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   OLG Köln, 05.08.2004 - 13 U 35/04   

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https://dejure.org/2004,8211
OLG Köln, 05.08.2004 - 13 U 35/04 (https://dejure.org/2004,8211)
OLG Köln, Entscheidung vom 05.08.2004 - 13 U 35/04 (https://dejure.org/2004,8211)
OLG Köln, Entscheidung vom 05. August 2004 - 13 U 35/04 (https://dejure.org/2004,8211)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Befangenheit des abgelehnten Richters bei Ablehnung eines Befangenheitsantrages unter Mitwirkung des abgelehnten Richters; Rechtsmissbräuchlichkeit des Versuchs, nach Ablehnung eines unbegründeten Terminverlegungsbegehrens die Vertagung durch einen Ablehnungsantrag ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 17.05.2000 - IV B 86/99

    Antrag auf Terminsverlegung; Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus OLG Köln, 05.08.2004 - 13 U 35/04
    Wird ein Antrag auf Terminsverlegung erst "in letzter Minute" gestellt und mit einer plötzlichen Erkrankung begründet, werden solche Angaben auch ohne gerichtliche Aufforderung verlangt (z.B. BFH vom 17.05.2000 - IV B 86/99 -, BFH/NV 2000, 1353).
  • BGH, 13.01.2003 - XI ZR 357/01

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters am BGH; Anfechtung der Ablehnung des

    Auszug aus OLG Köln, 05.08.2004 - 13 U 35/04
    Da gegen diese Entscheidung keine sofortige Beschwerde möglich ist (vgl. BGH, WM 2003, 848), konnte sie zugleich mit der Sachentscheidung getroffen werden.
  • OLG Naumburg, 09.08.2001 - 10 W 31/01

    Richterablehnung - Befangenheit - Zurückweisung von Terminsverlegungsanträgen -

    Auszug aus OLG Köln, 05.08.2004 - 13 U 35/04
    Das ist in der Rechtsprechung insbesondere dann vielfach bejaht worden, wenn die Verweigerung einer Terminsverlegung - selbst wenn sie zu Unrecht erfolgt sein mochte - zum Anlass genommen wurde, durch Anbringung eines auf diese Verweigerung gestützten Ablehnungsgesuchs - gewissermaßen in letzter Minute - eine Terminsverlegung doch noch zu erzwingen (LSG Schleswig, Beschluss vom 28.12.2001 - L 3 SF 25/01 SAB -, abrufbar in Juris; OLG Brandenburg, FamRZ 2002, 1042; OLG Naumburg, NJW-RR 2002, 502; OLG Köln, OLGR 2003, 107).
  • OLG Köln, 18.12.2002 - 2 W 146/02

    Verfahrensrecht; Richterablehnung

    Auszug aus OLG Köln, 05.08.2004 - 13 U 35/04
    Das ist in der Rechtsprechung insbesondere dann vielfach bejaht worden, wenn die Verweigerung einer Terminsverlegung - selbst wenn sie zu Unrecht erfolgt sein mochte - zum Anlass genommen wurde, durch Anbringung eines auf diese Verweigerung gestützten Ablehnungsgesuchs - gewissermaßen in letzter Minute - eine Terminsverlegung doch noch zu erzwingen (LSG Schleswig, Beschluss vom 28.12.2001 - L 3 SF 25/01 SAB -, abrufbar in Juris; OLG Brandenburg, FamRZ 2002, 1042; OLG Naumburg, NJW-RR 2002, 502; OLG Köln, OLGR 2003, 107).
  • OLG Brandenburg, 18.09.2001 - 9 WF 147/01

    Besorgnis der Befangenheit wegen Ablehnung einer Terminsverlegung

    Auszug aus OLG Köln, 05.08.2004 - 13 U 35/04
    Das ist in der Rechtsprechung insbesondere dann vielfach bejaht worden, wenn die Verweigerung einer Terminsverlegung - selbst wenn sie zu Unrecht erfolgt sein mochte - zum Anlass genommen wurde, durch Anbringung eines auf diese Verweigerung gestützten Ablehnungsgesuchs - gewissermaßen in letzter Minute - eine Terminsverlegung doch noch zu erzwingen (LSG Schleswig, Beschluss vom 28.12.2001 - L 3 SF 25/01 SAB -, abrufbar in Juris; OLG Brandenburg, FamRZ 2002, 1042; OLG Naumburg, NJW-RR 2002, 502; OLG Köln, OLGR 2003, 107).
  • LSG Schleswig-Holstein, 28.12.2001 - L 3 SF 25/01
    Auszug aus OLG Köln, 05.08.2004 - 13 U 35/04
    Das ist in der Rechtsprechung insbesondere dann vielfach bejaht worden, wenn die Verweigerung einer Terminsverlegung - selbst wenn sie zu Unrecht erfolgt sein mochte - zum Anlass genommen wurde, durch Anbringung eines auf diese Verweigerung gestützten Ablehnungsgesuchs - gewissermaßen in letzter Minute - eine Terminsverlegung doch noch zu erzwingen (LSG Schleswig, Beschluss vom 28.12.2001 - L 3 SF 25/01 SAB -, abrufbar in Juris; OLG Brandenburg, FamRZ 2002, 1042; OLG Naumburg, NJW-RR 2002, 502; OLG Köln, OLGR 2003, 107).
  • OLG Frankfurt, 24.10.2008 - 2 U 155/08

    Richterablehnung: Zurückweisung eines Terminsverlegungsantrags durch den

    Derartiges wurde dann bejaht, wenn die Verweigerung einer Terminsverlegung zum Anlass genommen wurde, durch Anbringen eines auf die Verweigerung gestützten Ablehnungsgesuch - gewissermaßen in letzter Minute - eine Terminsverlegung doch noch zu erzwingen (vgl. hierzu OLG Köln OLGR 2004, 404-405, OLG Köln OLGR 2003, 107-109, OLG Brandenburg FamRZ 2002, 1042).
  • LG Düsseldorf, 23.06.2006 - 6 O 71/05

    Zwangsvollstreckung aus einer Urkunde in ein Grundstück; Ansprüche aus einem

    Das Wissen der Bank, dass der vom Erwerber zu zahlende Kaufpreis in keinem angemessenen Verhältnis zum Wert des zu erwerbenden Objekts steht, begründet grundsätzlich keine Aufklärungspflicht (OLG Köln, Urt. v. 02.02.2005, Az.: 13 U 35/04, m.w.N.).

    Daraus kann der Kunde nicht eine weitergehende Zusammenarbeit der Bank mit den Initiatoren und auf eine Gewährsübernahme für das Gelingen des Projekts schließen (OLG Köln, Urt. v. 02.02.2005, Az.: 13 U 35/04).

    Der im Rahmen von Bauherren-, Bauträger- oder Erwerbermodellen auftretende Vermittler wird als Erfüllungsgehilfe im Pflichtenkreis der in den Vertrieb nicht eingeschalteten Bank nur insoweit tätig, als sein Verhalten den Bereich der Anbahnung des Kreditvertrages betrifft (BGH WM 2004, 1221; OLG Köln, Urt. v. 02.02.2005, Az.: 13 U 35/04).

  • OLG Köln, 04.09.2009 - 20 W 46/09

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters wegen der Sachbehandlung von

    Unter diesem Gesichtspunkt kann ein Rechtsmissbrauch in dem Fall vorliegen, dass auf dem Weg über die Befangenheitsablehnung eine vom Gericht mit Rücksicht auf einen nur substanzlos angegebenen Verlegungsgrund abgelehnte Terminsverlegung erzwungen werden soll (OLG Köln - 13. Zivilsenat - OLGR 2004, 404).
  • KG, 07.07.2006 - 15 W 43/06

    Richterablehnung: Befangenheitsbesorgnis wegen Zurückweisung eines

    Nach herrschender Meinung und ständiger Rechtsprechung des erkennenden Senats kann die Zurückweisung eines Terminsverlegungsantrags ein Befangenheitsersuchen nach § 42 Abs. 2 ZPO nur dann rechtfertigen, wenn die Gründe für den Verlegungsantrag erheblich im Sinne von § 227 Abs. 1 Satz 1 ZPO sind und darüber hinaus mit der Ablehnung des Antrags eine augenfällige Ungleichbehandlung der Prozessparteien zum Ausdruck kommt (vgl. KG, MDR 2005, 708; KGR Berlin 2005, 140; OLG Brandenburg, NJW-RR 1999, 1291 [1292]; OLG Köln, MDR 2003, 170; OLGR 2004, 404 [405]; NJW-RR 2000, 591 [592]; OLG Zweibrücken MDR 1999, 113; OLG Schleswig, NJW 1994, 1227; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 64. Aufl., § 42 Rdnr. 50; Müko/Feiber, ZPO, 2. Aufl., § 42 Rdnr. 29 f.; Musielak/Heinrich, ZPO, 4. Aufl., § 42 Rdnr. 10).
  • LSG Thüringen, 28.03.2007 - L 1 U 809/02

    Ablehnung einer Terminsverlegung und Rechtsmissbräuchlichkeit von

    Rechtsmissbrauch liegt dann vor, wenn die Verweigerung einer Terminsverlegung - sogar wenn sie zu Unrecht erfolgt ist - zum Anlass genommen wird, durch Anbringung eines auf diese Verweigerung gestützten Ablehnungsgesuchs - gewissermaßen in letzter Minute - eine Terminsverlegung doch noch zu erzwingen (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 5. August 2004, Az.: 13 U 35/04; LSG Schleswig, Beschluss vom 28.12.2001, Az.: L 3 SF 25/01 SAB, beide nach juris).
  • AG München, 07.06.2016 - 274 C 890/16

    Unzulässigkeit einer Richterablehnung zur Verfahrensverschleppung nach

    Derartiges wurde dann bejaht, wenn die Verweigerung einer Terminsverlegung zum Anlass genommen wurde, durch Anbringen eines auf die Verweigerung gestützten Ablehnungsgesuch - gewissermaßen in letzter Minute - eine Terminsverlegung doch noch zu erzwingen (vgl. hierzu OLG Frankfurt, Urteil vom 24. Oktober 2008 - 2 U 155/08 -, juris Rn. 18; ferner OLG Köln OLGR 2004, 404-405, OLG Köln OLGR 2003, 107-109, OLG Brandenburg FamRZ 2002, 1042; Vollkommer, in: Zöller, 31. Auf., 2016, § 45, Rn. 4).
  • VG Düsseldorf, 26.05.2008 - 5 K 1077/07

    Anfechtungsklage gegen die Erhebung von Schmutzwasser- und

    Ein Ablehnungsgesuch zum Zwecke der Verhinderung der Durchführung einer mündlichen Verhandlung ist allerdings dann nicht missbräuchlich, wenn sich der Partei den Umständen nach der Eindruck aufdrängen konnte oder musste, die Entscheidung trage nicht den in der Rechtsprechung anerkannten Maßstäben für eine Verweigerung der beantragten Terminsaufhebung Rechnung und werde von einer unsachlichen Einstellung gegenüber den Klägern geprägt, vgl. OLG Köln, Beschluss vom 5. August 2004 - 13 U 35/04-; BFH.
  • OLG Hamm, 27.05.2014 - 1 W 34/14

    Keine Befangenheit eines Richters bei Verweigerung einer Terminverlegung; § 42 ff

    Denn die Richterablehnung darf nicht dazu missbraucht werden, eine begehrte, aber nicht erreichte Terminverlegung auf diesem Weg doch noch kurzfristig zu erreichen (vgl. OLG Frankfurt a.M. NJW 2009, 1007, 1008; OLG Köln, Beschluss vom 05.08.2004,13 U 35/04; OLG Köln, Beschluss vom 18.12.2002, 2 W 146/02; ZöllerA/ollkommer,aaO, § 44 Rn. 4).
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