Rechtsprechung
OLG Köln, 15.03.1989 - 13 U 252/88 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1989,16405) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
Papierfundstellen
- VersR 1989, 815
Wird zitiert von ...
- OLG Hamm, 16.08.2000 - 13 U 32/00
Räum- und Streupflicht der Anlieger auch für Fahrbahnen kraft Übertragung durch …
Aus der Regelung, daß "gefährliche Stellen" zu bestreuen sind, kann er nicht den Schluß ziehen, daß die Fahrbahn der Stichstraße entweder insgesamt oder aber wenigstens auf einem für den sicheren Fußgängerverkehr notwendigen Streifen von 1 bis 1, 2 m (vgl. dazu Senatsurt. v. 1. Februar 1989, 13 U 252/88) oder 1, 5 m (wie § 1 Abs. 1 S. 5 der Satzung für Fußgängerzonen bestimmt) bestreut werden muß.