Rechtsprechung
   OLG Celle, 27.02.2003 - 14 U 116/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,4907
OLG Celle, 27.02.2003 - 14 U 116/02 (https://dejure.org/2003,4907)
OLG Celle, Entscheidung vom 27.02.2003 - 14 U 116/02 (https://dejure.org/2003,4907)
OLG Celle, Entscheidung vom 27. Februar 2003 - 14 U 116/02 (https://dejure.org/2003,4907)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,4907) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Einstweilige Verfügung auf Eintragung einer Vormerkung zur Sicherung des Anspruchs auf Einräumung einer Bauhandwerkersicherungshypothek: Verspäteter Verfügungsantrag nach Erstellung der Schlussrechnung für Bauarbeiten

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 935 ZPO
    Voraussetzungen des Verfügungsgrundes; Eintragung einer Vormerkung ; Sicherungshypothek für Forderungen aus Bauvertrag ; 1 1/2 Jahre zwischen Fertigstellung der Bauarbeiten und Erstellung der Schlussrechnung ; 9 Monate zwischen Rechnungstellung und Verfügungsantrag

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen des Verfügungsgrundes; Eintragung einer Vormerkung ; Sicherungshypothek für Forderungen aus Bauvertrag ; 1 1/2 Jahre zwischen Fertigstellung der Bauarbeiten und Erstellung der Schlussrechnung ; 9 Monate zwischen Rechnungstellung und Verfügungsantrag

  • Judicialis

    ZPO § 935

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 935
    Grund für den Erlass einer einstweiligen Verfügung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfügungsgrund für einstweilige Verfügung kann wegfallen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Bauhandwerkersicherungshypothek: Wie lange kann sich Unternehmer mit einstweiliger Verfügung Zeit lassen? (IBR 2003, 1051)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2003, 1439
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Düsseldorf, 10.12.1999 - 22 U 170/99

    Eilbedürftigkeit für einstweilige Verfügung auf Eintragung einer Vormerkung

    Auszug aus OLG Celle, 27.02.2003 - 14 U 116/02
    An dem Vorliegen eines Verfügungsgrundes kann es gleichwohl fehlen, weil sich § 885 Abs. 1 Satz 2 BGB lediglich als widerlegliche Vermutung darstellt (OLG Düsseldorf, NJW-RR 2000, 825 f. m. w. N.).
  • OLG Frankfurt, 21.01.2008 - 25 U 220/04

    Schadensersatz auf Grund eines Verkehrsunfalls: Eigentümerstellung des Klägers;

    Nicht anders verhält es sich bei der Entscheidung des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 30.12.2002 - 14 U 116/02 - (Anlage B32).
  • OLG Düsseldorf, 05.02.2013 - 21 U 123/12

    Keine Bauhandwerkersicherungshypothek ohne Eilbedürfnis!

    In Rechtsprechung und Literatur ist umstritten, ob es sich bei der Bestimmung des § 885 Abs. 1 Satz 2 BGB lediglich um eine widerlegliche Vermutung für die Gefährdung des Verfügungsanspruchs handelt (vgl. OLG Düsseldorf, 22. Zivilsenat, Urteil vom 10.12.1999, 22 U 170/99, NJW-RR 2000, 825; OLG Hamm, Urteil vom 04.11.2003, 21 U 44/03, NZBau 2004, 330 = BauR 2004, 872 = IBR 2004, 71 m. A. Turner; OLG Celle, Urteil vom 27.02.2003, 14 U 116/02, BauR 204, 1439; OLG Frankfurt, Beschluss vom 21.11.2002, 25 W 88/02, IBR-online 2003, 1091; offenlassend OLG Koblenz, Beschluss vom 27.04.2007, 5 W 309/07, BauR 2007, 1619, IBR 2007, 553 m.A. Hildebrandt; Werner-Pastor, Der Bauprozess, 14. Aufl. 2011, Rn 277; Joussen a.a.O., Rz. 82; Drescher in Münchener Kommentar zur ZPO, 4. Aufl. 2012 , Rz. 37 zu § 935; Kniffka in Kniffka/Koeble, Kompendium des Baurechts, 3. Aufl.
  • OLG Celle, 05.03.2015 - 13 U 12/15

    Eilbedürfnis für eine einstweilige Verfügung auf Bewilligung einer Vormerkung zur

    b) Die für den Verfügungsgrund erforderliche Eilbedürftigkeit ist dann als entfallen anzusehen, wenn der Bauhandwerker nach Beendigung seiner Arbeiten und Erstellung der Schlussrechnung geraume Zeit ins Land gehen lässt, bevor er sich zur Beantragung einer einstweiligen Verfügung entschließt (OLG Düsseldorf, Urteil vom 5. Februar 2013, a. a. O., juris Rn. 13; OLG Koblenz, Urteil vom 13. Mai 2013, a. a. O., juris Rn. 29; OLG Celle, Urteil vom 27. Februar 2003 - 14 U 116/02, juris Rn. 3; Musielak/Huber, ZPO, 11. Aufl., § 935 Rn. 13; Pastor in Werner/Pastor, a. a. O., Rn. 277; Schmitz in Kniffka, a. a. O., § 648 Rn. 43).
  • OLG Nürnberg, 26.02.2015 - 13 U 2061/14

    Bauhandwerkersicherungshypothek: Einstweilige Verfügung ist nach 20 Monaten nicht

    Das OLG Düsseldorf sieht kein Sicherungsbedürfnis mehr, wenn die Schlussrechnung erst 1 1/2 Jahre nach Beendigung der Bauarbeiten erstellt wird und auch dann noch weitere 9 Monate bis zur Antragstellung im vorläufigen Rechtsschutzverfahren zugewartet wird (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 10. Dezember 1999 - 22 U 170/99; vgl. zur Widerlegung der gesetzlichen Vermutung beispielhaft auch OLG Düsseldorf, Urteil vom 05. Februar - - 21 U 123/12; vgl. auch OLG Celle, Urteil vom 27. Februar 2003 - 14 U 116/02, für den Fall, dass 21 Monate zwischen der Erstellung der Schlussrechnung und der Beantragung der einstweiligen Verfügung liegen).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht