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   KG, 04.12.2007 - 13 U 5/07   

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https://dejure.org/2007,14962
KG, 04.12.2007 - 13 U 5/07 (https://dejure.org/2007,14962)
KG, Entscheidung vom 04.12.2007 - 13 U 5/07 (https://dejure.org/2007,14962)
KG, Entscheidung vom 04. Dezember 2007 - 13 U 5/07 (https://dejure.org/2007,14962)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an das Bestehen des Rechts zur Herausgabe eines Grundstücks; Gesamtschuldnerische Pflicht zur Herausgabe eines Grundstücks; Rechtliche Ausgestaltung der Pflicht zur Einwilligung zur Löschung eines Nießbrauchrechts; Ausgestaltung der Pflicht zur ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vorsätzlich sittenwidrige Schädigung bei Nießbrauchsbestellung in Kenntnis eines Restitutionsbescheides

  • Judicialis

    BGB § 826; ; VermG § 16 Abs. 10 S. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 826; VermG § 16 Abs. 10 S. 4
    Schadensersatzpflicht wegen Nießbrauchbestellung in Kenntnis eines entgegenstehenden Restitutionsbescheides

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2009, 26
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 17.06.2004 - III ZR 335/03

    Rechtsnatur der Pflicht zur Information über den Eingang eines

    Auszug aus KG, 04.12.2007 - 13 U 5/07
    § 3 Abs. 3 S. 1 VermG gewährt dem Berechtigten aber lediglich einen vor den Zivilgerichten zu verfolgenden schuldrechtlichen Unterlassungsanspruch (vgl. auch BGH VIZ 2004, 452, 454; VIZ 1998, 103, 104).

    Zwar ist § 3 Abs. 3 VermG auch ein Schutzgesetz iSv. § 823 Abs. 2 BGB (vgl. BGH VIZ 2004, 452, 454), aber dieser mögliche Anspruch der Klägerin richtet sich nur gegen die Verfügungsberechtigte und nicht gegen die Beklagten.

  • OLG Dresden, 22.01.2003 - 11 U 28/02

    Grundstück; volkseigen; Zentrum; Restitution; Grundschuld; ARoV

    Auszug aus KG, 04.12.2007 - 13 U 5/07
    Der Schadensersatzanspruch ist auf Wiederherstellung des ursprünglichen Rechtszustandes gerichtet (vgl. OLG Dresden VIZ 2003, 429, 430), so dass die Klägerin einen Anspruch auf Herausgabe des Grundstücks und Bewilligung der Löschung des Nießbrauchs hat.

    Es kann dabei dahingestellt bleiben, ob ein kollusives Zusammenwirken bereits dann vorliegt, wenn dem Verfügungsberechtigten und dessen Vertragspartner bei Vornahme des dinglichen Rechtsgeschäfts die Restitutionsanmeldung bekannt gewesen ist, weil das Belastungsverbot gem. § 3 Abs. 3 VermG nicht davon abhängt, wie der Verfügungsberechtigte die Erfolgsaussicht einschätze und entsprechendes dann auch für den Vertragspartner des Verfügungsberechtigten gelten müsse (vgl. OLG Dresden VIZ 2003, 429, 430, ablehnend Holzinger VIZ 2003, 409, 410).

  • BVerwG, 11.03.1971 - III C 78.69

    Rechtsmittel

    Auszug aus KG, 04.12.2007 - 13 U 5/07
    Bei einem Verkauf im Oktober 1938, mithin zu einem Zeitpunkt, in der die spätestens nach Verkündung der sogenannten "Nürnberger Rassegesetze" bestehende erhebliche Zwangslage für jüdische Mitbürger, die sich seither weiterhin stetig verschärft hatte, und 1938 nochmals deutlich beispielsweise durch die Verordnung über die Anmeldung des Vermögens von Juden vom 26.04.1938 (RGBl. 1938 I S. 414), die Verordnung über eine Sühneleistung der Juden deutscher Staatsangehörigkeit vom 12.11.1938 (RGBl. 1938 I S. 1579), die Verordnung über die Anmeldung des Vermögens von Juden vom 24. November 1938 (RGBl. 1938 I S. 1709) sowie dazu erlassene Verordnungen verschlimmert worden ist, bedurfte es schon außergewöhnlicher Umstände, um zu diesem Zeitpunkt ausnahmsweise eine freie Verfügung des jüdischen Veräußerers über die Gegenleistung annehmen zu können, wobei die Beweislast bei den aus dem Verkauf Begünstigten lag (vgl. BVerwGE 37, 320).
  • VG Berlin, 01.04.2004 - 29 A 42.00
    Auszug aus KG, 04.12.2007 - 13 U 5/07
    Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf das Urteil vom 01.04.2004 des Verwaltungsgerichts Berlin - VG 29 A 42.00 (Anlage K 3 zur Klageschrift) verwiesen.
  • BGH, 20.11.1997 - III ZR 39/97

    Kostenerstattungsanspruch des staatlichen Verwalters nach Rückgabe des

    Auszug aus KG, 04.12.2007 - 13 U 5/07
    § 3 Abs. 3 S. 1 VermG gewährt dem Berechtigten aber lediglich einen vor den Zivilgerichten zu verfolgenden schuldrechtlichen Unterlassungsanspruch (vgl. auch BGH VIZ 2004, 452, 454; VIZ 1998, 103, 104).
  • BGH, 14.12.1987 - II ZR 166/87

    Sittenwidrigkeit einer Vereinbarung zur Vereitelung schuldrechlicher Rechte

    Auszug aus KG, 04.12.2007 - 13 U 5/07
    Ein kollusives Zusammenwirken bedeutet ein planmäßiges bewusstes Zusammenwirken zur Schädigung eines Dritten (vgl. BGH NJW 1988, 902, 903).
  • BVerwG, 20.03.1997 - 7 C 55.96

    Enteignung nach dem Baulandgesetz - Unlautere Machenschaft - Rückgabeausschluß

    Auszug aus KG, 04.12.2007 - 13 U 5/07
    Die von dem Verfügungsberechtigten geschaffenen resitutionsbeeinträchtigenden Tatsachen sind damit erheblich und gegen über dem Berechtigten wirksam (vgl. BVerwG VIZ 1994, 604; VIZ 1997, 412, 414; Kinne in Rädler/Raupach/Bezzenberg, VermG § 3 Rdnr. 53).
  • BVerwG, 28.07.1994 - 7 C 60.93

    Rückgabe eines mit dem entzogenen Unternehmen nicht vergleichbaren Unternehmens

    Auszug aus KG, 04.12.2007 - 13 U 5/07
    Die von dem Verfügungsberechtigten geschaffenen resitutionsbeeinträchtigenden Tatsachen sind damit erheblich und gegen über dem Berechtigten wirksam (vgl. BVerwG VIZ 1994, 604; VIZ 1997, 412, 414; Kinne in Rädler/Raupach/Bezzenberg, VermG § 3 Rdnr. 53).
  • OLG Rostock, 15.04.2002 - 3 U 215/00
    Auszug aus KG, 04.12.2007 - 13 U 5/07
    Es handelt sich bei der Unterlassungspflicht mithin auch nicht um ein gesetzliches Verbot iS von § 134 BGB (vgl. OLG Rostock, Urteil v. 15.04.02 - 3 U 215/00, zitiert nach juris Rdnr. 88; Wasmuth a.a.O. § 3 Rdnr. 409).
  • OLG Brandenburg, 19.03.2015 - 5 U 41/14

    Notarhaftung: Mitwirkungsverbot bei Bestellung eines Nießbrauchs an einem

    Bei ordnungsgemäßer Aufklärung des Sachverhalts hätte der Beklagte die Beurkundung ablehnen müssen, weil sich der Verdacht eines kollusiven, den Restitutionsberechtigten schädigenden Zusammenwirkens der Kläger mit der Grundstückseigentümerin und infolge dessen die fehlende Rechtsbeständigkeit der Nießbrauchbestellung ergeben hätte, wie mittlerweile aufgrund des rechtskräftigen Urteils des Kammergerichts vom 4. Dezember 2007 (13 U 5/07, 63 ff. GA) feststehe.
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