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   LAG Hamm, 07.12.2005 - 13 TaBV 139/05   

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https://dejure.org/2005,8316
LAG Hamm, 07.12.2005 - 13 TaBV 139/05 (https://dejure.org/2005,8316)
LAG Hamm, Entscheidung vom 07.12.2005 - 13 TaBV 139/05 (https://dejure.org/2005,8316)
LAG Hamm, Entscheidung vom 07. Dezember 2005 - 13 TaBV 139/05 (https://dejure.org/2005,8316)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Eingruppierung; Entgeltsystem; Einzelfallregelung; Mitbestimmung; Betriebsrat; Entgelt

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 99 BetrVG; § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG
    Eingruppierung; Entgeltsystem; Einzelfallregelung; Mitbestimmung; Betriebsrat; Entgelt

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zustimmung des Betriebsrats zur Eingruppierung der Arbeitnehmerin; Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats; Erfordernis der Einholung einer Zustimmung zur Eingruppierung; Zustimmungsersetzungsverfahren

  • Judicialis

    BetrVG § 99; ; BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 10

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 99 § 87 Abs. 1 Nr. 10
    Eingruppierung; Entgeltsystem; Einzelfallregelung; Mitbestimmung; Betriebsrat; Entgelt

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 30.11.1999 - VI ZR 219/98

    Schadensminderungspflicht bei Veräußerung eines Unfallfahrzeugs mit Totalschaden

    Auszug aus LAG Hamm, 07.12.2005 - 13 TaBV 139/05
    Denn der bisherige Sachvortrag bildet eine in vollem Umfang verwertbare Entscheidungsgrundlage, und die Zulassung der Antragsänderung führt zu einer endgültigen Beilegung der Auseinandersetzung der Beteiligten und vermeidet ein neues Beschlussverfahren (vgl. BAG ZPO § 263 Nr. 3; BGH NJW 2000, 800,803; Germelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge, ArbGG, 5. Aufl., § 81 Rdnr. 91).
  • LAG Hamm, 22.08.2007 - 10 TaBV 133/05

    Wertfestsetzung im Beschlussverfahren Eingruppierung eines Mitarbeiters

    Nachdem das Arbeitsgericht dem Antrag des Betriebsrats im Ausgangsverfahren durch Beschluss vom 28.06.2005 stattgegeben hatte, hat das Landesarbeitsgericht in einem Parallelverfahren durch Beschluss vom 07.12.2005 - 13 TaBV 139/05 - ebenfalls dem Hauptantrag des Betriebsrats stattgegeben und die Rechtsbeschwerde zugelassen.

    Daraufhin wurde das von der Arbeitgeberin im Ausgangsverfahren eingeleitete Beschwerdeverfahren übereinstimmend bis zur Erledigung des Rechtsbeschwerdeverfahrens 1 ABR 36/06 Bundesarbeitsgericht = 13 TaBV 139/05 Landesarbeitsgericht Hamm ruhend gestellt.

    Nach Erledigung des Rechtsbeschwerdeverfahrens 1 ABR 36/06 Bundesarbeitsgericht = 13 TaBV 139/05 Landesarbeitsgericht Hamm wurde auch das Ausgangsverfahren übereinstimmend für erledigt erklärt.

  • LAG Hamm, 22.08.2007 - 10 TaBV 203/05

    Wertfestsetzung im Beschlussverfahren Eingruppierung eines Mitarbeiters

    Nachdem das Arbeitsgericht den Antrag des Betriebsrats im Ausgangsverfahren durch Beschluss vom 13.10.2005 abgewiesen hatte, hat das Landesarbeitsgericht in einem Parallelverfahren durch Beschluss vom 07.12.2005 - 13 TaBV 139/05 - dem Hauptantrag des Betriebsrats stattgegeben und die Rechtsbeschwerde zugelassen.

    Daraufhin wurde das vom Betriebsrat im Ausgangsverfahren eingeleitete Beschwerdeverfahren übereinstimmend bis zur Erledigung des Rechtsbeschwerdeverfahrens 1 ABR 36/06 Bundesarbeitsgericht = 13 TaBV 139/05 Landesarbeitsgericht Hamm ruhend gestellt.

    Nach Erledigung des Rechtsbeschwerdeverfahrens 1 ABR 36/06 Bundesarbeitsgericht = 13 TaBV 139/05 Landesarbeitsgericht Hamm wurde auch das Ausgangsverfahren übereinstimmend für erledigt erklärt.

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