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   LAG Baden-Württemberg, 23.03.2011 - 13 Sa 155/10   

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LAG Baden-Württemberg, 23.03.2011 - 13 Sa 155/10 (https://dejure.org/2011,19622)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 23.03.2011 - 13 Sa 155/10 (https://dejure.org/2011,19622)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 23. März 2011 - 13 Sa 155/10 (https://dejure.org/2011,19622)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Ablösung einer Pensionsordnung durch einen Kapitalkontenplan anlässlich eines Betriebsübergangs

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Betriebliche Altersversorgung nach Betriebsübergang; Ablösung einer Pensionsordnung durch einen Kapitalkontenplan

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    § 2 Abs. 1 BetrAVG; BGB § 613a Abs. 1 S. 3
    Betriebliche Altersversorgung nach Betriebsübergang; Ablösung einer Pensionsordnung durch einen Kapitalkontenplan

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Künftige Zuwächse der betrieblichen Altersversorgung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 29.07.2003 - 3 AZR 630/02

    Änderung von Versorgungsregelungen - Betriebsvereinbarung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 23.03.2011 - 13 Sa 155/10
    Diesbezüglich schließt sich die Kammer der insoweit maßgeblichen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts an (vgl. BAG 29. Juli 2003 - 3 AZR 630/02 - AP BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 45).

    Vielmehr muss ein solcher Eingriff einer Inhaltskontrolle standhalten, wobei sich die Kammer auch insoweit der hierzu ergangenen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG 24. Juli 2001 - 3 AZR 660/00 - BAGE 98, 224 ff; BAG 29. Juli 2003 - 3 AZR 630/02 - AP BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 45, jeweils m.w.N.) anschließt.

    Er hat dem Ordnungsinteresse des neuen Betriebsinhabers gegenüber den Interessen der Arbeitnehmer an der Beibehaltung der bisherigen Regelungen Vorrang eingeräumt, wenn die neue Betriebsvereinbarung in dem mit dem Betriebserwerber bestehenden Arbeitsverhältnis unmittelbar und zwingend anzuwenden ist (vgl. BAG 14. August 2001 - 1 AZR 619/00 - BAGE 98, 323, 332; BAG 29. Juli 2003 - 3 AZR 630/02 - AP BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 45).

  • BAG, 14.08.2001 - 1 AZR 619/00

    Jahressonderzahlung - Kürzung durch Einigungsstellenspruch - Betriebsübergang

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 23.03.2011 - 13 Sa 155/10
    Die Betriebspartner können die vereinbarten Normen sowohl zugunsten als auch zuungunsten der betroffenen Arbeitnehmer ändern (vgl. BAG 14. August 2001 - 1 AZR 619/00 - BAGE 98, 323, 332).

    Er hat dem Ordnungsinteresse des neuen Betriebsinhabers gegenüber den Interessen der Arbeitnehmer an der Beibehaltung der bisherigen Regelungen Vorrang eingeräumt, wenn die neue Betriebsvereinbarung in dem mit dem Betriebserwerber bestehenden Arbeitsverhältnis unmittelbar und zwingend anzuwenden ist (vgl. BAG 14. August 2001 - 1 AZR 619/00 - BAGE 98, 323, 332; BAG 29. Juli 2003 - 3 AZR 630/02 - AP BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 45).

  • BAG, 11.12.2001 - 3 AZR 128/01

    Teilwiderruf einer Unterstützungskassenversorgung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 23.03.2011 - 13 Sa 155/10
    (3) Damit wird allenfalls in künftige dienstzeitabhängige Zuwächse der betrieblichen Altersversorgung des Klägers eingegriffen, zumal sich die Betriebsrente des Klägers für die Zeit ab Betriebsübergang noch erhöhte und die Eingriffsintensität ergebnisbezogen zu ermitteln ist (vgl. BAG 11. Dezember 2001 - 3 AZR 128/01 - BAGE 100, 105, 113 ff.).
  • BAG, 17.04.1985 - 3 AZR 72/83

    Versorgungsregelung - Unterstützungskasse - Zusatzversorgung - Annahme des

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 23.03.2011 - 13 Sa 155/10
    Für Eingriffe in die Höhe der Versorgungsanwartschaften hat das Bundesarbeitsgericht ein dreiteiliges Prüfungsraster entwickelt (ständige Rechtsprechung seit 17. April 1985 - 3 AZR 72/83 - BAGE 49, 57, 66 ff.).
  • BAG, 11.05.1999 - 3 AZR 21/98

    Kündigung einer Betriebsvereinbarung überbetriebliche Altersversorgung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 23.03.2011 - 13 Sa 155/10
    Eine solche Möglichkeit hätte der frühere Arbeitgeber im weiterbestehenden Arbeitsverhältnis ebenfalls grundsätzlich nicht gehabt (vgl. BAG 11. Mai 1999 - 3 AZR 21/98 - BAGE 91, 310, 318 f. mwN).
  • BAG, 24.07.2001 - 3 AZR 660/00

    Besitzstandswahrung beim Betriebsübergang

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 23.03.2011 - 13 Sa 155/10
    Vielmehr muss ein solcher Eingriff einer Inhaltskontrolle standhalten, wobei sich die Kammer auch insoweit der hierzu ergangenen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG 24. Juli 2001 - 3 AZR 660/00 - BAGE 98, 224 ff; BAG 29. Juli 2003 - 3 AZR 630/02 - AP BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 45, jeweils m.w.N.) anschließt.
  • BAG, 21.11.2000 - 3 AZR 91/00

    Beschränkung der Hinterbliebenenversorgung auf Anwärtertod

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 23.03.2011 - 13 Sa 155/10
    Sowohl das Gebrauchmachen von einem Änderungsvorbehalt als auch spätere Betriebsvereinbarungen, die Versorgungsrechte aus einer früheren Betriebsvereinbarung einschränken, unterliegen einer Rechtskontrolle (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, vgl. u.a. 21. November 2000 - 3 AZR 91/00 - AP BetrAVG § 1 Hinterbliebenenversorgung Nr. 21 = EzA BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 26, zu II 1 der Gründe).
  • LAG Köln, 10.05.2016 - 12 Sa 864/15

    Rechtsfolgen der Aufhebung des Insolvenzverfahrens nach Wirksamwerden der

    Er hat dem Ordnungsinteresse des neuen Betriebsinhabers gegenüber den Interessen der Arbeitnehmer an der Beibehaltung der bisherigen Regelungen Vorrang eingeräumt, wenn die neue Betriebsvereinbarung in dem mit dem Betriebserwerber bestehenden Arbeitsverhältnis unmittelbar und zwingend anzuwenden ist (vgl. BAG 29. Juli 2003 - 3 AZR 630/02 - Rn. 74; LAG Baden-Württemberg 23. März 2011 - 13 Sa 155/10 -).

    Er hat dem Ordnungsinteresse des neuen Betriebsinhabers gegenüber den Interessen der Arbeitnehmer an der Beibehaltung der bisherigen Regelungen Vorrang eingeräumt, wenn die neue Betriebsvereinbarung in dem mit dem Betriebserwerber bestehenden Arbeitsverhältnis unmittelbar und zwingend anzuwenden ist (vgl. BAG 29. Juli 2003 - 3 AZR 630/02 - Rn. 74; LAG Baden-Württemberg 23. März 2011 - 13 Sa 155/10 -) .

  • LAG Köln, 10.05.2016 - 12 Sa 865/15

    Rechtsfolgen der Aufhebung des Insolvenzverfahrens nach Wirksamwerden der

    Er hat dem Ordnungsinteresse des neuen Betriebsinhabers gegenüber den Interessen der Arbeitnehmer an der Beibehaltung der bisherigen Regelungen Vorrang eingeräumt, wenn die neue Betriebsvereinbarung in dem mit dem Betriebserwerber bestehenden Arbeitsverhältnis unmittelbar und zwingend anzuwenden ist (vgl. BAG 29. Juli 2003 - 3 AZR 630/02 - Rn. 74; LAG Baden-Württemberg 23. März 2011 - 13 Sa 155/10 -).

    Er hat dem Ordnungsinteresse des neuen Betriebsinhabers gegenüber den Interessen der Arbeitnehmer an der Beibehaltung der bisherigen Regelungen Vorrang eingeräumt, wenn die neue Betriebsvereinbarung in dem mit dem Betriebserwerber bestehenden Arbeitsverhältnis unmittelbar und zwingend anzuwenden ist (vgl. BAG 29. Juli 2003 - 3 AZR 630/02 - Rn. 74; LAG Baden-Württemberg 23. März 2011 - 13 Sa 155/10 -) .

  • LAG Köln, 10.05.2016 - 12 Sa 866/15

    Rechtsfolgen der Aufhebung des Insolvenzverfahrens nach Wirksamwerden der

    Er hat dem Ordnungsinteresse des neuen Betriebsinhabers gegenüber den Interessen der Arbeitnehmer an der Beibehaltung der bisherigen Regelungen Vorrang eingeräumt, wenn die neue Betriebsvereinbarung in dem mit dem Betriebserwerber bestehenden Arbeitsverhältnis unmittelbar und zwingend anzuwenden ist (vgl. BAG 29. Juli 2003 - 3 AZR 630/02 - Rn. 74; LAG Baden-Württemberg 23. März 2011 - 13 Sa 155/10 -).

    Er hat dem Ordnungsinteresse des neuen Betriebsinhabers gegenüber den Interessen der Arbeitnehmer an der Beibehaltung der bisherigen Regelungen Vorrang eingeräumt, wenn die neue Betriebsvereinbarung in dem mit dem Betriebserwerber bestehenden Arbeitsverhältnis unmittelbar und zwingend anzuwenden ist (vgl. BAG 29. Juli 2003 - 3 AZR 630/02 - Rn. 74; LAG Baden-Württemberg 23. März 2011 - 13 Sa 155/10 -) .

  • LAG Düsseldorf, 25.02.2014 - 6 Sa 1431/13

    Betriebsübergang und Verdrängung durch Versorgungstarifvertrag

    Mit Inkrafttreten einer tarifvertraglichen Regelung wird eine vorher existierende Betriebsvereinbarung abgelöst (vgl. LAG Baden-Württemberg v. 23.03.2011 - 13 Sa 155/10 - Rn.39, juris).
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