Rechtsprechung
   OLG Köln, 05.07.2002 - 13 W 28/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,9465
OLG Köln, 05.07.2002 - 13 W 28/02 (https://dejure.org/2002,9465)
OLG Köln, Entscheidung vom 05.07.2002 - 13 W 28/02 (https://dejure.org/2002,9465)
OLG Köln, Entscheidung vom 05. Juli 2002 - 13 W 28/02 (https://dejure.org/2002,9465)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,9465) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streitwert der Vollstreckungsgegenklage

  • Judicialis

    BRAGO § 9 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BRAGO § 9 Abs. 2; ZPO § 3
    Streitwert einer Vollstreckungsgegenklage nach unstreitiger Teilerfüllung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Düsseldorf, 17.09.1997 - 3 Wx 106/97

    Fortführung einer einen Familiennamen enthaltenden Firma nach Verschmelzung einer

    Auszug aus OLG Köln, 05.07.2002 - 13 W 28/02
    Dann kann entweder von einer konkludenten Beschränkung des Antrags auf den streitigen Teil auszugehen sein (vgl. OLG Köln, Rpfl. 1976, 138; OLG Hamm, JurBüro 1988, 1078; Hillach/Rohs, Handbuch des Streitwerts, 8. Aufl., § 74 m.w.Nachw. in Fußn. 905) oder, wenn die Auslegung des Antrags trotz der unstreitigen Teilerfüllung zu einer uneingeschränkten Unzulässigkeitserklärung führen sollte, der erfüllte Teilbetrag nur mit einem geringen Titulierungsinteresse zu bewerten sein (OLG Koblenz, JurBüro 1989, 133; OLG Hamm, OLGR 1997, 335; Schneider/Herget, Streitwert, 11. Aufl., Rn. 4909).

    Gleichwohl ist die Festsetzung des Streitwerts auf 69.600,04 EUR (das entspricht 136.125,85 DM) im Ergebnis nicht zu beanstanden, weil die wirtschaftliche Bedeutung der vollstreckungshindernden Entscheidung des Landgerichts hinsichtlich des unstreitig erfüllten Teils so gering ist, dass die Gebührenstufe (bis 80.000 EUR) durch eine zusätzliche Bewertung dieses Titulierungsinteresses der Kläger nicht überschritten wird (so hat beispielsweise das OLG Koblenz, JurBüro 1989, 133, dieses Interesse bei einem bis auf 17.500 DM erfüllten Zahlungstitel über 170.000 DM mit 500 DM, das OLG Hamm, OLGR 1997, 335, bei einem bis auf 18.375 DM erfüllten Zahlungstitel über 525.000 DM mit 1.000 DM bewertet).

  • BGH, 21.01.1994 - V ZR 238/92

    Rechtsschutzinteresse für eine Vollstreckungsgegenklage bei Aushändigung einer

    Auszug aus OLG Köln, 05.07.2002 - 13 W 28/02
    Anerkanntermaßen besteht für eine Vollstreckungsabwehrklage trotz unstreitiger Teilerfüllung weiterhin ein Rechtsschutzbedürfnis, solange der Gläubiger den Vollstreckungstitel unverändert in Händen hält (vgl. BGH, NJW 1992, 2148; NJW 1994, 1161).
  • BGH, 16.06.1992 - XI ZR 166/91

    Pflichten der Bank gegenüber Anlegern bei Referenzbezeichnung in Prospekt eines

    Auszug aus OLG Köln, 05.07.2002 - 13 W 28/02
    Anerkanntermaßen besteht für eine Vollstreckungsabwehrklage trotz unstreitiger Teilerfüllung weiterhin ein Rechtsschutzbedürfnis, solange der Gläubiger den Vollstreckungstitel unverändert in Händen hält (vgl. BGH, NJW 1992, 2148; NJW 1994, 1161).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht