früheren Zeitpunkt aufgegeben, ist im Wege der Auslegung zu ermitteln, ob sich der Steuerpflichtige auf die Äußerung einer Rechtsansicht beschränken oder ob er zugleich eine rechtsgestaltende Erklärung für den Fall abgeben wollte, dass sich das FA seiner Rechtsansicht nicht anschließen würde (BFH-Urteil in BFH/NV 2005, 1997 m.w.N.).

  • BFH, 13.07.1999 - VIII R 29/97

    Rechtsformunwirksame Verträge zwischen nahen Angehörigen

    Auszug aus FG München, 27.02.2007 - 13 K 5114/01
    Nach der Rechtsprechung des BFH ist die steuerrechtliche Anerkennung von Vertragsverhältnissen zwischen nahen Angehörigen u.a. davon abhängig, dass die Verträge bürgerlichrechtlich wirksam vereinbart worden sind und sowohl die Gestaltung als auch die Durchführung des Vereinbarten dem zwischen Fremden Üblichen entspricht (vgl. BFH-Urteile vom 3. März 2004 X R 14/01, BStBl II 2004, 826;vom 19. Februar 2002 IX R 32/98, BStBl II 2002, 674;vom 13. Juli 1999 VIII R 29/97, BStBl II 2000, 386, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 03.03.2004 - X R 14/01

    Wertsicherungsklausel bei Vermögensübertragung

    Auszug aus FG München, 27.02.2007 - 13 K 5114/01
    Nach der Rechtsprechung des BFH ist die steuerrechtliche Anerkennung von Vertragsverhältnissen zwischen nahen Angehörigen u.a. davon abhängig, dass die Verträge bürgerlichrechtlich wirksam vereinbart worden sind und sowohl die Gestaltung als auch die Durchführung des Vereinbarten dem zwischen Fremden Üblichen entspricht (vgl. BFH-Urteile vom 3. März 2004 X R 14/01, BStBl II 2004, 826;vom 19. Februar 2002 IX R 32/98, BStBl II 2002, 674;vom 13. Juli 1999 VIII R 29/97, BStBl II 2000, 386, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 26.05.1993 - X R 101/90

    Zum für Annahme einer Betriebsaufgabe maßgeblichen Zeitraum

    Auszug aus FG München, 27.02.2007 - 13 K 5114/01
    Die Betriebsaufgabe verlangt, dass nach der Betriebseinstellung die wesentlichen Betriebsgrundlagen in einem einheitlichen Vorgang innerhalb kurzer Zeit an einen oder mehrere Abnehmer veräußert oder ganz oder teilweise in das Privatvermögen überführt werden (BFH-Urteile desvom 26. Mai 1993 X R 101/90, BStBl II 1993, 710; vom 25. Juni 1970 IV 350/64, BStBl II 1970, 719;vom 21. Oktober 1993 IV R 42/93, BStBl II 1994, 385;vom 13. Februar 1997 IV R 57/96, BFH/NV 1997, 649).
  • BFH, 29.10.1981 - IV R 138/78

    Übergang zur Liebhaberei keine Betriebsaufgabe

    Auszug aus FG München, 27.02.2007 - 13 K 5114/01
    Das gilt auch für den Übergang zur Liebhaberei, weil dann die im Betrieb enthaltenen stillen Reserven für die Erfassung bei einem späteren gewinnrealisierenden Vorgang genau festgehalten werden müssen (BFH-Urteil vom 29. Oktober 1981 IV R 138/78; BStBl II 1982, 381).
  • BFH, 18.08.2005 - IV R 9/04

    Ermittlung des Betriebsaufgabegewinns und Zeitpunkt einer Betriebsaufgabe bei

    Auszug aus FG München, 27.02.2007 - 13 K 5114/01
    Bei der Richtlinienregelung des Abschnitts R 139 Abs. 5 Satz 10 Einkommensteuerrichtlinie 1998 (EStR) handelt es sich nicht um eine rückwirkende Betriebsaufgabe, sondern um eine Verwaltungsvereinfachung der Gestalt, dass innerhalb eines Drei-Monats-Zeitraums einer Betriebsaufgabe zum Zeitpunkt der Erklärung die Werte der letzten Bilanz zugrunde gelegt werden können (BFH-Urteile vom 30. Juni 2005 IV R 63/04, BFH/NV 2005, 1997;vom 18. August 2005 IV R 9/04, BStBl II 2006, 581 jeweils m.w.N.).
  • BFH, 12.11.1992 - IV R 41/91

    § 28 EStG bei Gewinn aus Auflösung von fortgesetzter Gütergemeinschaft

    Auszug aus FG München, 27.02.2007 - 13 K 5114/01
    Mangels Entnahmehandlung oder eines entsprechenden Rechtsvorgangs hat das eigenbewirtschaftete Ackerland seine Eigenschaft als notwendiges Betriebsvermögen nämlich auch nicht dann verloren, wenn durch die Verkleinerung des Betriebs eine ertragreiche Bewirtschaftung nicht mehr möglich gewesen sein sollte (BFH-Urteile vom 12. November 1992 IV R 41/91, BStBl II 1993, 430, undvom 23. November 1995 IV R 36/94, BFH/NV 1996, 398).
  • BFH, 19.02.2002 - IX R 32/98

    Darlehensgewährung nach vorangegangener Schenkung

    Auszug aus FG München, 27.02.2007 - 13 K 5114/01
    Nach der Rechtsprechung des BFH ist die steuerrechtliche Anerkennung von Vertragsverhältnissen zwischen nahen Angehörigen u.a. davon abhängig, dass die Verträge bürgerlichrechtlich wirksam vereinbart worden sind und sowohl die Gestaltung als auch die Durchführung des Vereinbarten dem zwischen Fremden Üblichen entspricht (vgl. BFH-Urteile vom 3. März 2004 X R 14/01, BStBl II 2004, 826;vom 19. Februar 2002 IX R 32/98, BStBl II 2002, 674;vom 13. Juli 1999 VIII R 29/97, BStBl II 2000, 386, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 21.10.1993 - IV R 42/93

    Das FA ist bei Erlaß eines Änderungsbescheides nach § 174 Abs. 4 AO 1977 nicht an

    Auszug aus FG München, 27.02.2007 - 13 K 5114/01
    Die Betriebsaufgabe verlangt, dass nach der Betriebseinstellung die wesentlichen Betriebsgrundlagen in einem einheitlichen Vorgang innerhalb kurzer Zeit an einen oder mehrere Abnehmer veräußert oder ganz oder teilweise in das Privatvermögen überführt werden (BFH-Urteile desvom 26. Mai 1993 X R 101/90, BStBl II 1993, 710; vom 25. Juni 1970 IV 350/64, BStBl II 1970, 719;vom 21. Oktober 1993 IV R 42/93, BStBl II 1994, 385;vom 13. Februar 1997 IV R 57/96, BFH/NV 1997, 649).
  • BFH, 25.06.1970 - IV 350/64

    Tarifbegünstigte Betriebsaufgabe - Liquidation des Unternehmens - Tatsächliche

  • BFH, 10.03.2005 - X B 182/03

    Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr

  • BFH, 23.11.1995 - IV R 36/94

    Aufgabeerklärung bei einer Betriebsverpachtung

  • BFH, 14.11.1990 - IV B 129/90

    Übernahme und Bewirtschaftung eines Hofes als lebensfähigen Organismus nach dem

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