Weitere Entscheidung unten: LAG Hamm, 15.03.2005

Rechtsprechung
   LAG Hamm, 07.03.2005 - 13 TaBV 139/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,11737
LAG Hamm, 07.03.2005 - 13 TaBV 139/04 (https://dejure.org/2005,11737)
LAG Hamm, Entscheidung vom 07.03.2005 - 13 TaBV 139/04 (https://dejure.org/2005,11737)
LAG Hamm, Entscheidung vom 07. März 2005 - 13 TaBV 139/04 (https://dejure.org/2005,11737)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,11737) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 23 RVG; § 33 RVG, § 111 BetrVG; § 17 KSchG.
    Gegenstandswert; Streitwert; einstweilige Verfügung; Unterlassung; Unterlassungsanspruch; Betriebsänderung; Personalabbau.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bedeutung der Angelegenheit als Ausgangspunkt der Bewertung ; Bemessung des Werts des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit bei auf die Unterlassung einer Betriebsänderung in Gestalt des Abbaus von Personal gerichteten einstweiligen Verfügung; Bewertung des Grundfalls ...

  • Judicialis

    RVG § 23; ; RVG § 33; ; BetrVG § 111; ; KSchG § 17

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG § 23; RVG § 33; BetrVG § 111; KSchG § 17
    Gegenstandwert anwaltlicher Tätigkeit bei einstweiligen Verfügungen auf Unterlassung einer Betriebsänderung durch Personalabbau

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1291/85

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus LAG Hamm, 07.03.2005 - 13 TaBV 139/04
    Was die maßgeblichen Einzelfallumstände angeht, kann auf die vergleichbare Regelung zur Bewertung nichtvermögensrechtlicher Streitigkeiten in § 37 Abs. 2 Satz 2 RVG i.V.m. § 14 Abs. 1 Satz 1 RVG zurückgegriffen werden, wonach es vor allem auf die Bedeutung der Angelegenheit und daneben auf den Umfang sowie die Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit ankommt (vgl. BVerfG NJW 1989, 2047; siehe auch § 48 Abs. 2 Satz 1 GKG).
  • BAG, 09.11.2004 - 1 ABR 11/02

    Gegenstandswert bei Anfechtung eines Sozialplans

    Auszug aus LAG Hamm, 07.03.2005 - 13 TaBV 139/04
    Hiervon ist im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren immer dann auszugehen, wenn um das Bestehen und die Beachtung betriebsverfassungsrechtlicher Beteiligungsrechte gestritten wird, weil die Begehren weder auf Geld noch auf eine geldwerte Leistung gerichtet sind und auch ihre Grundlage nicht in einem Verhältnis stehen, dem ein Vermögenswert zukommt (BAG NZA 2005, 70; LAG Hamm LAGE Nr. 50 zu § 8 BRAGO; GK-ArbGG/Wenzel, § 12 Rdn. 169, 181, 266).
  • LAG Hamm, 05.03.2007 - 13 (6) Ta 787/06

    Gegenstandswert; Streitwert; Betriebsänderung; Personalabbau; Zuständigkeit;

    Daran anknüpfend, ist zur Gewährleistung der erforderlichen Berechenbarkeit eine Bewertungsstaffel zugrunde zu legen, in deren Rahmen pro betroffenem Arbeitnehmer regelmäßig ein Teilwert von 666, 67 EUR (4.000,00 EUR : 6) in Ansatz zu bringen ist (vgl. LAG Hamm, Beschluss vom 07.03.2005 - 13 TaBV 139/04; Beschluss vom 11.05.2005 - 10 TaBV 61/05).
  • LAG Hamm, 25.01.2008 - 13 Ta 818/07

    Gegenstandswert; Streitwert; einstweilige Verfügung; Unterlassung;

    In dem Zusammenhang entspricht es der ständigen Rechtsprechung beider Beschwerdekammern des Landesarbeitsgerichts Hamm (Beschl. v. 07.03.2005 - 13 TaBV 139/04; Beschl. v. 11.05.2005 - 10 TaBV 61/05; Beschl. v. 10.10.2005 - 10 TaBV 102/05; Beschl. v. 05.03.2007 - 13 (6) Ta 787/06), sich bei einer Betriebsänderung in Form eines Personalabbaus an den Zahlenwerken des § 17 Abs. 1 KSchG zu orientieren und dabei den Grundfall von sechs Entlassungen mit dem Auffangwert des § 23 Abs. 3 S. 2 2. Hs. RVG in Höhe von 4.000,00 EUR und pro weiteren Arbeitnehmer einen Teilwert von 666, 67 EUR (4000,00 EUR : 6) in Ansatz zu bringen.
  • LAG Hamm, 25.06.2010 - 10 Ta 163/10

    Gegenstandswert für Beschlussverfahren über Eilanträge auf Unterlassung und

    Die Beschwerdekammern des erkennenden Gerichts gehen in ständiger Rechtsprechung in Fällen, in denen es um eine Betriebsänderung gemäß § 111 BetrVG in Form eines Personalabbaus geht, unter Zugrundelegung der gesetzlichen Regelung des § 17 Abs. 1 KSchG für die Wertfestsetzung von einem Teilwert von 666, 00 EUR (4.000,00 : 6) für jeden von der Betriebsänderung betroffenen Arbeitnehmer aus (LAG Hamm 07.03.2005 - 13 TaBV 139/04 - LAG Hamm 11.05.2005 - 10 TaBV 61/05 - LAG Hamm 10.10.2005 - 10 TaBV 102/05 - LAG Hamm 05.03.2007 - 13 (6) Ta 787/06 -).
  • LAG Hamm, 11.05.2005 - 10 TaBV 61/05

    Wertfestsetzung im Beschlussverfahren einstweilige Verfügung

    Daran anknüpfend ist nach der Rechtsprechung der zuständigen Beschwerdekammern des erkennenden Gerichts zur Gewährleistung der erforderlichen Berechenbarkeit eine Bewertungsstaffel zugrunde zu legen, in deren Rahmen pro betroffenem Arbeitnehmer regelmäßig ein Teilwert von 666, 67 EUR (4.000,00 EUR : 6) in Ansatz zu bringen ist (LAG Hamm, Beschluss vom 07.03.2005 - 13 TaBV 139/04 - z.V.v.).
  • LAG Hamm, 10.10.2005 - 10 TaBV 102/05

    Beschlussverfahren, Gegenstandswerteinstweilige Verfügung auf Unterlassung einer

    Daran anknüpfend ist nach der Rechtsprechung der zuständigen Beschwerdekammern des erkennenden Gerichts im Interesse einer einfacheren und einheitlichen Handhabung, die zugleich der Rechtssicherheit dient, eine Bewertungsstaffel zugrunde zu legen, in deren Rahmen pro betroffenem Arbeitnehmer regelmäßig ein Teilwert von 666, 67 EUR (4.000,00 EUR : 6) in Ansatz zu bringen ist (LAG Hamm, Beschluss vom 07.03.2005 - 13 TaBV 139/04 - z.V.v.; LAG Hamm, Beschluss vom 11.05.2005 - 10 TaBV 61/05 -).
  • LAG Hamm, 02.08.2010 - 10 Ta 269/10

    Gegenstandswert für Beschlussverfahren um Eilantrag zur Unterlassung von

    Die Beschwerdekammern des erkennenden Gerichts gehen in ständiger Rechtsprechung in Fällen, in denen es um eine Betriebsänderung gemäß § 111 BetrVG in Form eines Personalabbaus geht, unter Zugrundelegung der gesetzlichen Regelung des § 17 Abs. 1 KSchG für die Wertfestsetzung von einem Teilwert von 666, 66 EUR (4.000:6) für jeden von der Betriebsänderung betroffenen Arbeitnehmer aus (LAG Hamm 07.03.2005 - 13 TaBV 139/04 - LAG Hamm 11.05.2005 - 10 TaBV 61/05 - LAG Hamm 10.10.2005 - 10 TaBV 102/05 - LAG Hamm 05.03.2007 - 13 (6) Ta 787/06 -).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   LAG Hamm, 15.03.2005 - 13 TaBV 139/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,74934
LAG Hamm, 15.03.2005 - 13 TaBV 139/04 (https://dejure.org/2005,74934)
LAG Hamm, Entscheidung vom 15.03.2005 - 13 TaBV 139/04 (https://dejure.org/2005,74934)
LAG Hamm, Entscheidung vom 15. März 2005 - 13 TaBV 139/04 (https://dejure.org/2005,74934)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,74934) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...

  • LAG Baden-Württemberg, 24.06.2013 - 5 Ta 53/13

    Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit - Beschlussverfahren - Unterlassung

    Das LAG Hamm (15.03.2005 - 13 TaBV 139/04 - Juris), dem das Arbeitsgericht gefolgt ist, legt eine Bewertungsstaffel zugrunde, in deren Rahmen pro betroffenem Arbeitnehmer regelmäßig ein Teilwert von 666, 67 EUR (4.000,00 geteilt durch 6) in Ansatz zu bringen ist.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht