Weitere Entscheidung unten: OLG Oldenburg, 14.10.2002

Rechtsprechung
   OLG Celle, 05.12.2002 - 13 U 69/02 (Kart)   

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https://dejure.org/2002,13509
OLG Celle, 05.12.2002 - 13 U 69/02 (Kart) (https://dejure.org/2002,13509)
OLG Celle, Entscheidung vom 05.12.2002 - 13 U 69/02 (Kart) (https://dejure.org/2002,13509)
OLG Celle, Entscheidung vom 05. Dezember 2002 - 13 U 69/02 (Kart) (https://dejure.org/2002,13509)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    GWB § 1
    Vertretung der Sortenschutzberechtigten durch eine Vereinigung

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 13.11.2001 - X ZR 134/00

    Zum Auskunftsanspruch von Sortenschutzinhabern gegen Landwirte nach dem

    Auszug aus OLG Celle, 05.12.2002 - 13 U 69/02
    Die Klägerin ist insbesondere befugt, die Rechte der Sortenschutzinhaber im Rahmen einer gewillkürten Prozessstandschaft gerichtlich geltend zu machen (zu den Voraussetzungen vgl. BGH, GRUR 2002, 238, 239).
  • KG, 15.03.1971 - 12 U 1317/70

    Unfallhaftung anerkannt

    Auszug aus OLG Celle, 05.12.2002 - 13 U 69/02
    Diese Anfechtung könnte nur dann durchgreifen, wenn die Klägerin ihre Einschätzung der materiellen Rechtslage gegenüber dem Beklagten bewusst falsch wieder gegeben hätte (vgl. KG, OLGZ 72, 257, 261).
  • BGH, 11.05.2004 - KZR 37/02

    Nachbauvergütung

    Das Berufungsgericht hat der Klage stattgegeben (OLG Celle OLG-Rep 2003, 89).
  • OLG München, 30.01.2003 - U (K) 3604/02

    Berechtigung zur Erhebung von Nachbaugebühren für sortengeschützte Pflanzen durch

    Das OLG Celle geht davon aus, dass eine Verringerung des Nachbausatzes von 80% auf 60% die Kosten pro Hektar nur um 0, 3% verringert (vgl. Urteil vom 5.12.2002 Az. 13 U 69/02 (Kart) S. 8).

    Wie das OLG Celle in seiner Entscheidung vom 5.12.2002 (Az. 13 U 69/02 (Kart) S. 9) richtig ausführt, konnte die Klägerin davon ausgehen, dass der Beklagte weniger daran interessiert sein würde, ob ein bestimmter Preis gesetzlich bestimmt ist oder ob er in ständiger Praxis auf der gesetzlichen Grundlage gefordert (und gezahlt) wird.

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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 14.10.2002 - 13 U 69/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,20945
OLG Oldenburg, 14.10.2002 - 13 U 69/02 (https://dejure.org/2002,20945)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 14.10.2002 - 13 U 69/02 (https://dejure.org/2002,20945)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 14. Oktober 2002 - 13 U 69/02 (https://dejure.org/2002,20945)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Geltungsbereich der Haftungsbeschränkungen nach dem Weltpostvertrag (WPV) i.R.d. Verlusts von nach dem WPV tranportierten Wertbriefen; Rechtsnatur des WPV

  • Wolters Kluwer

    Geltungsbereich der Haftungsbeschränkungen nach dem Weltpostvertrag (WPV) i.R.d. Verlusts von nach dem WPV tranportierten Wertbriefen; Rechtsnatur des WPV

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 03.03.2005 - I ZR 273/02

    Haftung der Deutschen Post AG bei Auslandswertpaketen wirksam auf die Wertangabe

    Gerade die Haftungsregelung des Art. 26 PPÜ 1994 stellt - zumal unter Berücksichtigung dessen, daß die Beziehungen zwischen den Postverwaltungen der Mitgliedstaaten in Art. 31 PPÜ 1994 geregelt sind - nicht nur eine Regelung zwischen diesen dar, sondern darüber hinaus zugleich auch unmittelbar geltendes Recht zwischen den Postverwaltungen und den Absendern (für den Weltpostvertrag ebenso BGHZ 152, 198, 201 ff.; 153, 327, 332 f.; OLG Karlsruhe WRP 1996, 451, 453; OLG Oldenburg TranspR 2003, 241; OLG Köln OLG-Rep 2004, 346; BeckPostG-Komm/Herdegen, 2. Aufl., § 3 Rdn. 49-51).
  • BGH, 22.09.2005 - I ZR 67/03

    Begrenzung der Haftung in der internationalen Paketbeförderung

    Gerade die Haftungsregelung des Art. 26 PPÜ 1994 stellt - zumal unter Berücksichtigung dessen, dass die Beziehungen zwischen den Postverwaltungen der Mitgliedstaaten in Art. 31 PPÜ 1994 geregelt sind - nicht nur eine Regelung zwischen diesen dar, sondern darüber hinaus zugleich auch unmittelbar geltendes Recht zwischen den Postverwaltungen und den Absendern (BGH TranspR 2005, 307, 308; für den Weltpostvertrag ebenso: BGHZ 152, 198, 201 ff.; 153, 327, 332 f.; OLG Oldenburg TranspR 2003, 241; OLG Köln OLG-Rep 2004, 346; Beck, PostG-Komm./Herdegen, 2. Aufl., § 3 Rdn. 49-51).
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