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   LAG Berlin, 06.05.2003 - 13 Ta 726/03   

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https://dejure.org/2003,12404
LAG Berlin, 06.05.2003 - 13 Ta 726/03 (https://dejure.org/2003,12404)
LAG Berlin, Entscheidung vom 06.05.2003 - 13 Ta 726/03 (https://dejure.org/2003,12404)
LAG Berlin, Entscheidung vom 06. Mai 2003 - 13 Ta 726/03 (https://dejure.org/2003,12404)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 16.07.1997 - 5 AZB 29/96

    Zuständigkeit der Arbeitsgerichte für Franchisenehmer

    Auszug aus LAG Berlin, 06.05.2003 - 13 Ta 726/03
    Nach der Legaldefinition des § 12 a Abs. 1 Nr. 1 TVG, der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und der allgemeinen Meinung im Schrifttum ist eine Person dann arbeitnehmerähnlich, wenn sie wirtschaftlich abhängig vom Arbeitgeber und vergleichbar einem Arbeitnehmer sozial schutzbedürftig ist (vgl. nur BAG 16.07.1997 BAGE 86, 178 = AP Nr. 37 zu § 5 ArbGG 1979; BAG 17.06.1999 EzA § 5 ArbGG 1979 Nr. 34, zu II 4 a d. Gr. m.w.N.; LAG Berlin 14.01.2003 - 13 Ta 79/03 - n.v.; Wedde, Telearbeit, 3. Aufl. 2002, Rz. 250 m.w.N. in Fußnote 186).
  • LAG Niedersachsen, 05.05.2003 - 13 Ta 79/03

    Abgrenzung zwischen Arbeitsvertrag und Selbstständigkeit anhand des

    Auszug aus LAG Berlin, 06.05.2003 - 13 Ta 726/03
    Nach der Legaldefinition des § 12 a Abs. 1 Nr. 1 TVG, der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und der allgemeinen Meinung im Schrifttum ist eine Person dann arbeitnehmerähnlich, wenn sie wirtschaftlich abhängig vom Arbeitgeber und vergleichbar einem Arbeitnehmer sozial schutzbedürftig ist (vgl. nur BAG 16.07.1997 BAGE 86, 178 = AP Nr. 37 zu § 5 ArbGG 1979; BAG 17.06.1999 EzA § 5 ArbGG 1979 Nr. 34, zu II 4 a d. Gr. m.w.N.; LAG Berlin 14.01.2003 - 13 Ta 79/03 - n.v.; Wedde, Telearbeit, 3. Aufl. 2002, Rz. 250 m.w.N. in Fußnote 186).
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