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   BSG, 28.08.1991 - 13/5 RJ 16/90   

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https://dejure.org/1991,2528
BSG, 28.08.1991 - 13/5 RJ 16/90 (https://dejure.org/1991,2528)
BSG, Entscheidung vom 28.08.1991 - 13/5 RJ 16/90 (https://dejure.org/1991,2528)
BSG, Entscheidung vom 28. August 1991 - 13/5 RJ 16/90 (https://dejure.org/1991,2528)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ausländerin - Heimatland - Geburt - Kind - Kindererziehungszeit

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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 26.03.1980 - 1 BvR 121/76

    Rentenversicherung; Zusatzversorgung; Besteuerung der Beamtenpensionen; Rente

    Auszug aus BSG, 28.08.1991 - 5 RJ 16/90
    Der Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG ist nur dann verletzt, wenn der Gesetzgeber versäumt, tatsächliche Gleichheiten oder Ungleichheiten der zu ordnenden Lebensverhältnisse zu berücksichtigen, die so bedeutsam sind, daß sie bei einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise beachtet werden müssen (BVerfGE 54, 11, 25 f).
  • BSG, 16.06.1994 - 13 RJ 31/93

    Anspruch auf eine Vormerkung von Pflichtbeitragszeiten wegen Kindererziehung -

    Das Gesetz enthält bezüglich der Nichtberücksichtigung von Kindererziehungszeiten über die genannten Fälle hinaus keine planwidrige Regelungslücke (vgl. BSG, Urteile vom 25. Januar 1994 - 4 RA 3/93 -; BSGE 68, 24, 28; vgl. auch BSG SozR 3-2200 § 1251a Nr. 20).

    Im übrigen findet diese Regelung auf die Klägerin auch inhaltlich keine Anwendung (vgl. dazu BSG SozR 3-2200 § 1251a Nr. 20; vgl. ferner BSG, Urteil vom 13. Oktober 1992 - 5 RJ 38/92 -, AmtlMitt LVA Rheinpr 1993, 446).

    Wenn der Gesetzgeber hier unter historischen Gesichtspunkten eine Gleichstellung mit inländischen Kindererziehungsleistungen vornimmt, so sprechen hierfür sachlich einleuchtende Gründe (vgl. BSG SozR 3-2200 § 1251a Nr. 20; vgl. auch BSGE 63, 282, 287).

  • BSG, 25.01.1994 - 4 RA 3/93

    Pflichtbeitragszeit - Kindererziehung - Ehagtte - Ausland - Wohnsitz

    Dies habe auch der 13. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) in einem entsprechend liegenden Fall am 28. August 1991 (BSG SozR 3-2200 § 1251a Nr. 20) entschieden.

    in der Zeit vom 1. Oktober 1964 bis 30. September 1965, der mit Ablauf des Geburtsmonats beginnenden Jahresfrist (Kindererziehungszeit für ein vor dem 1. Januar 1992 geborenes Kind: § 249 Abs. 1 SGB VI), einer solchen in der Bundesrepublik Deutschland gleichsteht (im Ergebnis ebenso für den ähnlich gelagerten Fall eines in Griechenland erzogenen Kindes: BSG SozR 3-2200 § 1251a Nr. 20).

  • BSG, 24.02.1999 - B 5/4 RA 82/97 R

    Antrag auf Vorabentscheidung des EuGH: Anrechnung der Kindererziehungszeit einer

    Zum einen gilt sie erst ab 1. Januar 1986; die hier streitige Zeit der Kindererziehung lag vor diesem Zeitpunkt (vgl hierzu BSG Urteil vom 28. August 1991 - 13/5 RJ 16/90 - SozR 3-2200 § 1251a Nr. 20).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 27.09.2012 - L 22 R 360/11

    Sozialversicherungsabkommen - Kindererziehungszeiten

    Nach § 56 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 in Verbindung mit Abs. 3 Satz 1 SGB VI ist somit für die Anerkennung einer Kindererziehungszeit - und damit auch für die Anerkennung einer zeitlich weiteren Kinderberücksichtigungszeit - erforderlich, dass ein Elternteil sein Kind im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland erzogen und sich mit ihm dort gewöhnlich aufgehalten hat, die Erziehungszeit diesem Elternteil zuzuordnen und er nicht von der Anrechnung ausgeschlossen ist (so auch BSG, Urteil vom 28. August 1991, 13/5 RJ 16/90, veröffentlicht in juris, dort Rz. 22; Urteil vom 25. Februar 1992, 4 RA 34/91, veröffentlicht in juris, dort Rz. 15; Urteil vom 25. Januar 1994, 4 RA 3/93, veröffentlicht in juris, dort Rz. 18).
  • BSG, 13.10.1992 - 5 RJ 38/92

    Anspruch auf Anerkennung (Vormerkung) einer Kindererziehungszeit - Erziehung des

    Auch dies hat das BSG bereits mehrfach entschieden (Urteil vom 25. April 1990 - 4 RA 48/89 - SozSich 1991, 30 f - und SozR 3-2200 § 1251a Nr. 20).
  • LSG Schleswig-Holstein, 31.05.2010 - L 1 R 194/08
    Das Bundessozialgericht hatte 1991 und 1994 in zwei Verfahren zu entscheiden, ob für die Erziehung im Ausland Kindererziehungszeiten zu berücksichtigen sind (Urteil vom 28. August 1991, 13/5 RJ 16/90; Urteil vom 25. Januar 1994, 4 RA 3/93).
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