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   LAG Niedersachsen, 28.01.2003 - 13 Sa 1381/02   

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https://dejure.org/2003,4668
LAG Niedersachsen, 28.01.2003 - 13 Sa 1381/02 (https://dejure.org/2003,4668)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 28.01.2003 - 13 Sa 1381/02 (https://dejure.org/2003,4668)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 28. Januar 2003 - 13 Sa 1381/02 (https://dejure.org/2003,4668)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Arbeitnehmereigenschaft einer VHS-Dozentin

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 611 BGB ; § 14 Abs. 1 TzBfG
    Begründung eines unbefristeten Arbeitsverhältnis durch die Erteilung von Lehraufträgen; Weisungsgebundenheit als Indiz für eine abhängige Beschäftigung; Persönliche Abhängigkeit als Indiz für eine abhängige Beschäftigung; Unwirksamkeit befristeter Lehraufträge

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begründung eines unbefristeten Arbeitsverhältnis durch die Erteilung von Lehraufträgen; Weisungsgebundenheit als Indiz für eine abhängige Beschäftigung; Persönliche Abhängigkeit als Indiz für eine abhängige Beschäftigung; Unwirksamkeit befristeter Lehraufträge

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2003, 1239
  • NZA 2004, 550 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 12.09.1996 - 5 AZR 104/95

    Status einer Lehrerin am Abendgymnasium

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 28.01.2003 - 13 Sa 1381/02
    Musikschullehrer oder Dozenten an Volkshochschulen, die außerhalb schulischer Lehrgänge tätig sind, können dagegen bei entsprechender Vertragsgestaltung und Vertragsdurchführung auch außerhalb eines Arbeitsverhältnisses als Selbständige tätig sein (BAG vom 12.09.1996, 5 AZR 104/95, NZA 1997, S. 600; BAG vom 19.11.1997, 5 AZR 21/97, NZA 1998, S. 595; BAG vom 11.10.2000, 5 AZR 289/99, juris; BAG vom 29.05.2002, 5 AZR 161/01, NZA 2002, S. 1232).

    Im Urteil vom 12.09.1996 (a.a.O.) ist zur Lage der Arbeitszeit ausgeführt, dass die Berücksichtigung von Wünschen für die Arbeitszeit gerade bei Teilzeitbeschäftigten nicht maßgebend sei, entscheidend sei die Gestaltung der Arbeitszeit durch einseitig vorgegebene Stundenpläne.

  • BAG, 11.10.2000 - 5 AZR 289/99

    Arbeitsrechtlicher Status eines VHS-Dozenten

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 28.01.2003 - 13 Sa 1381/02
    Musikschullehrer oder Dozenten an Volkshochschulen, die außerhalb schulischer Lehrgänge tätig sind, können dagegen bei entsprechender Vertragsgestaltung und Vertragsdurchführung auch außerhalb eines Arbeitsverhältnisses als Selbständige tätig sein (BAG vom 12.09.1996, 5 AZR 104/95, NZA 1997, S. 600; BAG vom 19.11.1997, 5 AZR 21/97, NZA 1998, S. 595; BAG vom 11.10.2000, 5 AZR 289/99, juris; BAG vom 29.05.2002, 5 AZR 161/01, NZA 2002, S. 1232).
  • BAG, 13.11.1991 - 7 AZR 31/91

    Arbeitnehmerstatus; VHS-Dozentin in Schulabschlußkursen

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 28.01.2003 - 13 Sa 1381/02
    Im Urteil vom 13.11.1991 (7 AZR 31/91, AP Nr. 60 zu § 611 BGB Abhängigkeit) hat der 7. Senat des BAG schwerpunktmäßig für die Abgrenzung Arbeitnehmer/Selbständiger abgestellt auf die Bestimmung der Arbeitszeit.
  • BAG, 29.05.2002 - 5 AZR 161/01

    Arbeitsrechtlicher Status eines VHS-Dozenten

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 28.01.2003 - 13 Sa 1381/02
    Musikschullehrer oder Dozenten an Volkshochschulen, die außerhalb schulischer Lehrgänge tätig sind, können dagegen bei entsprechender Vertragsgestaltung und Vertragsdurchführung auch außerhalb eines Arbeitsverhältnisses als Selbständige tätig sein (BAG vom 12.09.1996, 5 AZR 104/95, NZA 1997, S. 600; BAG vom 19.11.1997, 5 AZR 21/97, NZA 1998, S. 595; BAG vom 11.10.2000, 5 AZR 289/99, juris; BAG vom 29.05.2002, 5 AZR 161/01, NZA 2002, S. 1232).
  • BAG, 19.11.1997 - 5 AZR 21/97

    Arbeitnehmereigenschaft eines Dozenten

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 28.01.2003 - 13 Sa 1381/02
    Musikschullehrer oder Dozenten an Volkshochschulen, die außerhalb schulischer Lehrgänge tätig sind, können dagegen bei entsprechender Vertragsgestaltung und Vertragsdurchführung auch außerhalb eines Arbeitsverhältnisses als Selbständige tätig sein (BAG vom 12.09.1996, 5 AZR 104/95, NZA 1997, S. 600; BAG vom 19.11.1997, 5 AZR 21/97, NZA 1998, S. 595; BAG vom 11.10.2000, 5 AZR 289/99, juris; BAG vom 29.05.2002, 5 AZR 161/01, NZA 2002, S. 1232).
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