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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 25.09.2000 - 13 S 1152/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,8569
VGH Baden-Württemberg, 25.09.2000 - 13 S 1152/00 (https://dejure.org/2000,8569)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25.09.2000 - 13 S 1152/00 (https://dejure.org/2000,8569)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25. September 2000 - 13 S 1152/00 (https://dejure.org/2000,8569)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Deutsche Staatsangehörigkeit - Erklärungserwerb

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 51, 58 (Ls.)
  • NVwZ-RR 2001, 344
  • DVBl 2001, 232 (Ls.)
  • DÖV 2001, 346
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 24.10.1995 - 1 C 29.94

    Staatsangehörigkeit - Erklärungsrecht - Nacherklärungsfrist - Frist - …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.09.2000 - 13 S 1152/00
    Ein solches ist u.a. dann gegeben, wenn eine falsche Auskunft erteilt wird oder der Betroffene aus sonstigen Gründen von der Unerheblichkeit der ehelichen Abstammung von einer Deutschen ausgehen durfte; Voraussetzung dafür ist, dass er sich zuvor in geeigneter Weise über die Rechtslage informiert hat (BVerwG, Urteil vom 24.10.1995, BVerwGE 99, 341, 347).
  • BVerwG, 21.05.1985 - 1 C 12.84

    Feststellung des Bestehens der deutschen Staatsangehörigkeit i.R.e. Klage auf …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.09.2000 - 13 S 1152/00
    Die Klägerin hat ein berechtigtes Interesse an der Feststellung gegenüber dem Beklagten, weil dieser die beantragte Ausfertigung der Urkunde nach Art. 3 Abs. 3 Satz 2 RuStAÄndG 1974 ablehnt und damit zugleich die deutsche Staatsangehörigkeit der Klägerin bestreitet (vgl. BVerwG, Urteil vom 21.5.1985 - 1 C 12.84 -, Buchholz 130 § 25 RuStAG Nr. 5, S. 11, auch zur Vereinbarkeit der Feststellungsklage mit § 43 Abs. 2 Satz 1 VwGO).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.05.2000 - 13 S 416/99

    Statusrechtsstreit um Deutscheneigenschaft - Unvererblichkeit

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.09.2000 - 13 S 1152/00
    Entgegen der Auffassung des Beklagten folgt aus der Bindung des Status der Staatsangehörigkeit an den individuellen Träger (vgl. Senatsbeschluss vom 18.5.2000 - 13 S 416/99 - Beschlussabdruck S. 4 m.w.N.) nicht notwendig, dass auch den Status betreffende Erklärungen nur höchstpersönlich abgegeben werden könnten.
  • VG Köln, 02.04.2003 - 10 K 10861/99

    Voraussetzungen des vertriebenenrechtlichen Anspruchs auf Ausstellung einer …

    Rn. 28 vgl. OVG NRW, Beschluss vom 30.01.2003 - 19 A 1960/02 - Beschluss vom 23.04.1998 - 25 A 312/97 - VGH Baden-Württemberg, Urteil v. 25.09.2000 - 13 S 1152/00 -, NVwZ-RR 2001, S. 344 f; VG Köln, Urteil vom 22.05.2002 - 10 K 6412/99 - VG Hannover, Beschluss vom 01.03.1999 - 10 A 1109/98 -.

    Rn. 45 vgl. hierzu VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 25.9.2000 - 13 S 1152/00 -.

    NVwZ-RR 2001, 344; Urteil vom 13.6.2001 - 13 S 1099/00 -,.

  • VGH Baden-Württemberg, 26.06.2001 - 13 S 2555/99

    Statusdeutscheneigenschaft - Erwerb im Wege des Aufnahmeverfahrens nach dem BVFG

    Im Hinblick auf die Bestimmung des Art. 3 Abs. 7 RuStAÄndG 1974 ist in der Praxis anerkannt, dass bis zum 1.7.1992 wegen der fehlenden Freizügigkeit in den Staaten der ehemaligen Sowjetunion ein unverschuldetes Erklärungshindernis bestand (vgl. z.B. Senatsurteil vom 25.9.2000 - 13 S 1152/00 -).

    Die Rechtsprechung geht ferner davon aus, dass ein Erklärungshindernis im Sinne des Art. 3 Abs. 7 Satz 1 RuStAÄndG 1974 auch dann gegeben ist, wenn eine falsche Auskunft erteilt worden ist oder der Betroffene aus sonstigen Gründen von der Unerheblichkeit der ehelichen Abstammung von einer Deutschen ausgehen durfte; Voraussetzung ist jedoch, dass er sich zuvor in geeigneter Weise über die Rechtslage informiert hat (BVerwG, Urteil vom 24.10.1995, BVerwGE 99, 341, 347; Senatsurteil vom 25.9.2000, a.a.O.).

  • VG Düsseldorf, 21.03.2002 - 8 K 6073/99

    Ausstellung einer Urkunde hinsichtlich eines Erklärungserwerbs nach dem Gesetz …

    Rn. 42 hierzu etwa VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 25. September 2000 - 13 S 1152/00 -, in: JURIS.

    Rn. 44 OVG NRW, Urteil vom 9. Oktober 1997 - 25 A 854/94 - VGH Baden- Württemberg, Urteil vom 25. September 2000 - 13 S 1152/00 -, in: JURIS.

  • VG Stuttgart, 27.05.2003 - 6 K 1569/02

    Übertragung von Grabnutzungsrechten

    Im Übrigen ist es auch nicht so, dass bei höchstpersönlichen Rechten stets eine Stellvertretung ausgeschlossen ist (vgl. hierzu z.B. VGH Baden-Württ., Urteil vom 29.09.2000 - 13 S 1152/00 -, NVwZ-RR 2001, 344).
  • VG Braunschweig, 05.02.2004 - 5 B 3/04

    Abschiebungsandrohung; Ausreisepflicht; Erklärungserwerb; Erklärungsfrist; …

    Ebenso kann offen bleiben, ob der vom Antragsteller unterzeichnete Einbürgerungsantrag vom 10. Juni 1999 für eine Erklärung nach Art. 3 Abs. 1 RuStAÄndG 1974 hinreichend bestimmt ist (vgl. dazu BVerwG…, Urt. vom 25.06.1998 - 1 C 6/96 - NVwZ-RR 1999, 70 ff.) bzw. der von seinem Bevollmächtigten mit Schreiben vom 28. März 2003 gestellte Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit trotz fehlender Unterzeichnung durch den Antragsteller den gesetzlichen Anforderungen genügt (vgl. insofern einerseits Makarov/von Mangold, Deutsches Staatsangehörigkeitsrecht, Stand: Dez. 2003, Art. 3 RuStAÄndG 1974, Rn 34, und andererseits VGH Bad.-Würt., Urt. vom 25.09.2000 - 13 S 1152/00 -, NVwZ-RR 2001, 344 ff.).
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