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   OLG Nürnberg, 18.04.2002 - 13 U 3981/01   

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https://dejure.org/2002,4744
OLG Nürnberg, 18.04.2002 - 13 U 3981/01 (https://dejure.org/2002,4744)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 18.04.2002 - 13 U 3981/01 (https://dejure.org/2002,4744)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 18. April 2002 - 13 U 3981/01 (https://dejure.org/2002,4744)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beweislastverteilung ; Substantiierter Vortrag; Pauschalpreis; Festpreisabrede ; Nicht umfasste Leistungen

  • Judicialis

    BGB § 632

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 632

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bausoll und Pauschalpreis: Beweislast

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • bau-gewerbe.de (Kurzinformation)

    Beweisverteilung bei Pauschalpreis und Leistungsumfang

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Bausoll und Pauschalpreis: Wer muss was beweisen? (IBR 2002, 401)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 1099
  • NZBau 2002, 669
  • BauR 2002, 1606 (Ls.)
  • BauR 2002, 1753 (Ls.)
  • BauR 2002, 1898 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 20.01.2000 - VII ZR 46/98

    Formularmäßige Vereinbarung einer Vertragsstrafe

    Auszug aus OLG Nürnberg, 18.04.2002 - 13 U 3981/01
    Fälle einer besonders ungünstigen Schadensentwicklung können die für typische Fälle unangemessene Ausgestaltung der Strafklausel in allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht rechtfertigen (BGH NJW 2000, 2106, 2107).
  • BGH, 13.10.1994 - IX ZR 25/94

    Darlegungs- und Beweislast bei Berufung auf Unternehmensbezogenheit einer

    Auszug aus OLG Nürnberg, 18.04.2002 - 13 U 3981/01
    Das gilt auch dann, wenn der Inhaber des Unternehmens falsch bezeichnet wird oder sonst Fehlvorstellungen über ihn bestehen (BGH NJW 1995, 43, 44; 1998, 2897).
  • BGH, 20.04.2000 - VII ZR 164/99

    Umfang des Schadensersatzanspruchs nach § 4 Nr. 7 S. 2 VOB/B

    Auszug aus OLG Nürnberg, 18.04.2002 - 13 U 3981/01
    Das alles ist nicht geschehen, und daß dieser Weg wegen der hartnäckigen Weigerung der Klägerin entbehrlich gewesen wäre, behauptet die Beklagte selbst nicht substantiiert (BGH NJW-RR 1998, 235, 236; BGH NJW 2000, 2997; OLG Düsseldorf NJW-RR 2001, 1387, 1388).
  • BGH, 11.12.1991 - VIII ZR 31/91

    Abtretung der Rechte aus Vollkaskoversicherung bei Kfz-Leasing

    Auszug aus OLG Nürnberg, 18.04.2002 - 13 U 3981/01
    Wenn indes die Klägerin mehr Leistungen zum vereinbarten Pauschalpreis hätte erbringen müssen als geschehen, dann ist ihr nunmehr die Erbringung dieser Leistungen durch den Arbeitseinsatz der Beklagten und damit durch einen bereits deshalb von der Beklagten zu vertretenden Umstand unmöglich geworden (Palandt-Heinrichs, BGB, 61. Aufl., § 324 a.F. Rn. 10; vgl. BGH NJW 1992, 683, 686); mithin findet § 324 Abs. 1 Satz 1 BGB a.F. i.V.m. § 645 BGB a.F. Anwendung, wobei die Klägerin den Anspruch auf die Vergütung behält, sich aber anrechnen lassen muß, was sie erspart hat.
  • BGH, 18.05.1998 - II ZR 355/95

    Inanspruchnahme des wahren Geschäftsinhabers

    Auszug aus OLG Nürnberg, 18.04.2002 - 13 U 3981/01
    Das gilt auch dann, wenn der Inhaber des Unternehmens falsch bezeichnet wird oder sonst Fehlvorstellungen über ihn bestehen (BGH NJW 1995, 43, 44; 1998, 2897).
  • BGH, 02.10.1997 - VII ZR 44/97

    Ersatz von Fremdnachbesserungskosten im Rahmen eines VOB -Vertrages; Rechtsnatur

    Auszug aus OLG Nürnberg, 18.04.2002 - 13 U 3981/01
    Das alles ist nicht geschehen, und daß dieser Weg wegen der hartnäckigen Weigerung der Klägerin entbehrlich gewesen wäre, behauptet die Beklagte selbst nicht substantiiert (BGH NJW-RR 1998, 235, 236; BGH NJW 2000, 2997; OLG Düsseldorf NJW-RR 2001, 1387, 1388).
  • BGH, 17.07.2001 - X ZR 29/99

    Darlegungslast für ersparte Aufwendungen des Schuldners bei vom Gläubiger zu

    Auszug aus OLG Nürnberg, 18.04.2002 - 13 U 3981/01
    Auf solche Ersparnisse beruft die Beklagte sich aber selbst nicht, weshalb zu deren Darlegung die Klägerin auch keinen Anlaß hatte (BGH NJW 2002, 57, 58 = LM § 324 BGB Nr. 10 Bl. 2 R).
  • OLG Düsseldorf, 30.06.2000 - 22 U 209/99

    Werkvertrag - Kündigung vor Ablauf der Erklärungsfrist - ernsthafte und

    Auszug aus OLG Nürnberg, 18.04.2002 - 13 U 3981/01
    Das alles ist nicht geschehen, und daß dieser Weg wegen der hartnäckigen Weigerung der Klägerin entbehrlich gewesen wäre, behauptet die Beklagte selbst nicht substantiiert (BGH NJW-RR 1998, 235, 236; BGH NJW 2000, 2997; OLG Düsseldorf NJW-RR 2001, 1387, 1388).
  • BGH, 24.03.1988 - VII ZR 46/87

    Darlegungs- und Beweislast für Umfang und Bewertung nicht erbrachter Leistungen

    Auszug aus OLG Nürnberg, 18.04.2002 - 13 U 3981/01
    Grundsätzlich muß indes der Unternehmer, der einen Pauschalpreis einklagt, beweisen, daß eine vom Besteller behauptete Vereinbarung über die Höhe der Vergütung nicht getroffen worden ist, wenn diese unter dem von ihm behaupteten Pauschalpreis liegt; eine solche Fallgestaltung ist auch dann gegeben, wenn zwar die Pauschalpreisangaben der Parteien sich decken, aber der Pauschalpreis nach Darstellung des Auftraggebers ein größeres Leistungsvolumen beinhaltet als nach dem Vortrag des Unternehmers (BGH NJW-RR 1988, 983; LM § 632 BGB Nr. 15; Baumgärtel, Handbuch der Beweislast im Privatrecht, 3. Aufl., § 632 BGB Rn. 19, 20; a.A. Staudinger-Peters, BGB, 2000, § 632 Rn. 122).
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