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   LAG Düsseldorf, 06.05.2010 - 13 Sa 1129/09   

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https://dejure.org/2010,3811
LAG Düsseldorf, 06.05.2010 - 13 Sa 1129/09 (https://dejure.org/2010,3811)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 06.05.2010 - 13 Sa 1129/09 (https://dejure.org/2010,3811)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 06. Mai 2010 - 13 Sa 1129/09 (https://dejure.org/2010,3811)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unbestimmte Vergütungsklausel zur Rufbereitschaft "im üblichen Rahmen"

  • LAG Düsseldorf PDF

    § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB
    Chefarzt; Vergütung für Rufbereitschaft; Transparenzgebot

  • hensche.de

    Chefarzt, Rufbereitschaft, AGB, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Transparenzgebot

  • rewis.io
  • RA Kotz

    Rufbereitschaft - Abgeltungsvereinbarung im Arbeitsvertrag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unbestimmte Vergütungsklausel zur Rufbereitschaft "im üblichen Rahmen"

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (23)

  • BAG, 15.12.2005 - 2 AZR 148/05

    Kündigungsfrist und Klageerhebungsfrist nach § 4 KSchG nF

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 06.05.2010 - 13 Sa 1129/09
    Im Zweifel ist der Auslegung der Vorzug zu geben, die zu einem vernünftigen, widerspruchsfreien und den Interessen beider Vertragspartner gerecht werdenden Ergebnis führt (BAG 15. Dezember 2005 - 2 AZR 148/05 - zu B I 2 f cc der Gründe, NZA 2006, 791).
  • BAG, 02.07.2009 - 3 AZR 501/07

    Auslegung einer Versorgungszusage - vertragliche Unverfallbarkeit

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 06.05.2010 - 13 Sa 1129/09
    Haben alle Beteiligten eine Erklärung übereinstimmend in demselben Sinne verstanden, so geht der wirkliche Wille der Parteien dem Wortlaut des Vertrages und jeder anderweitigen Interpretation vor und setzt sich auch gegenüber einem völlig eindeutigen Vertragswortlaut durch (BAG 13. November 2007 - 3 AZR 636/06 - RN 23 mwN, AP BetrAVG § 1 Nr. 50; BAG 2. Juli 2009 - 3 AZR 501/07 - DB 2009, 1939).
  • BAG, 22.04.2009 - 5 AZR 292/08

    Wegezeiten eines Außendienstmitarbeiters

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 06.05.2010 - 13 Sa 1129/09
    Der Kläger konnte diese ständige Handhabung der Beklagten als bindende Erklärung (§ 145 BGB) verstehen (vgl. BAG 22. April 2009 - 5 AZR 292/08 - NZA-RR 2010, 231 unter RN 13).
  • BAG, 18.04.2007 - 4 AZR 652/05

    Bezugnahmeklausel - Auslegung - Vertrauensschutz

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 06.05.2010 - 13 Sa 1129/09
    Zur Ermittlung des wirklichen Willens der Parteien sind jedoch auch die außerhalb der Vereinbarung liegenden Umstände einzubeziehen, soweit sie einen Schluss auf den Sinngehalt der Erklärung zulassen (st. Rspr., vgl. BAG 18. April 2007 - 4 AZR 652/05 - zu B II 1 der Gründe, NZA 2007, 965).
  • BAG, 11.04.2000 - 9 AZR 225/99

    Urlaubsgeld im Erziehungsurlaub

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 06.05.2010 - 13 Sa 1129/09
    Eine Bezifferung ist in einem derartigen Fall entbehrlich (vgl. BAG 11. April 2000 - 9 AZR 225/99 - NZA 2001, 512 RN 45).
  • BAG, 13.11.2007 - 3 AZR 636/06

    Betriebliche Altersversorgung - Auslegung einer Wertsicherungsklausel

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 06.05.2010 - 13 Sa 1129/09
    Haben alle Beteiligten eine Erklärung übereinstimmend in demselben Sinne verstanden, so geht der wirkliche Wille der Parteien dem Wortlaut des Vertrages und jeder anderweitigen Interpretation vor und setzt sich auch gegenüber einem völlig eindeutigen Vertragswortlaut durch (BAG 13. November 2007 - 3 AZR 636/06 - RN 23 mwN, AP BetrAVG § 1 Nr. 50; BAG 2. Juli 2009 - 3 AZR 501/07 - DB 2009, 1939).
  • BGH, 13.06.2007 - IV ZR 330/05

    Umfang der Sicherungsabtretung von Ansprüchen aus einer kapitalbildenden

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 06.05.2010 - 13 Sa 1129/09
    Vor allem sind die bestehende Interessenlage und der mit dem Rechtsgeschäft verfolgte Zweck zu berücksichtigen (vgl. BGH 13. Juni 2007 - IV ZR 330/05 - RN 27, NJW 2007, 2320).
  • BAG, 20.05.2014 - 3 AZR 1072/12

    Beitragsbemessungsgrenze - gespaltene Rentenformel

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 06.05.2010 - 13 Sa 1129/09
    Haben alle Beteiligten eine Erklärung übereinstimmend in demselben Sinne verstanden, so geht der wirkliche Wille der Parteien dem Wortlaut des Vertrages und jeder anderweitigen Interpretation vor und setzt sich auch gegenüber einem völlig eindeutigen Vertragswortlaut durch (BAG 13. November 2007 - 3 AZR 636/06 - RN 23 mwN, AP BetrAVG § 1 Nr. 50; BAG 2. Juli 2009 - 3 AZR 501/07 - DB 2009, 1939).
  • BAG, 24.03.2009 - 9 AZR 983/07

    Urlaubsabgeltung bei Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 06.05.2010 - 13 Sa 1129/09
    Erst in der Gefahr, dass der Arbeitnehmer wegen unklar abgefasster Allgemeiner Geschäftsbedingungen seine Rechte nicht wahrnimmt, liegt eine unangemessene Benachteiligung iSv. § 307 Abs. 1 BGB (vgl. BAG 24. März 2009 - 9 AZR 983/07- NZA 2009, 538).
  • BGH, 24.05.2006 - IV ZR 263/03

    Umfang der Ersatzpflicht der Mehrwertsteuer bei einem Verkehrsunfallschaden in

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 06.05.2010 - 13 Sa 1129/09
    Es kann dahinstehen, ob eine unangemessene Benachteiligung iSd. § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB gesondert geprüft werden muss (so Palandt/Grüneberg BGB 69. Aufl. § 307 RN 20 mwN) oder ob bereits die Unklarheit selbst zur unangemessenen Benachteiligung führt (in diesem Sinn BGH 24. Mai 2006 - IV ZR 263/03 - RN 25 f., NJW 2006, 2545, 2547; 9. Mai 2001 - VIII ZR 208/00 - NJW 2001, 2165; 22. November 1995 - VIII ZR 57/95 - NJW 1996, 455).
  • LAG Hamm, 11.07.2007 - 6 Sa 410/07

    AGB-Kontrolle von Pauschalisierungsabrede bei Überstunden, Überraschungsklausel,

  • BAG, 03.04.2007 - 9 AZR 867/06

    Urlaubsgeld - Beamtenrecht - Nachwirkung

  • BAG, 21.02.2006 - 3 AZR 77/05

    Auslegung einer Betriebsvereinbarung

  • BAG, 18.12.2008 - 8 AZR 81/08

    Vertragsstrafe - AGB-Kontrolle

  • BGH, 09.05.2001 - VIII ZR 208/00

    Unklarheit eines formularmäßigen Kfz-Leasingvertrages

  • BGH, 22.11.1995 - VIII ZR 57/95

    Wirksamkeit formularmäßiger Vereinbarungen über die Abrechnung eines vorzeitig

  • BAG, 31.08.2005 - 5 AZR 545/04

    Höhe und pauschale Abgeltung von Nachtarbeitszuschlägen - AGB-Kontrolle von

  • BAG, 25.05.2005 - 5 AZR 572/04

    Einzelvertragliche zweistufige Ausschlussfrist

  • BAG, 18.08.2009 - 9 AZR 482/08

    Altersteilzeit - Verlängerung der wöchentlichen Arbeitszeit - Privatwirtschaft

  • BAG, 18.11.2008 - 3 AZR 192/07

    Rückzahlung von Ausbildungskosten - Anwendbarkeit des BBiG - unangemessene

  • LAG Niedersachsen, 16.02.2009 - 9 Sa 1834/06

    Auskunftsklage zum Liquidationsrecht eines Chefarztes für ambulante

  • BAG, 20.05.2008 - 9 AZR 382/07

    Doppelte Schriftformklausel - AGB-Kontrolle

  • BAG, 28.05.2009 - 8 AZR 896/07

    Vertragsstrafe - Verlängerung der Arbeitnehmerkündigungsfristen

  • LAG Hamm, 15.03.2013 - 18 Sa 1802/12

    Pauschale Abgeltung von Bereitschaftsdiensten und Rufbereitschaft - Festlegung

    Selbst wenn man davon ausgeht, dass das Zusammenspiel der vertraglichen Regelungen über die Pflicht zur Ableistung der Rufbereitschaft unter § 2 Abs. 3 Nr. 1 des Dienstvertrages und der pauschalen Vergütung für diese Dienste unter § 3 Abs. 1 Nr. 6 des Dienstvertrages ihn gemäß § 307 Abs. 1 BGB unangemessen benachteiligt und die Vertragsbestimmungen daher unwirksam sind (so im Ergebnis LAG Düsseldorf, Urteil vom 06.05.2010 - 13 Sa 1129/09 im Hinblick auf eine Vertragsklausel, die eine pauschale Abgeltung der Rufbereitschaft im Arbeitsvertrag eines Chefarztes vorsieht; kritisch dazu Münzel, NZA 2011, 886, 892), steht dem Kläger kein Zahlungsanspruch zu.

    Zum anderen hat das Landesarbeitsgericht Düsseldorf einem leitenden Abteilungsarzt die gesonderte Vergütung für geleistete Rufbereitschaft vor dem Hintergrund einer unwirksamen Abgeltungsklausel zugesprochen (LAG Düsseldorf, Urteil vom 06.05.2010 - 13 Sa 1129/09) und damit im Ergebnis das Bestehen einer Vergütungserwartung bejaht.

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