Rechtsprechung
   OLG Celle, 27.05.2003 - 13 Verg 11/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,2599
OLG Celle, 27.05.2003 - 13 Verg 11/03 (https://dejure.org/2003,2599)
OLG Celle, Entscheidung vom 27.05.2003 - 13 Verg 11/03 (https://dejure.org/2003,2599)
OLG Celle, Entscheidung vom 27. Mai 2003 - 13 Verg 11/03 (https://dejure.org/2003,2599)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,2599) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Kosten des Vergabenachprüfungsverfahrens: Erstattungsfähigkeit der notwendigen Kosten des Beigeladenen; Voraussetzungen der Erstattung einer 10/10-Geschäftsgebühr für den Rechtsanwalt des Beigeladenen

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 128 Abs. 4 S. 3 GWB; § 162 Abs. 3 VwGO; § 118 Abs. 1 BRAGO
    Erstattungsfähigkeit der notwendigen Auslagen des Beigeladenen im Verfahren vor der Vergabekammer; Anforderungen an die Verpflichtung der unterliegenden Partei zur Tragung der notwendigen Auslagen des Beilgeladenen durch eine Billigkeitsentscheidung des Gerichts; ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstattungsfähigkeit der notwendigen Auslagen des Beigeladenen im Verfahren vor der Vergabekammer; Anforderungen an die Verpflichtung der unterliegenden Partei zur Tragung der notwendigen Auslagen des Beilgeladenen durch eine Billigkeitsentscheidung des Gerichts; ...

Kurzfassungen/Presse (2)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2003, 1785 (Ls.)
  • VergabeR 2003, 351
  • VergabeR 2003, 606
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 20.01.2003 - Verg 29/02

    Kostenentscheidung im Vergabeverfahren - notwendige Aufwendungen des Beigeladenen

    Auszug aus OLG Celle, 27.05.2003 - 13 Verg 11/03
    Der Senat folgt der Rechtsprechung, dass im Verfahren vor der Vergabekammer die notwendigen Auslagen des Beigeladenen erstattungsfähig sind, wenn sie das Gericht im Rahmen einer Billigkeitsprüfung der unterliegenden Partei auferlegt (§ 128 Abs. 4 Satz 3 GWB i. V. m. den entsprechenden Vorschriften der Verwaltungsverfahrensgesetze der Länder bzw. § 162 Abs. 3 VwGO analog), und dass es der Billigkeit entspricht, der unterliegenden Partei die notwendigen Auslagen des Beigeladenen dann aufzuerlegen, wenn sich die unterliegende Partei ausdrücklich in einen Interessengegensatz zum Beigeladenen gestellt und der Beigeladene entweder eigene Sachanträge gestellt oder ein eigenes Rechtsmittel eingelegt oder zumindest das Verfahren wesentlich gefördert hat (OLG Düsseldorf, Vergaberecht 2003, 111; BayObLG, IBR 2003, 219, jeweils m. w. N.).

    Es entspricht der Billigkeit, der unterliegenden Partei die notwendigen Auslagen des Beigeladenen dann aufzuerlegen, wenn sich die unterliegende Partei ausdrücklich in einen Interessengegensatz zum Beigeladenen gestellt und der Beigeladene entweder eigene Sachanträge gestellt oder ein eigenes Rechtsmittel eingelegt oder zumindest das Verfahren wesentlich gefördert hat (OLG Düsseldorf, Vergaberecht 2003, 111; BayObLG, IBR 2003, 219, jeweils m.w.N.).

  • OLG Celle, 18.12.2003 - 13 Verg 22/03

    Ausschreibung von Versicherungsleistungen für Gebäude und Inventar;

    Die notwendigen Auslagen der Beigeladenen sind nicht zu erstatten, weil die Beigeladene weder eigene Sachanträge gestellt noch ein eigenes Rechtsmittel eingelegt und das Verfahren auch nicht wesentlich gefördert hat (vgl. Senat, Beschluss vom 21. Mai 2003 - 13 Verg 11/03).
  • OLG Schleswig, 02.08.2004 - 6 Verg 15/03

    Vergabenachprüfungsverfahren: Abänderbarkeit einer Kostenentscheidung durch die

    Die Beigeladene hat im Nachprüfungsverfahren eigene Anträge gestellt (Schriftsatz v. 16.06.2003; Protokoll v. 20.06.2003, S. 2), das Verfahren durch eigene Schriftsätze wesentlich gefördert und so am Kostenrisiko teilgenommen (vgl. OLG Celle, Beschl. v. 27.05.2003, 13 Verg 11/03, VergabeR 2003, 351; OLG Bremen, Beschl. v. 24.06.2003, Verg 3/03, juris).
  • OLG Brandenburg, 16.05.2008 - Verg W 11/06

    Vergabenachprüfungsverfahren: Erstattung der außergerichtlichen Kosten des

    a) In Fortführung seiner bisherigen Rechtsprechung (Beschluss vom 12.2.2002, Verg W 9/01 - zitiert nach Juris) schließt sich der Senat der Rechtsprechung der Vergabesenate an, nach der der unterliegende Antragsteller in entsprechender Anwendung von § 162 III VwGO aus Gründen der Billigkeit die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen im Verfahren vor der Vergabekammer zu tragen hat, wenn sich der Antragsteller mit dem Nachprüfungsantrag ausdrücklich, bewusst und gewollt in einen Interessengegensatz zum Beigeladenen gestellt und der Beigeladene sich darüber hinaus aktiv am Nachprüfungsverfahren beteiligt hat, indem er Anträge nebst Begründungen hierfür gestellt oder das Verfahren sonst wesentlich gefördert hat (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 8.2.2006, VII-Verg 57/05 und VII-Verg 61/05, Beschluss vom 12.1.2006, VII-Verg 86/05, Beschluss vom 30.8.2005, VII-Verg 61/03, Beschluss vom 5.8.2005, VII-Verg 31/05, Beschluss vom 22.7.2005, VII-Verg 28/05; Beschluss vom 17.5.2004, VII-Verg 12/03; BayObLG, Beschluss vom 20.1.2003, Verg 29/02, Beschluss vom 22.11.200, Verg 26/02, Beschluss vom 11.12.2001, Verg 15/01; OLG München, Beschluss vom 6.2.2006, Verg 23/05; KG, Beschluss vom 15.3.2004, 2 Verg 17/03; OLG Celle, Beschluss vom 27.5.2003, 13 Verg 11/03; OLG Schleswig, Beschluss vom 2.8.2004, 6 Verg 15/03; OLG Bremen, Beschluss vom 24.6.2003, Verg 3/03; OLG Rostock, Beschluss vom 9.9.2003, 17 Verg 3/03 - jeweils zitiert nach Juris).
  • OLG Schleswig, 30.03.2004 - 6 Verg 1/03

    Schätzung des Gesamtwertes des Auftrags: Zu welchem Zeitpunkt?

    Mangels entgegenstehender Bestimmung in § 123 GWB sind im Beschwerdeverfahren nach §§ 116 ff. GWB die Kostenbestimmungen in § 155 VwGO (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 20.07.2000, Verg 2/99, NZBau 2001, 165 [zu § 155 Abs. 2]) sowie - hinsichtlich der Beigeladenen - nach § 162 Abs. 3 GWB entsprechend anwendbar (vgl. OLG Celle, Beschl. v. 27.05.2003, 13 Verg 11/03, VergabeR 2003, 606).
  • VK Sachsen, 05.02.2007 - 1/SVK/125-06

    Mindestanforderungen für Nebenangebote bei Unterschwellenvergaben

    Vorliegend hat die Beigeladene in der mündlichen Verhandlung vom 29.01.2007 keinen eigenen Antrag gestellt, weshalb sie also am Kostenrisiko des Verfahrens nicht teilgenommen hat, somit aber auch keinen eigenen Kostenerstattungsanspruch geltend machen kann (vgl. OLG Celle, Beschl. v. 27.05.2003, 13 Verg 11/03; OLG Bremen, Beschl. v. 24.06.2003, Verg 3/03).
  • OLG Brandenburg, 27.11.2007 - Verg W 10/06

    Erstattung der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen im Verfahren vor der

    Das gilt schon deshalb, weil die Antragstellerin sich nicht mit dem Nachprüfungsantrag ausdrücklich, bewusst und gewollt in einen Interessengegensatz zum Beigeladenen gestellt hat (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.1.2006, VII-Verg 86/05 m.w.N.; BayObLG, Beschluss vom 20.1.2003, Verg 29/02 - zitiert nach Juris; OLG Celle, Beschluss vom 27.5.2003, 13 Verg 11/03 - zitiert nach Juris; KG, Beschluss vom 15.3.2004, 2 Verg 17/03 - zitiert nach Juris).
  • OLG Rostock, 09.09.2003 - 17 Verg 3/03

    Beendigung durch Antragsrücknahme: Kosten des Beigeladenen?

    Nach herrschender Meinung, der sich der Senat anschließt, entspricht es regelmäßig der Billigkeit, der unterlegenen Partei die Kosten des Beigeladenen aufzuerlegen, wenn sich die unterlegene Partei in einen Interessengegensatz zum Beigeladenen gestellt und der Beigeladene entweder eigene Sachanträge gestellt oder ein eigenes Rechtsmittel eingelegt oder zumindest das Verfahren wesentlich gefördert hat (vgl. OLG Celle v. 27.05.2003 - 13 Verg 11/03 -, OLG Düsseldorf, a.a.O.; BayObLG, IBR 2003, 219).
  • VK Sachsen, 07.12.2006 - 1/SVK/099-06

    Muss Aufklärung an alle Bieter erfolgen?

    Vorliegend haben die Beigeladene in der mündlichen Verhandlung vom 30.11.2006 keinen eigenen Antrag gestellt, weshalb sie also am Kostenrisiko nicht teilgenommen haben, somit aber auch keinen eigenen Kostenerstattungsanspruch haben (vgl. OLG Celle, Beschl. v. 27.05.2003, 13 Verg 11/03; OLG Bremen, Beschl. v. 24.06.2003, Verg 3/03).
  • VK Sachsen, 07.12.2006 - 1/SVK/100-06

    Eindeutigkeit der Rüge

    Vorliegend hat die Beigeladene in der mündlichen Verhandlung vom 30.11.2006 keinen eigenen Antrag gestellt, weshalb sie also am Kostenrisiko nicht teilgenommen hat, somit aber auch keinen eigenen Kostenerstattungsanspruch hat (vgl. OLG Celle, Beschl. v. 27.05.2003, 13 Verg 11/03; OLG Bremen, Beschl. v. 24.06.2003, Verg 3/03).
  • VK Bund, 24.06.2003 - VK 2-46/03

    Vergabe einer Stromlieferung

    Die Beigeladene hat zwar keine Anträge gestellt, aber durch ihren schriftlichen sowie mündlichen Sach- und Rechtsvortrag das Verfahren wesentlich gefördert (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 27. Mai 2003 - 13 Verg 11/03; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20. Juli 2000 - Verg 2/99, NZBau 2001, 165), so dass ihr im Rahmen einer Billigkeitsentscheidung die Kosten zu erstatten sind.
  • VK Sachsen, 21.02.2006 - 1/SVK/004-06

    Auftraggeber ist an seine verlautbarten Zuschlagskriterien gebunden

  • VK Bund, 26.09.2003 - VK 2-66/03

    Vergabe eines Forschungsprogramms

  • VK Bund, 03.09.2003 - VK 2-64/03

    Durchführung einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme

  • VK Sachsen, 23.08.2005 - 1/SVK/059-05

    Kostentragungspflicht nach Rücknahme des Nachprüfungsantrags

  • VK Sachsen, 23.08.2005 - 1/SVK/040-05

    Wer trägt Anwaltskosten des Beigeladenen bei Antragsrücknahme?

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht