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   OLG Nürnberg, 27.08.2019 - 13 W 2775/19   

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https://dejure.org/2019,32607
OLG Nürnberg, 27.08.2019 - 13 W 2775/19 (https://dejure.org/2019,32607)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 27.08.2019 - 13 W 2775/19 (https://dejure.org/2019,32607)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 27. August 2019 - 13 W 2775/19 (https://dejure.org/2019,32607)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • autokaufrecht.info

    Streitwert bei Klage und Widerklage auf Herausgabe eines Kraftfahrzeugs und der Fahrzeugpapiere

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    GKG § 45 Abs. 1 S. 3; BGB § 952
    Streitwert bei Klage und Widerklage auf Herausgabe des Kraftfahrzeugs und der Fahrzeugpapier

  • rewis.io

    Streitwert bei Klage und Widerklage auf Herausgabe des Kraftfahrzeugs und der Fahrzeugpapier

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GKG § 45 Abs. 1 S. 3
    Gebührenrechtliche Bewertung von Klage und Widerklage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Nürnberg-Fürth - 4 O 70/19
  • OLG Nürnberg, 27.08.2019 - 13 W 2775/19

Papierfundstellen

  • MDR 2020, 126
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 16.12.1964 - VIII ZR 47/63

    Zulässigkeit einer Klage auf wiederkehrende Leistungen

    Auszug aus OLG Nürnberg, 27.08.2019 - 13 W 2775/19
    Die Ansprüche aus Klage und Widerklage können - was Voraussetzung der Nämlichkeit des Gegenstandes ist - nicht in der Art nebeneinander bestehen, dass das Gericht unter Umständen beiden Anträgen stattgeben kann (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Dezember 1964 - VIII ZR 47/63 -, juris Rn. 6).
  • OLG München, 12.05.2021 - 32 W 693/21

    Gebührenrechtliche Identität bei entgegengesetzter Klage und Widerklage im

    Die Klage auf Herausgabe eines Leasinggegenstandes und die Widerklage auf Übereignung desselben bzw. bei Leasingfahrzeugen auf Herausgabe des Fahrzeugbriefes betreffen nach der überwiegenden Meinung in Literatur und Rechtsprechung gebührenrechtlich denselben Gegenstand (OLG Nürnberg, Beschluss vom 27. August 2019 - 13 W 2775/19, MDR 2020, 126; Toussaint/Elzer, 51. Aufl. 2021, § 45 GKG Rn. 15 jew.m.weit.Nachw.).
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