Rechtsprechung
OLG Koblenz, 25.04.2016 - 13 UF 142/16 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,38050) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- FamRZ 2017, 42
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Oldenburg, 20.03.2019 - 11 UF 35/19
Gerichtliche Billigung einer Umgangsentscheidung: Statthaftigkeit einer …
Teilweise wird zwar vertreten, dass eine konkludente Billigung eines Vergleichs möglich ist, wenn aus dem Verfahrenshergang ersichtlich ist, dass das Verfahren als beendet angesehen werden kann, mithin eine Kostenentscheidung getroffen wurde und der Verfahrenswert festgesetzt wurde (…Hammer a.a.O. § 156 Rn. 69a m.w.N.; OLG Schleswig v. 30.12.2011 - 10 UF 230/11, FamRZ 2012, 895 und v. 25.04.20161 - 13 UF 142/16, FamRZ 2017, 42 mit kritischer Anmerkung von Hammer). - OLG Zweibrücken, 24.06.2021 - 2 WF 116/21
Vollstreckbarkeit eines Umgangsvergleichs: Anforderungen an eine …
Oberlandesgericht Koblenz, Beschluss vom 25. April 2016, 13 UF 142/16 = FamRZ 2017, 42). - OLG Brandenburg, 14.03.2022 - 9 UF 191/21
Beschwerde gegen einen Umgangsbeschluss Vorrangige Berücksichtigung des …
Dies reicht für eine gerichtliche Billigung i.S.v. § 156 Abs. 2 FamFG nicht aus, weil sich hieraus nicht entnehmen lässt, dass die erforderliche Kindeswohlprüfung stattgefunden hat (OLG Zweibrücken, FamRZ 2021, 1564; a.A. OLG Koblenz, FamRZ 2017, 42).