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   OLG Hamm, 21.04.2011 - II-13 UF 216/10   

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https://dejure.org/2011,70096
OLG Hamm, 21.04.2011 - II-13 UF 216/10 (https://dejure.org/2011,70096)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21.04.2011 - II-13 UF 216/10 (https://dejure.org/2011,70096)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21. April 2011 - II-13 UF 216/10 (https://dejure.org/2011,70096)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Festsetzung der Höhe des nachehelichen Unterhalts; Obliegenheit zur zinsgünstigen Anlage des Erlöses aus der Veräußerung des Miteigentumsanteils an der Eheimmobilie

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1573 Abs. 2
    Höhe des nachehelichen Unterhalts; Obliegenheit zur zinsgünstigen Anlage des Erlöses aus der Veräußerung des Miteigentumsanteils an der Eheimmobilie

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 14.10.2009 - XII ZR 146/08

    Bemessungkriterien für die Festlegung des angemessenen Lebensbedarfs eines

    Auszug aus OLG Hamm, 21.04.2011 - 13 UF 216/10
    Eine Befristung des Unterhaltsanspruchs ist grundsätzlich bereits durch das Bestehen ehebedingter Nachteile auf Seiten des unterhaltsberechtigten Ehegatten ausgeschlossen (BGH, Urteil vom 14. Oktober 2009, Az. XII ZR 146/08, zitiert nach juris Rn.16; BGH, Urteil vom 27. Januar 2010, Az. XII ZR 100/08, zitiert nach juris Rn. 38 ff).
  • BGH, 22.11.2006 - XII ZR 24/04

    Anforderungen an die Geltendmachung von Altersvorsorgeunterhalt für die

    Auszug aus OLG Hamm, 21.04.2011 - 13 UF 216/10
    Entsprechendes gilt auch für die erst in zweiter Instanz geltend gemachte Aufteilung in Elementarunterhalt und Altersvorsorgeunterhalt (vgl. hierzu auch BGH NJW 2007, 511).
  • BGH, 27.01.2010 - XII ZR 100/08

    Nachehelicher Unterhalt: Maßgeblichkeit der Feststellungen im Vorprozess zur

    Auszug aus OLG Hamm, 21.04.2011 - 13 UF 216/10
    Eine Befristung des Unterhaltsanspruchs ist grundsätzlich bereits durch das Bestehen ehebedingter Nachteile auf Seiten des unterhaltsberechtigten Ehegatten ausgeschlossen (BGH, Urteil vom 14. Oktober 2009, Az. XII ZR 146/08, zitiert nach juris Rn.16; BGH, Urteil vom 27. Januar 2010, Az. XII ZR 100/08, zitiert nach juris Rn. 38 ff).
  • OLG Hamm, 18.12.2015 - 13 UF 31/14

    Berücksichtigung der Einkünfte eines Arztes aus einer während der Trennungszeit

    Bei der Bemessung des ehebedingten Nachteils hat der Senat berücksichtigt, dass die Einbeziehung eines Altersvorsorgeunterhalts bezogen auf den nach dem ehebedingten Nachteil bemessenen Unterhalt regelmäßig nicht zu beanstanden ist (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 7. November 2012, XII ZB 229/11, FamRZ 2013, 109; ebenso Senat, Beschluss vom 25.09.2015 II-13 UF 198/14 und Beschluss vom 21.04.2011, 13 UF 216/10).
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