Rechtsprechung
OLG Koblenz, 19.02.2016 - 13 WF 22/16 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Darlegungs- und Beweislast bei Geltendmachung von nachehelichem Unterhalt mehr als zehn Jahre nach der rechtskräftigen Scheidung
- RA Kotz
Nachehelicher Unterhalt - erstmalige Geltendmachung über zehn Jahre nach Rechtskraft der Scheidung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Darlegungs- und Beweislast bei Geltendmachung von nachehelichem Unterhalt mehr als zehn Jahre nach der rechtskräftigen Scheidung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- st-sozien.de (Kurzinformation)
Darlegungs- und Beweislast im Rahmen des Krankenunterhaltes nach § 1572 BGB
Verfahrensgang
- AG Lahnstein, 14.11.2015 - 50 F 377/15
- AG Lahnstein, 04.12.2015 - 50 F 377/15
- OLG Koblenz, 19.02.2016 - 13 WF 22/16
Papierfundstellen
- NJW 2016, 2279
- FamRZ 2016, 1460
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 04.11.2015 - XII ZR 6/15
Aufstockungsunterhalt: Unterbrechung der "Unterhaltskette" durch vorübergehende …
Auszug aus OLG Koblenz, 19.02.2016 - 13 WF 22/16
Der Bundesgerichtshof hat indessen mehrfach betont, dass auch der Anspruch nach § 1573 Abs. 2 BGB gesetzessystematisch an die Wahrung von Einsatzzeiten geknüpft sein muss, weil die in § 1573 Abs. 3 und Abs. 4 BGB enthaltenen Regelungen ansonsten nicht verständlich wären (vgl. BGH FamRZ 2016, 203 ). - BGH, 02.06.2010 - XII ZR 138/08
Nachehelicher Unterhalt: Berücksichtigung einer nach der Scheidung erhaltenen …
Auszug aus OLG Koblenz, 19.02.2016 - 13 WF 22/16
Unschädlich ist in diesem Zusammenhang zwar, dass die Antragstellerin erst über zehn Jahre nach der rechtskräftigen Scheidung überhaupt nachehelichen Unterhalt begehrt (vgl. BGH FamRZ 2010, 1311 Rz. 36).
- OLG Koblenz, 17.12.2019 - 9 WF 815/19
Auswirkungen des Erhalts einer Erwerbsminderungsrente auf einen Anspruch auf …
Ist dies der Fall und wird Unterhalt vorübergehend nur deshalb nicht geschuldet, weil der Unterhaltsberechtigte nicht bedürftig oder der Unterhaltspflichtige nicht leistungsfähig war, steht dies Unterhaltsansprüchen in der Zeit nach der Wiederherstellung von Bedürftigkeit und Leistungsfähigkeit nicht zwingend entgegen (…vgl. BGH, a.a.O., m.w.N.; OLG Koblenz, FamRZ 2016, 1460, 1460).