Bürgerliches Gesetzbuch
| Buch 2 - Recht der Schuldverhältnisse (§§ 241 - 853) |
| Abschnitt 8 - Einzelne Schuldverhältnisse (§§ 433 - 853) |
| Titel 9 - Werkvertrag und ähnliche Verträge (§§ 631 - 651m) |
| Untertitel 1 - Werkvertrag (§§ 631 - 651) |
(1) Eine Vergütung gilt als stillschweigend vereinbart, wenn die Herstellung des Werkes den Umständen nach nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist.
(2) Ist die Höhe der Vergütung nicht bestimmt, so ist bei dem Bestehen einer Taxe die taxmäßige Vergütung, in Ermangelung einer Taxe die übliche Vergütung als vereinbart anzusehen.
(3) Ein Kostenanschlag ist im Zweifel nicht zu vergüten.
Rechtsprechung zu § 632 BGB
887 Entscheidungen zu § 632 BGB in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- BGH, 14.03.2013 - VII ZR 116/12
Bauvertrag - Extrem überhöhte Einheitspreise sind nicht durchsetzbar!
- BGH, 07.03.2013 - VII ZR 68/10
Bauvertrag - Achtfach überhöhter Nachtragspreis ist sittenwidrig!
- BGH, 10.10.2006 - X ZR 42/06
Sachverständige - Vergütung eines Sachverständigen
- OLG Karlsruhe, 29.12.2005 - 19 U 57/05
Bauvertrag - Zur Wirksamkeit von Kostenvoranschlägen in Reparaturbedingungen
- BGH, 30.09.1999 - VII ZR 250/98
Kündigungsfolge: Abrechnung erbrachter Leistungen
- OLG Celle, 23.05.2006 - 14 U 240/05
Architekten & Ingenieure - Zustandekommen des Architektenvertrages: Beweislage
- OLG Düsseldorf, 22.01.2008 - 23 U 88/07
Architekten & Ingenieure - Akquisitionsleistungen?
- OLG München, 07.09.2009 - 5St RR 246/09
Werkvertrag - Kein Betrug bei lediglich überhöhter Vergütung
- OLG Düsseldorf, 31.03.2008 - 1 Ws 167/07
Sachverständige - Beihilfe zum versuchten Prozessbetrug durch falsches Gutachten
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Literatur im Internet zu § 632 BGB
- Kommentierung zu § 632 BGB von Prof. Dr. Rolf Kniffka, Richter am Bundesgerichtshof
über ibr-online (Abonnement; kostenloses 7-tägiges Probeabo)
- Die Darlegungs- und Beweislast für erbrachte Leistungen im Architektenhonorarprozess
von RA Dr. Thomas Fuchs (Aufsatz, PDF-Format)
In weiten Teilen der Rechtsprechung und Literatur wird das Dogma verbreitet, der Architekt müsse im Honorarprozess im Einzelnen darlegen und beweisen, welche Leistungen er erbracht habe. In dem Aufsatz wird aufgezeigt, dass es sich dabei um eine im Wesentlichen nicht begründbare Fehllehre handelt.
über delegibus.org - § 632 BGB wird im freien Lexikon Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
Werkvertrag (Deutschland) - Fügen Sie einen neuen Literaturhinweis hinzu
Querverweise
- BGB
- Recht der Schuldverhältnisse
- Einzelne Schuldverhältnisse
- Werkvertrag und ähnliche Verträge
- Werkvertrag
- § 650 (Kostenanschlag) (zu § 632 III)
- Handelsgesetzbuch (HGB)
- Handelsgeschäfte
- Allgemeine Vorschriften
- § 354