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Rechtsprechung
   BSG, 23.11.1994 - 13 RJ 19/93   

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BSG, 23.11.1994 - 13 RJ 19/93 (https://dejure.org/1994,1001)
BSG, Entscheidung vom 23.11.1994 - 13 RJ 19/93 (https://dejure.org/1994,1001)
BSG, Entscheidung vom 23. November 1994 - 13 RJ 19/93 (https://dejure.org/1994,1001)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Konkrete Benennung von Verweisungstätigkeiten auch für ungelernte Arbeiter?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    Konkrete Benennung von Verweisungstätigkeiten bei Berufs- bzw Erwerbsunfähigkeit, verschlossener Arbeitsmarkt

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (45)Neu Zitiert selbst (13)

  • BSG, 25.01.1994 - 4 RA 35/93

    Berufsunfähigkeit - Mischtätigkeit - Erwerbsunfähigkeit

    Auszug aus BSG, 23.11.1994 - 13 RJ 19/93
    Das LSG muß dabei nämlich wissen, ob die vom BSG bislang erarbeiteten Fallgruppen (vgl. die Zusammenstellungen bei BSG SozR 2200 § 1246 Nrn. 137, 139) als abschließend anzusehen sind (so BSG SozR 3-2200 § 1246 Nr. 41 S. 167f) oder ob es bei entsprechenden Entwicklungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auch Erweiterungen geben kann.

    Im Ergebnis würde die Benennungspflicht in etwa der Tendenz entsprechen, die der 4. Senat des BSG in seinem Urteil vom 25. Januar 1994 (SozR 3-2200 § 1246 Nr. 41 S. 171) erkennen läßt.

    In seiner Entscheidung vom 25. Januar 1994 (BSG SozR 3-2200 § 1246 Nr. 41 S. 167f) hat der 4. Senat nämlich ausgeführt, daß er das Bestehen der erheblichen Gefahr einer Verschlossenheit des Arbeitsmarktes durch eine abschließende, d.h. nicht ausdehnbare Auflistung von seltenen Tätigkeiten (Katalogfälle) umgrenzt habe.

  • BSG, 30.11.1983 - 5a RKn 28/82

    Verweisungstätigkeit - Knappschaftsrente - Berufsunfähigkeit - Bisheriger Beruf

    Auszug aus BSG, 23.11.1994 - 13 RJ 19/93
    Angesichts eines derart strukturierten und umfangreichen Bewerberpotentials werden entsprechend große Zahlen an Arbeitsplatzen verlangt werden müssen (vgl. dazu BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 110 S. 352 ff.).

    Ausgangspunkt der bisherigen Rechtsprechung ist dabei der Gedanke, daß der Versicherte nur dann auf eine verbliebene Erwerbsfähigkeit verwiesen werden kann, wenn dafür in der Arbeitswelt, wie sie sich gerade tatsächlich darstellt, eine reale Chance der Verwirklichung besteht, wenn also eine nicht nur theoretische Möglichkeit vorhanden ist, einen entsprechenden Arbeitsplatz zu erlangen (vgl. BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 110 S. 353).

  • BSG, 23.06.1981 - 1 RJ 72/80

    Hilfsarbeiter - Verweisung - Benennung von Verweisungstätigkeiten

    Auszug aus BSG, 23.11.1994 - 13 RJ 19/93
    Hier bestehe grundsätzlich wenig Gefahr, daß der Versicherte, der noch vollschichtig tätig sein könne, auf Arbeiten verwiesen werde, die in der Wirklichkeit der Berufswelt nicht oder kaum aufzufinden seien (vgl. SozR 2200 § 1246 Nr. 81 S. 252 unten, Nr. 90 S. 285).

    Die Annahme, daß sich allgemeine Hilfstätigkeiten von Betrieb zu Betrieb und von Arbeitsplatz zu Arbeitsplatz nur wenig unterscheiden (BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 81 S. 252), fand insoweit keine Bestätigung.

  • BSG, 28.08.1991 - 5 RJ 47/90

    Verweisbarkeit bei der Feststellung von Berufs- und Erwerbsunfähigkeit, objektive

    Auszug aus BSG, 23.11.1994 - 13 RJ 19/93
    Es ist eine typisierende Beschreibung des Arbeitsinhalts zu geben, aus der sich erkennen läßt, welche Anforderungen an das Leistungsvermögen sowie an die Kenntnisse und Fähigkeiten des Versicherten gestellt werden (vgl. BSG SozR 3-2200 § 1247 Nr. 8 S. 19f mwN).

    a) Soweit es die Vorlagefrage Nr. 1 betrifft, würde ihre Bejahung insoweit eine Weiterentwicklung der bisherigen Rechtsprechung des BSG (vgl. zB BSG SozR 2200 § 1246 Nrn. 104, 117, 136; SozR 3-2200 § 1247 Nr. 8) bedeuten, als es auf die Kriterien "Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen" und "spezifische Leistungsbehinderung" nicht mehr ankäme.

  • BSG, 10.12.1976 - GS 2/75
    Auszug aus BSG, 23.11.1994 - 13 RJ 19/93
    Anders als bei Teilzeittätigkeiten (vgl. dazu BSGE 43, 75, 79 ff. = SozR 2200 § 1246 Nr. 13) geht die Rechtsprechung des BSG bislang bei Vollzeittätigkeiten davon aus, daß es für sie zugängliche Arbeitsplätze in ausreichendem Umfange gibt und damit der Arbeitsmarkt für den Versicherten offensteht.
  • SG Wiesbaden, 17.09.1987 - S 10 J 214/86
    Auszug aus BSG, 23.11.1994 - 13 RJ 19/93
    Nach Auffassung des vorlegenden Senats ist es der Vorinstanz (vgl. auch SG Wiesbaden NZA 1988, 670; SG Münster, Urteile vom 6. Dezember 1990 - S. 10 J 103/89 - und - S. 10 J 76/90 - Erlenkämper, ZfS 1992, 4; DRV 1992, 39; NZS 1994, 259) nicht gelungen, in Fortentwicklung des Kataloges eine sachgerechte neue Fallgruppe zu bilden, die einer revisionsgerichtlichen Überprüfung standhält (kritisch dazu auch Ottmüller, DRV 1991, 509; Schmidt-Preuß, SGb 1992, 431; Maier, SozVers 1993, 114; Kamprad, SGb 1993, 413; Langenheim, DRV 1993, 637; Bosien/Thiede, DAngVers 1994, 267).
  • SG Münster, 06.12.1990 - S 10 J 103/89
    Auszug aus BSG, 23.11.1994 - 13 RJ 19/93
    Nach Auffassung des vorlegenden Senats ist es der Vorinstanz (vgl. auch SG Wiesbaden NZA 1988, 670; SG Münster, Urteile vom 6. Dezember 1990 - S. 10 J 103/89 - und - S. 10 J 76/90 - Erlenkämper, ZfS 1992, 4; DRV 1992, 39; NZS 1994, 259) nicht gelungen, in Fortentwicklung des Kataloges eine sachgerechte neue Fallgruppe zu bilden, die einer revisionsgerichtlichen Überprüfung standhält (kritisch dazu auch Ottmüller, DRV 1991, 509; Schmidt-Preuß, SGb 1992, 431; Maier, SozVers 1993, 114; Kamprad, SGb 1993, 413; Langenheim, DRV 1993, 637; Bosien/Thiede, DAngVers 1994, 267).
  • SG Münster, 04.07.1991 - S 10 J 76/90
    Auszug aus BSG, 23.11.1994 - 13 RJ 19/93
    Nach Auffassung des vorlegenden Senats ist es der Vorinstanz (vgl. auch SG Wiesbaden NZA 1988, 670; SG Münster, Urteile vom 6. Dezember 1990 - S. 10 J 103/89 - und - S. 10 J 76/90 - Erlenkämper, ZfS 1992, 4; DRV 1992, 39; NZS 1994, 259) nicht gelungen, in Fortentwicklung des Kataloges eine sachgerechte neue Fallgruppe zu bilden, die einer revisionsgerichtlichen Überprüfung standhält (kritisch dazu auch Ottmüller, DRV 1991, 509; Schmidt-Preuß, SGb 1992, 431; Maier, SozVers 1993, 114; Kamprad, SGb 1993, 413; Langenheim, DRV 1993, 637; Bosien/Thiede, DAngVers 1994, 267).
  • BSG, 08.10.1992 - 5 RJ 24/90

    Berufsunfähigkeit - Restleistungsvermögen - Anforderungsprofil des

    Auszug aus BSG, 23.11.1994 - 13 RJ 19/93
    Abgesehen davon, daß die Vorinstanz damit das Restleistungsvermögen des Klägers (dieser ist auch in dem Heben und Tragen von Lasten beeinträchtigt) nur unvollkommen den Anforderungen der genannten Tätigkeiten gegenübergestellt hat (vgl. dazu allgemein BSG SozR 3-2200 § 1246 Nr. 29), fehlt es auch an einer positiven Feststellung des Vorhandenseins einer ausreichenden Zahl entsprechender Arbeitsplätze.
  • BSG, 15.11.1983 - 1 RJ 112/82

    Benennung der Verweisungstätigkeit - Verweisungstätigkeit - Leitberuf -

    Auszug aus BSG, 23.11.1994 - 13 RJ 19/93
    Dementsprechend hat das BSG in seiner Rechtsprechung zur BU bei Verweisung von Facharbeitern mit Vorgesetztenfunktion, besonders hochqualifizierten Facharbeitern sowie Facharbeitern stets die konkrete Benennung von Verweisungstätigkeiten gefordert (vgl. SozR 2200 § 1246 Nr. 109), später dann auch für Angelernte des oberen Bereichs (vgl. SozR 2200 § 1246 Nrn. 109 und 143; SozR 3-2200 § 1246 Nr. 45).
  • BSG, 27.04.1982 - 1 RJ 132/80

    Benennung einer Verweisungstätigkeit; Arbeitsmarkt; Berufsunfähigkeit;

  • BSG, 03.11.1982 - 1 RJ 12/81

    Verweisungstätigkeit; Qualitative Bewertung; Heranziehung von Tarifverträgen

  • BSG, 09.02.1956 - 5 RKn 7/55
  • BSG, 11.12.2019 - B 13 R 7/18 R

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit aus der gesetzlichen Rentenversicherung

    Ausgangspunkt jeder Beurteilung der Berufsunfähigkeit war der "bisherige Beruf" (stRspr, vgl BSG Beschluss vom 23.11.1994 - 13 RJ 19/93 - juris RdNr 31) .

    Der bisherige Beruf war zwar auch für die Rente wegen Erwerbsunfähigkeit nicht ohne Bedeutung (so ausdrücklich BSG Beschluss vom 23.11.1994 - 13 RJ 19/93 - juris RdNr 31).

  • BSG, 14.09.1995 - 5 RJ 50/94

    Verweisbarkeit von Angelernten des unteren Bereichs und von Ungelernten

    Der erkennende Senat sieht sich durch die Vorlagebeschlüsse des 13. Senats des BSG vom 23. November 1994 an den Großen Senat (GrS) des BSG in vier anhängigen Revisionsverfahren (13 RJ 19/93, 13 RJ 71/93, 13 RJ 73/93 und 13 RJ 1/94) an einer Entscheidung, die auf der bisherigen Rechtsprechung des BSG basiert, nicht gehindert.
  • BSG, 20.08.1997 - 13 RJ 39/96

    Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen oder eine schwere spezifische

    Im Hinblick darauf, daß der Große Senat des BSG die vom erkennenden Senat angestrebte Fortentwicklung der Rechtsprechung zur Benennung von ungelernten Verweisungstätigkeiten für erheblich leistungsgeminderte, aber noch vollschichtig einsetzbare Versicherte (vgl. die Vorlagebeschlüsse vom 23. November 1994 - 13 RJ 19/93 - u.a.) auch mit Rücksicht auf zwischenzeitliche gesetzgeberische Maßnahmen (vgl. §§ 43, 44 in der Fassung des 2. SGB VI-ÄndG) abgelehnt hat, kommt den Merkmalen "Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen" und "schwere spezifische Leistungsbehinderung" eine besondere Bedeutung zu.
  • BSG, 24.03.1998 - B 4 RA 44/96 R

    Berufs- bzw Erwerbsunfähigkeitsrente - Einarbeitungszeit - Arbeitgeberauskunft

    Für den Anspruch auf Gewährung einer EU-Rente wäre entsprechend den Vorlagebeschlüssen des 13. Senats an den Großen Senat (GrS) vom 23. November 1994 in den Verfahren 13 RJ 19/93, 71/93, 73/93 und 1/94 dem Kläger eine konkrete Verweisungstätigkeit zu bezeichnen gewesen, da, wie der 13. Senat des BSG im Vorfeld seines Vorlagebeschlusses an den GrS des BSG in der generellen Tatsachenerhebung festgestellt habe, für die angesprochene Versichertengruppe - zu der auch der Kläger gehöre - eine erhebliche Gefahr der Verschlossenheit des Arbeitsmarkts vorliege.

    Soweit der Kläger der Ansicht ist, daß ihm entsprechend den Vorlagebeschlüssen des 13. Senats an den GrS in den Verfahren 13 RJ 19/93, 71/93, 73/93, 1/94 eine konkrete Verweisungstätigkeit zu bezeichnen gewesen wäre, kann dieser Auffassung nicht gefolgt werden.

  • BSG, 19.08.1997 - 13 RJ 55/96

    Anspruch auf Gewährung von Versichertenrente wegen Erwerbsunfähigkeit oder wegen

    Mit seiner Revision macht der Kläger geltend, ihm sei angesichts seiner Zugehörigkeit zu der vom erkennenden Senat in seinen Vorlagebeschlüssen an den Großen Senat (GS) des Bundessozialgerichts (BSG) vom 23. November 1994 (13 RJ 19/93 ua) angesprochenen Versichertengruppe, für die eine erhebliche Gefahr der Verschlossenheit des Arbeitsmarktes bestehe, in jedem Fall eine konkrete Verweisungstätigkeit zu bezeichnen.

    Im Hinblick darauf, daß der GS die vom erkennenden Senat angestrebte Fortentwicklung der Rechtsprechung zur Benennung von ungelernten Verweisungstätigkeiten für erheblich leistungsgeminderte, aber noch vollschichtig einsetzbare Versicherte (vgl die Vorlagebeschlüsse vom 24. November 1994 - 13 RJ 19/93 - ua) auch mit Rücksicht auf zwischenzeitliche gesetzgeberische Maßnahmen (vgl §§ 43, 44 SGB VI in der Fassung des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch) abgelehnt hat, kommt den Merkmalen "Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen" und "schwere spezifische Leistungsbehinderung" eine besondere Bedeutung zu.

  • BSG, 08.11.1995 - 4 RA 93/94

    Anspruch auf Erwerbsunfähigkeitsrente wegen Verschlossenheit des allgemeinen

    Zumindest in solchen Fällen ist nämlich fraglich, ob es Tätigkeiten gibt, deren Anforderungen er gewachsen ist (vgl. BSG SozR 3-2200 § 1247 Nrn. 8 und 14; dazu auch die Vorlagebeschlüsse des erkennenden Senats an den Großen Senat des BSG vom 23. November 1994 - 13 RJ 19/93, 13 RJ 71/93, 13 RJ 73/93 und 13 RJ 1/94 -).

    Abgesehen davon, daß viel dafür spricht, daß der Katalog - entgegen der Annahme des 4. Senats des BSG - nicht abschließend ist (siehe dazu die Vorlagebeschlüsse des erkennenden Senats vom 23. November 1994, zB 13 RJ 19/93, Umdr S. 18f), wollten der 4. und 5. Senat des BSG mit den Auflistungen in SozR 2200 § 1246 Nrn. 137 und 139 ausdrücklich nur eine Zusammenstellung von Fallgruppen vornehmen, die ihrer Ansicht nach sog. seltene Tätigkeiten betreffen.

  • BSG, 12.06.1996 - 5 RJ 2/96

    Sachentscheidung bei Vorlage an Großen Senat, Berücksichtigung der

    Für sie ergebe sich nämlich iS der Vorlagebeschlüsse des 13. Senats des Bundessozialgerichts (BSG) an den Großen Senat (GrS) vom 23. November 1994 in den Verfahren 13 RJ 19/93, 13 RJ 71/93, 13 RJ 73/93 und 13 RJ 1/94 eine erhebliche Gefahr der Verschlossenheit des Arbeitsmarktes.

    Soweit die Klägerin sich zur Begründung ihrer Revision auf die Vorlagebeschlüsse des 13. Senats des BSG vom 23. November 1994 in den Verfahren 13 RJ 19/93, 13 RJ 71/93, 13 RJ 73/93 und 13 RJ 1/94 bezieht, hält der Senat ihr Vorbringen für unerheblich und verweist auf die Gründe seines Urteils vom 14. September 1995 - 5 RJ 50/94 - (SozR 3-2200 § 1246 Nr. 50 = SGb 1995, 603 = NZS 1996, 228).

  • BSG, 30.10.1997 - 13 RJ 49/97

    Prüfung des Vorliegens von Erwerbsunfähigkeit eines auf alle Tätigkeiten des

    Im Hinblick darauf, daß der GS die vom erkennenden Senat angestrebte Fortentwicklung der Rechtsprechung zur Benennung von ungelernten Verweisungstätigkeiten für erheblich leistungsgeminderte, aber noch vollschichtig einsetzbare Versicherte (vgl die Vorlagebeschlüsse vom 24. November 1994 - 13 RJ 19/93 - ua) auch mit Rücksicht auf zwischen zeitliche gesetzgeberische Maßnahmen (vgl §§ 43, 44 SGB VI in der Fassung des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch) abgelehnt hat, kommt den Merkmalen "Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen" und "schwere spezifische Leistungsbehinderung" eine besondere Bedeutung zu.
  • BSG, 19.08.1997 - 13 RJ 21/95

    Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen oder eine schwere spezifische

    Auch wenn der erkennende Senat davon ausgehe, das LSG habe ihn zu Recht der Gruppe der Ungelernten zugeordnet, müsse ihm gleichwohl im Hinblick auf die Vorlagebeschlüsse des erkennenden Senats vom 23. November 1994 - 13 RJ 19/93 ua - eine konkrete Verweisungstätigkeit bezeichnet werden.

    Im Hinblick darauf, daß der GS die vom erkennenden Senat angestrebte Fortentwicklung der Rechtsprechung zur Benennung von ungelernten Verweisungstätigkeiten für erheblich leistungsgeminderte, aber noch vollschichtig einsetzbare Versicherte (vgl die Vorlagebeschlüsse vom 24. November 1994 - 13 RJ 19/93 - ua) auch mit Rücksicht auf zwischenzeitliche gesetzgeberische Maßnahmen (vgl §§ 43, 44 SGB VI in der Fassung des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch) abgelehnt hat, kommt den Merkmalen "Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen" und "schwere spezifische Leistungsbehinderung" eine besondere Bedeutung zu.

  • BSG, 23.05.1995 - 13 RJ 65/94
    Angesichts des Ergebnisses der Anhörung von Sachverständigen in den Revisionsverfahren 13 RJ 73/92, 13 RJ 19/93, 13 RJ 71/93, 13 RJ 73/93 und 13 RJ 1/94 hat der erkennende Senat jedoch Zweifel, ob diese Rechtsprechung uneingeschränkt aufrechterhalten werden kann.

    Der erkennende Senat hat daher in vier anderen anhängigen Revisionsverfahren dem Großen Senat des BSG wegen grundsätzlicher Bedeutung folgende Fragen vorgelegt (vgl die Beschlüsse vom 23. November 1994 - 13 RJ 19/93, 13 RJ 71/93, 13 RJ 73/93 und 13 RJ 1/94 -):.

  • BSG, 19.03.1997 - 5 RJ 18/96

    Anspruch auf Rente wegen Erwerbsunfähigkeit - Voraussetzungen der

  • BSG, 18.09.1996 - 5 RJ 106/95

    Anspruch auf Gewährung von Rente wegen Erwerbsunfähigkeit - Gewährung einer Rente

  • BSG, 18.09.1996 - 5 RJ 102/95

    Anspruch auf Gewährung von Rente wegen Erwerbsunfähigkeit - Gewährung einer Rente

  • BSG, 26.06.1996 - 8 BKn 18/95

    Auswirkungen der freiwilligen Lösung vom Bergmannsberuf auf die Gewährung einer

  • BSG, 14.09.1995 - 5 RJ 10/95

    Anspruch auf Rente wegen Erwerbsunfähigeit und Berufsunfähigkeit - Wegefähigkeit

  • BSG, 12.06.1996 - 5 RJ 96/95
  • BSG, 12.06.1996 - 5 RJ 110/95
  • BSG, 12.06.1996 - 5 RJ 92/95
  • BSG, 19.08.1997 - 13 RJ 87/96

    Anspruch auf Gewährung von Rente wegen Erwerbsunfähigkeit oder wegen

  • BSG, 19.08.1997 - 13 RJ 91/96

    Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen oder eine schwere spezifische

  • BSG, 23.05.1996 - 13 RJ 71/95

    Gewährung von Versichertenrente wegen Erwerbsunfähigkeit oder Berufsunfähigkeit -

  • BSG, 19.08.1997 - 13 RJ 57/96

    Anspruch auf Gewährung von Versichertenrente wegen Erwerbsunfähigkeit oder wegen

  • LSG Hessen, 12.03.1996 - L 12 J 746/94

    Berufsunfähigkeit - Verweisungstätigkeit - konkrete Benennung - angelernter

  • BSG, 19.08.1997 - 13 RJ 25/95

    Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen oder eine schwere spezifische

  • BSG, 19.08.1997 - 13 RJ 29/95

    Gewährung von Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit - Begriff der

  • BSG, 23.05.1995 - 13 RJ 67/94
  • BSG, 23.11.1994 - 13 RJ 73/92
  • BSG, 14.09.1995 - 5 RJ 28/95
  • BSG, 19.08.1997 - 13 RJ 89/96
  • LSG Hessen, 14.02.1995 - L 12 J 628/91

    Berufsunfähigkeit bzw Erwerbsunfähigkeit - Verweisungstätigkeit - verschlossener

  • BSG, 23.11.1994 - 13 RJ 71/93
  • BSG, 19.08.1997 - 13 RJ 85/96

    Anspruch auf eine Berufsunfähigkeitsrente - Verweisung des Berufsunfähigen ohne

  • BSG, 19.08.1997 - 13 RJ 13/95

    Gewährung von Versichertenrente wegen Erwerbsunfähigkeit - Hilfsweise

  • BSG, 19.08.1997 - 13 RJ 31/95

    Anspruch auf Gewährung von Rentenleistungen wegen verminderter Erwerbsfähigkeit -

  • BSG, 19.08.1997 - 13 RJ 95/96

    Anspruch auf Gewährung von Versichertenrente wegen Erwerbsunfähigkeit und wegen

  • BSG, 21.02.1996 - 5 RJ 62/95

    Versicherungsrechtliche Voraussetzungen für die Rentengewährung; Leichte

  • BSG, 14.09.1995 - 5 RJ 22/95
  • LSG Baden-Württemberg, 24.01.1995 - L 13 An 1680/94

    Berufs- bzw Erwerbsunfähigkeit eines unausgebildeten und vollschichtig

  • BSG, 12.06.1996 - 5 RJ 98/95
  • BSG, 12.06.1996 - 5 RJ 88/95
  • BSG, 12.06.1996 - 5 RJ 94/95
  • BSG, 12.06.1996 - 5 RJ 90/95
  • BSG, 14.09.1995 - 5 RJ 8/95
  • BSG, 14.09.1995 - 5 RJ 20/95
  • BSG, 12.06.1996 - 5 RJ 104/95
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Wird zitiert von ...

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.01.2024 - 4 E 415/23
    vgl. hierzu grundsätzlich BVerfG, Beschluss vom 2.12.2014 - 1 BvR 3106/09 -, BVerfGE 138, 33 = juris, Rn. 20, sowie Keller, in: Meyer-Ladewig/Keller/Schmidt, SGG, 14. Aufl. 2023, § 120 Rn. 2b f., m. w. N.; BSG, Beschluss vom 27.3.1995 - 13 RJ 19/93 -, juris, Rn. 16 f.; siehe so auch bei entsprechender Anwendbarkeit von § 299 Abs. 2 ZPO: OVG NRW, Urteil vom 16.1.2017 - 4 A 1606/16 -, juris, Rn. 57.
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