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   VGH Baden-Württemberg, 12.09.1995 - 14 S 1215/95   

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VGH Baden-Württemberg, 12.09.1995 - 14 S 1215/95 (https://dejure.org/1995,4155)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 12.09.1995 - 14 S 1215/95 (https://dejure.org/1995,4155)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 12. September 1995 - 14 S 1215/95 (https://dejure.org/1995,4155)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Reisegewerbe: zum Anbieten einer Leistung/Soforterbringen im Falle des Malerhandwerkes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GewO § 55 Abs. 1 Nr. 1; HwO § 1 Abs. 1 § 7 Abs. 1
    Gewerberecht: Begriff des Reisegewerbes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 1995, 425 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Baden-Württemberg, 20.11.1972 - VI 168/72
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.09.1995 - 14 S 1215/95
    Die nachträgliche Ausführung eines Auftrags wird nicht von dem Begriff des Aufsuchens von Bestellungen auf Leistungen umfaßt (Änderung der Rechtsprechung des erkennenden Gerichtshofs, vgl Beschluß vom 20.11.1972 - VI 168/72 -, GewArch 1973, 159).

    Die gegenteilige Auffassung, wonach durch die letzte Alternative des § 55 Abs. 1 Nr. 1 GewO nicht nur das Aufsuchen der Bestellung, sondern auch deren Ausführung umfaßt wird (Beschluß vom 20.11.1972 - VI 168/72 - GewArch 1973, 159), gibt der erkennende Gerichtshof auf.

  • VGH Baden-Württemberg, 23.01.1995 - 14 S 3220/94

    Zum Begriff des Reisegewerbes - hier keine Reisegewerbekarte für Ausführung von

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.09.1995 - 14 S 1215/95
    Daß im Reisegewerbe grundsätzlich auch handwerkliche Tätigkeiten ausgeübt werden können, hat der Senat bereits entschieden (vgl. Beschluß vom 23.01.1995 - 14 S 3220/94 -, GewArch 1995, 159 160 = NVwZ-RR 1995, 261 = VBlBW 1995, 356).
  • FG Niedersachsen, 29.09.1999 - 3 K 533/92

    Erbschaftsteuer, von der Pflichtversicherung befreiende Lebensversicherung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.09.1995 - 14 S 1215/95
    Auf Antrag des Klägers gab das Verwaltungsgericht Sigmaringen mit Beschluß vom 31. Juli 1992 (3 K 533/92) der Beklagten im Wege der einstweiligen Anordnung auf, dem Kläger die Ausübung von Malerarbeiten im Reisegewerbe längstens bis zum 30. November 1992 zu erlauben.
  • BVerfG, 27.09.2000 - 1 BvR 2176/98

    Zu Handwerksleistungen im Reisegewerbe

    Das Anbieten einer Leistung im Sinne von § 55 Abs. 1 Nr. 1 der Gewerbeordnung (im Folgenden: GewO) setze aber die Bereitschaft und Fähigkeit zur sofortigen vollständigen Ausführung eines Auftrages, zumindest aber zur Erbringung von wesentlichen Teilleistungen voraus, wobei die sofortige Vornahme vorbereitender Arbeiten nicht genüge (vgl. VGH Ba-Wü, GewArch 1995, S. 475 ).

    Das Gericht habe seine Auffassung im Wesentlichen rückwirkend auf die geänderte Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (GewArch 1995, S. 475) gestützt, die im Wortlaut des Gesetzes keine Stütze finde.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.11.2003 - 4 A 511/02

    Zulässigkeit vollhandwerklicher Tätigkeiten im Reisegewerbe ohne großen

    Die früher in der Rechtsprechung und Kommentarliteratur vertretene Auffassung, vgl. etwa VGH Bad.-Württ., Urteil vom 12.9.1995 - 14 S 1215/95 -, GewArch 1995, 475, und - im Anschluss an dieses Urteil - OVG NRW, Beschluss vom 10.8.1998 - 4 B 1225/98 -, GewArch 1999, 32 (m. N. aus der Kommentarliteratur), eine nicht sofortige, sondern in Absprache mit dem Kunden auf einen späteren Zeitpunkt verlegte Ausführung handwerklicher Leistungen werde von dem Tatbestandsmerkmal des Aufsuchens von Bestellungen auf Leistungen nicht umfasst, kann nach der Rechtsprechung des BVerfG, Beschluss vom 27.9.2000 - 1 BvR 2176/98 -, NVwZ 2001, 189 = GewArch 2000, 480, der sich der Senat anschließt, nicht mehr aufrecht erhalten werden.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.08.1998 - 4 B 1225/98

    Gewerberecht: Ausübung von Zimmererarbeiten im Reisegewerbe

    Das VG hat unter Hinweis auf die neuere Rechtsprechung des VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 23.1.1995 - 14 S 3220/94 -, GewArch 1995, 159 = NVwZ-RR 1995, 261 , und Urteil vom 12.9.1995 - 14 S 1215/95 -, GewArch 1995, 475 und die Kommentarliteratur, Stober in Friauf, GewO , § 55 Rn. 54 ff.; ebenso Honig, HwO , § 1 Rn. 25; ferner Landmann/Rohmer/Vogel, GewO , § 55 Rn. 51, zutreffend dargelegt, daß das Tatbestandsmerkmal des "Anbietens einer Leistung" im Sinne der genannten Vorschrift die Bereitschaft (und Fähigkeit) zum sofortigen Erbringen der Leistung voraussetzt.
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