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   LG Saarbrücken, 25.11.2011 - 13 S 117/09   

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LG Saarbrücken, 25.11.2011 - 13 S 117/09 (https://dejure.org/2011,705)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 25.11.2011 - 13 S 117/09 (https://dejure.org/2011,705)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 25. November 2011 - 13 S 117/09 (https://dejure.org/2011,705)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Grundeigentümer hat wegen von bergbaubedingten Erdstößen ausgegangener Beeinträchtigung der Nutzung seines Wohnhauses einen sog. nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruch gem. § 906 Abs. 2 BGB; Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch gem. § 906 Abs. 2 BGB eines ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Grundeigentümer hat wegen von bergbaubedingten Erdstößen ausgegangener Beeinträchtigung der Nutzung seines Wohnhauses einen sog. nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruch gem. § 906 Abs. 2 BGB; Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch gem. § 906 Abs. 2 BGB eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • saarland.de (Pressemitteilung)

    Geldentschädigung wegen bergbaubedingter Erschütterungen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (39)

  • BGH, 15.04.1959 - V ZR 3/58

    Ortsüblichkeit von Immissionen

    Auszug aus LG Saarbrücken, 25.11.2011 - 13 S 117/09
    Hierzu ist ein Vergleich der Benutzung des störenden Grundstücks mit anderen Grundstücken des betroffenen Gebietes anzustellen (vgl. BGHZ 15, 146; 30, 273), wobei das tatsächliche Gepräge der Gegend, insbesondere ihre tatsächliche bauliche Nutzung (Wohn-, Industrie-, Gewerbegebiet etc.), zu berücksichtigen ist (vgl. BGHZ 54, 384; Staudinger/Roth aaO Rdn. 208 m.w.N.).

    Ist dagegen ein einzelnes Unternehmen gebietsprägend, indem es - wie hier das Bergwerk der Beklagten - der gesamten umgebenden Landschaft den Charakter einer Bergbaugegend aufdrückt (vgl. BGHZ 30, 273, 277), ist über den Unternehmenssitz hinausgehend auf das Maß der Einwirkungen abzustellen, das in weiteren Räumen von anderen Grundstücken ausgeht, die in gleicher Weise genutzt werden; hierbei bedarf es der Heranziehung von Vergleichsobjekten in der weiteren Umgebung (vgl. BGHZ 30, 273, 277; Staudinger/Roth aaO Rdn. 211 m.w.N.).

    Ergeben sich bei deren Nutzung typischerweise nach Art und Maß in annähernd gleicher Weise Beeinträchtigungen der Umgebung wie bei dem störenden Grundstück, so ist von Ortsüblichkeit auszugehen (vgl. BGHZ 30, 273; MünchKomm(BGB)/Säcker aaO Rdn. 89).

    Zwar kann die Ortsüblichkeit entfallen, wenn eine Mehrheit der zum Vergleich herangezogenen Gebiete in annähernd gleicher Weise genutzt wird und hierbei die in Betracht kommende Einwirkung an sich als gewöhnlich zu werten ist, die konkrete Benutzungsweise aber besonders schädigend und deshalb ungewöhnlich ist (BGHZ 30, 273, 279).

  • BGH, 23.03.1990 - V ZR 58/89

    Begriff der wesentlichen Geräuschimmissionen; Ansprüche bei Volksfestlärm;

    Auszug aus LG Saarbrücken, 25.11.2011 - 13 S 117/09
    Ortsüblichkeit ist danach regelmäßig gegeben, wenn eine Mehrheit von Grundstücken im maßgeblichen Vergleichsbereich mit einer nach Art und Maß annähernd gleich beeinträchtigenden Wirkung auf andere Grundstücke benutzt wird (vgl. BGHZ 97, 97, 105; 111, 63, 72; 120, 239, 260; Staudinger/Roth aaO § 906 BGB Rdn. 208; MünchKomm(BGB)/Säcker aaO Rdn. 89, je m.w.N.).

    Dies entspricht zugleich der in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zugrunde gelegten Bewertung des Begriffs der "erheblichen Belästigung" i.S.d. § 3 Abs. 1 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG), bei dem die Erheblichkeitschwelle zugleich die Abgrenzung von wesentlicher und unwesentlicher Beeinträchtigung i.S.d. § 906 Abs. 1 BGB darstellt (vgl. BGHZ 111, 63; 122, 76; BVerwGE 79, 254, 258; Jarass, BImSchG, 8. Aufl. 2009, § 3 Rdn. 48 m.w.N.) und bei dem ebenfalls Faktoren wie Art, Ausmaß und Dauer der Einwirkung, aber auch Art des betroffenen Grundstücks und Vorbelastung zu berücksichtigen sind (Jarass aaO Rdn. 47 a.E. i.V.m. Rdn. 49 f. m.w.N.).

    Von den dort geregelten Grenzwerten geht keine Indizwirkung aus, sie können aber als Entscheidungshilfe im Rahmen der Gesamtwürdigung Berücksichtigung finden (vgl. BGHZ 111, 63, 67; Urt. v. 10.12.2004 - V ZR 72/04 = NJW 2005, 660 m.w.N.).

  • BGH, 20.11.1998 - V ZR 411/97

    Wesentlichkeit sprengungsbedingter Erschütterungen

    Auszug aus LG Saarbrücken, 25.11.2011 - 13 S 117/09
    Ob dies auch für den Fall Geltung beansprucht, dass - wie hier - kein vom Bundesberggesetz (abschließend) geregelter Anspruch auf Ersatz eines Bergschadens, sondern ein Anspruch auf Ausgleich sonstiger, nicht als Bergschaden zu bewertender Nachteile erhoben wird (vgl. hierzu der 5. Senat des BGH, Urteil v. 20.11.1998 = NJW 1999, 1029, zit. n. Juris Rdn. 11), kann dahinstehen.

    c) Das Amtsgericht hat auf der Grundlage der höchstrichterlichen Rechtsprechung, die eine wesentliche Beeinträchtigung beim Eintritt immissionsbedingter Schäden annimmt (vgl. BGH NJW 1999, 1029 m.w.N.), die Wesentlichkeit der Einwirkung auf das Klägergrundstück bejaht, weil die hier maßgeblichen Erderschütterungen zu nicht unerheblichen Schäden am Wohnhaus geführt hätten.

    Danach ist es zwar möglich, die Einwirkung von Erschütterungen auf Gebäude anhand dieser DIN-Norm zu beurteilen (vgl. BGH NJW 1999, 1029 m.w.N.).

  • OVG Saarland, 22.11.2007 - 2 B 176/07

    Rechtsschutz gegen Bergbauvorhaben (Steinkohle)

    Auszug aus LG Saarbrücken, 25.11.2011 - 13 S 117/09
    Einen allerdings nur allgemeinen Anhaltspunkt hierfür (vgl. BGH WM 1971, 744; NJW 1983, 751; Staudinger/Roth aaO Rdn. 214; Palandt/Bassenge, BGB, 70. Aufl., § 906 Rdn. 24, jew. m.w.N.) stellt der Umstand dar, dass der Abbau durch die Beklagte - was zwischen den Parteien nicht streitig ist - im Rahmen und nach den Vorgaben der bergbaurechtlichen Genehmigung, der Sonderbetriebsplanzulassung vom 30.6.2004, erfolgt ist und auch nach Auftreten der erhöhten Erderschütterungswirkungen in 2006 weiterhin nicht untersagt wurde, weil bei solchen Schwinggeschwindigkeiten nicht mit nach Maßstäben des Bundesverwaltungsgerichts "gewichtigen", d.h. über leichte bis mittlere Schäden hinausgehenden Beeinträchtigungen des Oberflächeneigentums gerechnet werden musste (vgl. OVG d. Saarlandes, Beschluss vom 22.11.2007 - 2 B 176/07 = ZfB 2008, 288 unter II 2.2.3.5, JURIS Rdn. 36).

    Insoweit ist überdies zu beachten, dass die Anwendbarkeit von Teil 3 der DIN-Norm auf bergbauindizierte Erderschütterungen unter dem Vorbehalt steht, dass er keine Befassung mit den "Spezifika bergbaubedingter Beben" enthält (vgl. bereits OVG, Beschluss v. 22.11.2007 aaO Rdn. 36 f.).

    Werden bei solchen "kurzzeitigen Erschütterungen", wie sie hier mit etwa 3 Sekunden Dauer streitgegenständlich sind, die Anhaltswerte der DIN überschritten, rechtfertigt dies grundsätzlich nicht die Annahme, dass Schäden auftreten; selbst bei deutlichen Überschreitungen der Anhaltswerte ist dies nicht notwendigerweise der Fall, sondern erfordert weitere Untersuchungen (so bereits OVG, Beschluss v. 22.11.2007 aaO Rdn. 36 m.w.N.; vgl. auch das gerichtliche Sachverständigengutachten des Dr. K. S. 10).

  • BGH, 19.09.2008 - V ZR 28/08

    Ersatzansprüche des Eigentümers, der sein Grundstück wegen bergbaubedingter

    Auszug aus LG Saarbrücken, 25.11.2011 - 13 S 117/09
    Der sich hieraus ergebende Ausgleichsanspruch des betroffenen Eigentümers wird - wie der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 19.9.2008 (V ZR 28/08 = BGHZ 178, 90 m. Anm. Roth in LM 2009, 280109) für das Berufungsgericht bindend (§ 563 Abs. 2 ZPO) festgestellt hat - nicht dadurch ausgeschlossen, dass die Erschütterungen nicht von einem anderen Grundstück, sondern von dem konzeptionell dem Grundstückseigentum gleichgestellten Bergwerkseigentum der Beklagten ausgegangen ist.

    Ferner steht der Ausgleichsanspruch des § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB mit anderen Ansprüchen, die sich aus der Beeinträchtigung eines Grundstücks ergeben können, in Anspruchskonkurrenz, soweit diese - wie hier die Vorschriften zur Bergschadenshaftung nach §§ 114 ff. Bundesberggesetz (BBergG) - keine abschließende Sonderregelung enthalten (BGHZ 178, 90).

    Der Höhe nach steht dem Kläger ein Anspruch auf Ausgleich des unzumutbaren Teils der Beeinträchtigung zu, weil Einwirkungen bis zur Grenze der Unzumutbarkeit hingenommen werden müssen (BGHZ 178, 90, 100).

  • BGH, 25.03.1993 - III ZR 60/91

    Enteignender Eingriff durch militärischen Fluglärm

    Auszug aus LG Saarbrücken, 25.11.2011 - 13 S 117/09
    Deshalb kommt es hier auch nicht auf die höhere enteignungsrechtliche Zumutbarkeitsschwelle, sondern auf die fachplanungsrechtliche Erheblichkeitsschwelle an (BGHZ 122, 76, 78 f., Urt. v. 27.10.2006 - V ZR 2/06 = NJW-RR 2007, 168, Juris Rdn. 15; Staudinger/Roth aaO Rdn. 252 f., jew. m.w.N.).

    Dies entspricht zugleich der in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zugrunde gelegten Bewertung des Begriffs der "erheblichen Belästigung" i.S.d. § 3 Abs. 1 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG), bei dem die Erheblichkeitschwelle zugleich die Abgrenzung von wesentlicher und unwesentlicher Beeinträchtigung i.S.d. § 906 Abs. 1 BGB darstellt (vgl. BGHZ 111, 63; 122, 76; BVerwGE 79, 254, 258; Jarass, BImSchG, 8. Aufl. 2009, § 3 Rdn. 48 m.w.N.) und bei dem ebenfalls Faktoren wie Art, Ausmaß und Dauer der Einwirkung, aber auch Art des betroffenen Grundstücks und Vorbelastung zu berücksichtigen sind (Jarass aaO Rdn. 47 a.E. i.V.m. Rdn. 49 f. m.w.N.).

  • BGH, 26.09.2003 - V ZR 41/03

    Lärm durch Rockkonzert

    Auszug aus LG Saarbrücken, 25.11.2011 - 13 S 117/09
    Dabei können auch wertende Momente wie z.B. die Beachtung des Naturschutzes und des Umweltbewusstseins der Bevölkerung (vgl. BGHZ 120, 239, 255), aber auch schutzwürdige Interessen der Allgemeinheit und gesetzliche Wertungen (BGH NJW 2003, 3699 Rdn. 13 m.w.N.) in die Beurteilung einbezogen werden.

    (1) Allerdings hat der Bundesgerichtshof Dauer und Häufigkeit von Einwirkungen für die Beurteilung der Wesentlichkeit von Lärmimmissionen nicht unerhebliche Bedeutung zugemessen (BGH NJW 2003, 3699 unter II 2 b), so dass - wie die Beklagte zu Recht annimmt - für Erschütterungen nichts Abweichendes gelten dürfte.

  • BGH, 27.10.2006 - V ZR 2/06

    Beeinträchtigung eines Grundstücks durch von dem Nachbargrundstück ausgehende

    Auszug aus LG Saarbrücken, 25.11.2011 - 13 S 117/09
    Wann eine solche Beeinträchtigung wesentlich ist, beurteilt sich nach dem Empfinden eines verständigen Durchschnittsmenschen und dem, was diesem unter Würdigung anderer öffentlicher und privater Belange zuzumuten ist (BGHZ 157, 33, 43; Urt. v. 27.10.2006 - V ZR 2/06 = NJW-RR 2007, 168 und die Nachweise bei Staudinger/Roth aaO Rdn. 177).

    Deshalb kommt es hier auch nicht auf die höhere enteignungsrechtliche Zumutbarkeitsschwelle, sondern auf die fachplanungsrechtliche Erheblichkeitsschwelle an (BGHZ 122, 76, 78 f., Urt. v. 27.10.2006 - V ZR 2/06 = NJW-RR 2007, 168, Juris Rdn. 15; Staudinger/Roth aaO Rdn. 252 f., jew. m.w.N.).

  • BGH, 10.12.2004 - V ZR 72/04

    Rechtsschutz des von Fluglärm betroffenen Anlegers

    Auszug aus LG Saarbrücken, 25.11.2011 - 13 S 117/09
    Zwar ist anerkannt, dass ein nachbarrechtlicher Anspruch gem. § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB wegen Lärmimmissionen ausscheidet, wenn diese von einem Vorhaben ausgehen, für das der Gesetzgeber - wie bei einem Planfeststellungsverfahren - ein spezifisches Verfahren zur Vermeidung von Eigentumsbeeinträchtigungen im nachbarlichen Bereich vorgesehen hat, in dem die Rechte des Einzelnen berücksichtigt werden können und diesen dort abschließend Rechnung getragen wird (vgl. BGHZ 161, 323 unter II 2; Staudinger/Roth, BGB, 2009, § 906 Rdn. 27, jew. m.w.N.).

    Von den dort geregelten Grenzwerten geht keine Indizwirkung aus, sie können aber als Entscheidungshilfe im Rahmen der Gesamtwürdigung Berücksichtigung finden (vgl. BGHZ 111, 63, 67; Urt. v. 10.12.2004 - V ZR 72/04 = NJW 2005, 660 m.w.N.).

  • BGH, 20.11.1992 - V ZR 82/91

    Lärmimmissionen durch Frösche in einem Gartenteich

    Auszug aus LG Saarbrücken, 25.11.2011 - 13 S 117/09
    Ortsüblichkeit ist danach regelmäßig gegeben, wenn eine Mehrheit von Grundstücken im maßgeblichen Vergleichsbereich mit einer nach Art und Maß annähernd gleich beeinträchtigenden Wirkung auf andere Grundstücke benutzt wird (vgl. BGHZ 97, 97, 105; 111, 63, 72; 120, 239, 260; Staudinger/Roth aaO § 906 BGB Rdn. 208; MünchKomm(BGB)/Säcker aaO Rdn. 89, je m.w.N.).

    Dabei können auch wertende Momente wie z.B. die Beachtung des Naturschutzes und des Umweltbewusstseins der Bevölkerung (vgl. BGHZ 120, 239, 255), aber auch schutzwürdige Interessen der Allgemeinheit und gesetzliche Wertungen (BGH NJW 2003, 3699 Rdn. 13 m.w.N.) in die Beurteilung einbezogen werden.

  • BGH, 29.10.1954 - V ZR 53/53

    Zuführung industrieller Gase

  • BVerwG, 29.04.1988 - 7 C 33.87

    Feueralarmsirene - Art. 14 GG, ausgleichspflichtige Inhaltsbestimmung

  • BGH, 13.02.2004 - V ZR 217/03

    Zu den Voraussetzungen des privaten Immissionsschutzes gegen

  • BGH, 29.03.1984 - III ZR 11/83

    Umfang der Entschädigung für übermäßige Geruchsbelästigungen durch eine

  • BVerwG, 21.12.2010 - 7 A 14.09

    Eisenbahnstrecke; Ausbau; Planfeststellung; Schutzauflage; Ausgleichszahlung;

  • BVerwG, 02.08.1994 - 7 VR 3.94

    Ausbau der Bahnstrecken als sog. Lückenschlussmaßnahmen im Wege der deutschen

  • OLG Celle, 17.11.2004 - 4 U 154/04

    Beseitigung von Erschütterungsimmissionen; Wirtschaftliche Zumutbarkeit von

  • LG Düsseldorf, 13.01.1999 - 11 O 247/93

    Erschütterungen durch eine Straßenbahn

  • OLG Düsseldorf, 13.06.1997 - 22 U 259/96

    Pflicht des Mieters zur Hinnahme von einem benachbarten Gewerbebetrieb

  • VGH Baden-Württemberg, 19.12.1997 - 5 S 3404/95

    Planfeststellung einer Stadtbahn - Schutz vor Erschütterungsimmissionen

  • BGH, 14.03.1969 - V ZR 145/65

    Ausgleichsanspruch - Erschütterung - Sägewerk - Unterlassungsanspruch

  • BGH, 14.11.2003 - V ZR 102/03

    Kiefern in Nachbars Garten

  • BGH, 11.06.1999 - V ZR 377/98

    Haftung des Hauseigentümers für einen technischen Defekt an elektrischen

  • BGH, 30.10.1998 - V ZR 64/98

    Formulierung eines Unterlassungsgebots betreffend Geruchsbelästigungen;

  • BGH, 04.07.1997 - V ZR 48/96

    Ausgleichsansprüche wegen Vertiefung eines Grundstücks; Begriff der alternativen

  • BGH, 30.10.1981 - V ZR 191/80

    Nachbarrecht - Lärm - Mittelbarer Störer - Zumutbare Maßnahmen

  • BGH, 06.02.1986 - III ZR 109/84

    Amtspflichten bei Betrieb einer Kläranlage; Unterbrechung der Verjährung durch

  • BGH, 15.06.1967 - III ZR 23/65

    Bürgerlichrechtlicher Aufopferungsanspruch und öffentlichrechtlicher

  • BGH, 17.12.1982 - V ZR 55/82

    Lärmeinwirkungen durch den Spielbetrieb von Tennisplätzen - Unterlassungsanspruch

  • BGH, 22.10.1976 - V ZR 36/75

    Schweinemästerei - §§ 906, 1004 BGB, Wahlfreiheit des Störers hinsichtlich der

  • BGH, 17.05.2001 - III ZR 249/00

    Anwendbares Recht und gesetzliche Voraussetzungen für die Ersatz von Bergschäden

  • BGH, 07.03.1969 - V ZR 169/65

    Immaterielle Immissionen

  • BGH, 06.06.1969 - V ZR 53/66

    Unterlassungsantrag wegen störender Geräuscheinwirkungen durch ein Konzert -

  • BGH, 19.02.1976 - III ZR 13/74

    Begriff der Ortsüblichkeit

  • AG Lebach, 30.03.2007 - 3A C 80/06

    Entschädigungsanspruch gegen einen Bergbaubetrieb wegen Schäden an einem

  • BGH, 30.10.1970 - V ZR 150/67

    Immissionen durch Bau und Betrieb einer Fernverkehrsstraße

  • BGH, 19.05.1967 - V ZR 139/66

    Geruchsimmission einer Schweinemästerei

  • OLG Saarbrücken, 17.12.2002 - 4 U 83/02
  • VG Saarlouis, 02.07.2009 - 5 L 1657/08
  • LG Saarbrücken, 20.11.2015 - 13 S 117/15

    Kfz-Haftpflichtversicherung: Eintrittspflicht für durch Öffnen der Beifahrertür

    LG Saarbrücken, 25.11.2011 - 13 S 117/09.
  • AG Hamm, 04.04.2014 - 17 C 335/13

    Bergbau, Erschütterungen, Entschädigung, unzumutbares Maß

    Das frühere Urteil des Landgerichts Saarbrücken (Urteil vom 25.11.2011, 13 S 117/09) sei wegen der dortigen stärkeren Erschütterungen und Erschütterungshäufigkeiten nicht mit den Gegebenheiten in Nordrhein-Westfalen vergleichbar.
  • LG Dortmund, 28.02.2017 - 17 S 74/14

    Ausgleichbegehren für den unzumutbaren Teil der erschütterungsbedingten

    Insbesondere konnte eine Orientierung an den Kriterien des LG Saarbrücken ( - Urteil vom 25.11.2011, Az. 13 S 117/09 - ) nicht erfolgen, zumal die unter Berücksichtigung des Gebotes der gegenseitigen Rücksichtnahme zu ermittelnde Zumutbarkeitsgrenze im Fall des LG Saarbrücken schon deshalb eine andere sein musste, weil der für die dort maßgeblichen Erderschütterungen ursächliche Abbau - anders als hier - erst nach Erwerb des Grundstücks aufgenommen wurde.
  • AG Kamen, 16.11.2016 - 30 C 1333/13

    Anspruch eines Grundstückseigentümers auf Leistung von Ausgleichszahlungen für

    Von in derartigen Vorschriften geregelten Grenzwerten geht grundsätzlich keine unmittelbare Indizwirkung aus, sie können jedoch als Entscheidungshilfe im Rahmen der Gesamtwürdigung Berücksichtigung finden (vgl. LG Saarbrücken, Urteil vom 25.11.2011, Az. 13 S 117/09, BGHZ 111, 63, 67, = NJW 2005, 660 m.w.N.).
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