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   LAG Düsseldorf, 06.05.2010 - 13 Sa 70/10   

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https://dejure.org/2010,7462
LAG Düsseldorf, 06.05.2010 - 13 Sa 70/10 (https://dejure.org/2010,7462)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 06.05.2010 - 13 Sa 70/10 (https://dejure.org/2010,7462)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 06. Mai 2010 - 13 Sa 70/10 (https://dejure.org/2010,7462)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Anderweitiger Verdienst bei Annahmeverzug: Anrechnung nach Zeitabschnitten

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 615 Satz 2 BGB
    Anderweitiger Verdienst bei Annahmeverzug: Anrechnung nach Zeitabschnitten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berechnung anrechenbaren anderweitigen Verdienstes nach Zeitabschnitten des Annahmeverzugs; Feststellungsklage zum Fortbestand des Arbeitsverhältnisses

  • LAG Düsseldorf PDF

    § 615 Satz 2 BGB
    Anderweitiger Verdienst bei Annahmeverzug: Anrechnung nach Zeitabschnitten

  • hensche.de

    Annahmeverzugslohn: Zwischenverdienst

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berechnung anrechenbaren anderweitigen Verdienstes nach Zeitabschnitten des Annahmeverzugs; Feststellungsklage zum Fortbestand des Arbeitsverhältnisses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 16.04.2008 - 7 AZR 132/07

    Befristung - Überraschungsklausel - Transparenzgebot

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 06.05.2010 - 13 Sa 70/10
    Es hat unter Bezug auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 16. April 2008 (- 7 AZR 132/07 - NZA 2008, 876) angenommen, die (Alters-) Befristung zum 31. Mai 2009 im Vertrag vom 29. Februar 2008 sei als überraschende Klausel nach § 305 c Abs. 1 BGB unwirksam.

    Zutreffend hat das Arbeitsgericht unter Heranziehung der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts insbesondere in der Entscheidung vom 16. April 2008 (- 7 AZR 132/07 - NZA 2008, 876) angenommen, dass die in § 4 des Arbeitsvertrages enthaltene Befristung eine überraschende Klausel darstellt, die nach § 305 c Abs. 1 BGB nicht Vertragsinhalt geworden ist.

    Der Kläger hatte sich erstinstanzlich bereits mit Schriftsatz vom 22. Oktober 2009 unter Bezugnahme auf das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 16. April 2008 (- 7 AZR 132/07 - aaO) ausführlich auf die Unwirksamkeit der Befristung unter dem Gesichtspunkt der fehlenden Transparenz berufen.

  • BAG, 22.11.2005 - 1 AZR 407/04

    Verzugslohn bei anderweitigem Verdienst

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 06.05.2010 - 13 Sa 70/10
    Entgegen der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (zuletzt BAG 22.11.2005 - 1 AZR 407/04 - NZA 2006, 736) ist bei der Anrechnung anderweitigen Verdienstes keine Berechnung über die gesamte Dauer des Annahmeverzugs durchzuführen, sondern eine solche nach Zeitabschnitten.

    Nach Auffassung der erkennenden Kammer ist insoweit entgegen der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (1. März 1958 - 2 AZR 533/55 - AP Nr. 9 zu § 615 BGB im Anschluss an RG 12. Juli 1904 - Rep. III. 146/04 - RGZ 58, 402; 24. August 1999 - 9 AZR 804/98 - AP Nr. 1 zu § 615 BGB Anrechnung; BAG 22. November 2005 - 1 AZR 407/04 - NZA 2006, 736) keine Berechnung über die gesamte Dauer des Annahmeverzugs durchzuführen, sondern eine solche nach Zeitabschnitten.

  • BGH, 28.01.2003 - VI ZR 139/02

    Ursächlichkeit eines Unfalls mit geringer Geschwindigkeit für eine HWS-Verletzung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 06.05.2010 - 13 Sa 70/10
    Die nach § 286 ZPO erforderliche Überzeugung des Richters verlangt keine unumstößliche Gewissheit und keine "an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit", sondern nur einen für das praktische Leben brauchbaren Grad von Gewissheit, der verbleibenden Zweifeln Schweigen gebietet (ständige Rechtsprechung vgl. beispielsweise BGH 28. Januar 2003 - VI ZR 139/02 - MDR 2003, 566 mwN; siehe auch BAG 17. Februar 2000 - 2 AZR 927/98 - RZK I 6 e Nr. 20; BAG 19. Februar 1997 - 5 AZR 747/93 - NZA 1997, 705).
  • BAG, 19.02.1997 - 5 AZR 747/93

    Lohnfortzahlung bei Krankschreibung im europäischen Ausland; Beweiswert

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 06.05.2010 - 13 Sa 70/10
    Die nach § 286 ZPO erforderliche Überzeugung des Richters verlangt keine unumstößliche Gewissheit und keine "an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit", sondern nur einen für das praktische Leben brauchbaren Grad von Gewissheit, der verbleibenden Zweifeln Schweigen gebietet (ständige Rechtsprechung vgl. beispielsweise BGH 28. Januar 2003 - VI ZR 139/02 - MDR 2003, 566 mwN; siehe auch BAG 17. Februar 2000 - 2 AZR 927/98 - RZK I 6 e Nr. 20; BAG 19. Februar 1997 - 5 AZR 747/93 - NZA 1997, 705).
  • BAG, 17.02.2000 - 2 AZR 927/98

    Fristlose Kündigung wegen herabsetzender Äußerungen des Arbeitnehmers über den

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 06.05.2010 - 13 Sa 70/10
    Die nach § 286 ZPO erforderliche Überzeugung des Richters verlangt keine unumstößliche Gewissheit und keine "an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit", sondern nur einen für das praktische Leben brauchbaren Grad von Gewissheit, der verbleibenden Zweifeln Schweigen gebietet (ständige Rechtsprechung vgl. beispielsweise BGH 28. Januar 2003 - VI ZR 139/02 - MDR 2003, 566 mwN; siehe auch BAG 17. Februar 2000 - 2 AZR 927/98 - RZK I 6 e Nr. 20; BAG 19. Februar 1997 - 5 AZR 747/93 - NZA 1997, 705).
  • BAG, 24.08.1999 - 9 AZR 804/98

    Auskunftspflicht während des Annahmeverzugs - Ausschlußfristen

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 06.05.2010 - 13 Sa 70/10
    Nach Auffassung der erkennenden Kammer ist insoweit entgegen der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (1. März 1958 - 2 AZR 533/55 - AP Nr. 9 zu § 615 BGB im Anschluss an RG 12. Juli 1904 - Rep. III. 146/04 - RGZ 58, 402; 24. August 1999 - 9 AZR 804/98 - AP Nr. 1 zu § 615 BGB Anrechnung; BAG 22. November 2005 - 1 AZR 407/04 - NZA 2006, 736) keine Berechnung über die gesamte Dauer des Annahmeverzugs durchzuführen, sondern eine solche nach Zeitabschnitten.
  • BAG, 01.03.1958 - 2 AZR 533/55

    Anderweitiger Arbeitsverdienst - Vertragsmäßige Vergütung - Dauer des

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 06.05.2010 - 13 Sa 70/10
    Nach Auffassung der erkennenden Kammer ist insoweit entgegen der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (1. März 1958 - 2 AZR 533/55 - AP Nr. 9 zu § 615 BGB im Anschluss an RG 12. Juli 1904 - Rep. III. 146/04 - RGZ 58, 402; 24. August 1999 - 9 AZR 804/98 - AP Nr. 1 zu § 615 BGB Anrechnung; BAG 22. November 2005 - 1 AZR 407/04 - NZA 2006, 736) keine Berechnung über die gesamte Dauer des Annahmeverzugs durchzuführen, sondern eine solche nach Zeitabschnitten.
  • RG, 12.07.1904 - III 146/04

    Zu § 615 BGB

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 06.05.2010 - 13 Sa 70/10
    Nach Auffassung der erkennenden Kammer ist insoweit entgegen der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (1. März 1958 - 2 AZR 533/55 - AP Nr. 9 zu § 615 BGB im Anschluss an RG 12. Juli 1904 - Rep. III. 146/04 - RGZ 58, 402; 24. August 1999 - 9 AZR 804/98 - AP Nr. 1 zu § 615 BGB Anrechnung; BAG 22. November 2005 - 1 AZR 407/04 - NZA 2006, 736) keine Berechnung über die gesamte Dauer des Annahmeverzugs durchzuführen, sondern eine solche nach Zeitabschnitten.
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