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   OLG Brandenburg, 14.01.2009 - 13 WF 128/08   

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https://dejure.org/2009,7062
OLG Brandenburg, 14.01.2009 - 13 WF 128/08 (https://dejure.org/2009,7062)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 14.01.2009 - 13 WF 128/08 (https://dejure.org/2009,7062)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 14. Januar 2009 - 13 WF 128/08 (https://dejure.org/2009,7062)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • fr-blog.com

    Erwerbsobliegenheit einer kindesunterhaltspflichtigen Mutter

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen der Zurechnung fiktiver Einkünfte des Unterhaltsverpflichteten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Kindesunterhalt - Wann ist Schluss?

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Grenzen der Arbeitspflicht

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2009, 871
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 05.03.2003 - 1 BvR 752/02

    GG Art 2 Abs 1 verletzende Berücksichtigung fiktiver Nebentätigkeitseinkünfte in

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.01.2009 - 13 WF 128/08
    Eine über die tatsächliche Erwerbstätigkeit hinausgehende Obliegenheit des Unterhaltspflichtigen zur Erzielung von Einkommen, das diesem insoweit bei der Unterhaltsberechnung fiktiv zugerechnet wird, kann nur angenommen werden, wenn und soweit die Aufnahme einer weiteren oder anderen Erwerbstätigkeit dem Unterhaltspflichtigen unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls zumutbar ist und ihn nicht unverhältnismäßig belastet (BVerfG FamRZ 2003, 661 f.).
  • KG, 08.01.2003 - 3 UF 213/02

    Kindesunterhalt: Voraussetzungen für die Zurechnung fiktiver Einkünfte im

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.01.2009 - 13 WF 128/08
    Bei dem Überangebot an Arbeitssuchenden, das für geringfügige Beschäftigungen zur Verfügung steht, spricht im Übrigen auch die allgemeine Lebenserfahrung nicht dafür, dass solche Stellen an Arbeitnehmer, die ihre Arbeitskraft schon für acht Stunden eingesetzt haben, vergeben werden (s. auch KG FamRZ 2003, 1208 ff.).
  • BVerfG, 14.12.2006 - 1 BvR 2236/06

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Versagung von Prozesskostenhilfe zur

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.01.2009 - 13 WF 128/08
    Überschreitet der ausgeurteilte Unterhalt die Grenze des Zumutbaren, ist die Beschränkung der Dispositionsfreiheit des Verpflichteten im finanziellen Bereich als Folge der Unterhaltsansprüche des Bedürftigen nicht mehr Bestandteil der verfassungsmäßigen Ordnung und kann vor dem Grundrecht des Art. 2 Abs. 1 Grundgesetz nicht bestehen (BVerfG FamRZ 2007, 273 ff.; BVerfG FamRZ 2008, 1145).
  • BVerfG, 18.03.2008 - 1 BvR 125/06

    Verletzung der wirtschaftlichen Handlungsfreiheit iSv Art 2 Abs 1 GG durch

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.01.2009 - 13 WF 128/08
    Überschreitet der ausgeurteilte Unterhalt die Grenze des Zumutbaren, ist die Beschränkung der Dispositionsfreiheit des Verpflichteten im finanziellen Bereich als Folge der Unterhaltsansprüche des Bedürftigen nicht mehr Bestandteil der verfassungsmäßigen Ordnung und kann vor dem Grundrecht des Art. 2 Abs. 1 Grundgesetz nicht bestehen (BVerfG FamRZ 2007, 273 ff.; BVerfG FamRZ 2008, 1145).
  • VG Köln, 23.04.2009 - 26 K 5879/08

    Kostenbeitrag, Einkommensreduzierung durch Wahl unsinniger Steuerklasse;

    Grundsatz des Unterhaltsrechts ist es, dass ein Unterhaltsverpflichteter zugunsten des Unterhaltsberechtigten nicht nur seine Arbeitskraft bestmöglich einsetzen muss, was gegebenenfalls zur Zurechnung fiktiven erzielbaren Einkommens führt, vgl. Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 14. Januar 2009 - 13 WF 128/08 -, in juris; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 21. Februar 2006 - 8 UF 214/05 -, in juris, OLG Köln, Beschluss vom 10. September 2008 - 4 WF 104/08 - in juris, sondern in zumutbarer Weise erzielbare Steuervorteile nutzen und die Schmälerung durch unnötig hohe gesetzliche Abzüge unterlassen muss, vgl. BGH, Urteil vom 14. Januar 2004 - XII ZR 69/01 -, in juris; Brandenburgisches OLG, Urteil vom 10. Februar 2009 - 10 UF 65/08 - in juris; OLG München, Urteil vom 4. Juni 2008 - 12 UF 1125/07 -, in juris.
  • AG Siegburg, 20.05.2010 - 313 F 117/09

    Abänderung des Unterhaltstitels bei einer erhöhten Erwerbsobliegenheit

    Darüber hinaus soll nach einer Entscheidung des OLG Brandenburg (NJW-RR 2009, 871 ff) bei einem Überangebot an Arbeitssuchenden, das für geringfügige Beschäftigung zur Verfügung steht, die allgemeine Lebenserfahrung nicht dafür sprechen, dass solche Stellen an Arbeitnehmer, die ihre Arbeitskraft schon für 8 Stunden eingesetzt haben, vergeben werden.
  • AG Schwerte, 17.03.2021 - 12 F 60/20
    Sollte die Anrechnung eines erzielbaren Tariflohns zur Deckung des Mindestunterhalts nicht ausreichen, so kann von ihm als Unterhaltspflichtigen erwartet werden, dass er sich um die Aufnahme einer Nebentätigkeit bemüht und diese Bemühungen auch nachweist, sofern die Ausübung des Nebenjobs für den Unterhaltspflichtigen im Einzelfall zumutbar ist und ihn nicht überlastet (vgl. BGH, NJW 2009, 1410; OLG Brandenburg, NJW-RR 2009, 871).
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