Weitere Entscheidung unten: LSG Niedersachsen-Bremen, 17.03.2010

Rechtsprechung
   OLG Celle, 07.02.2007 - 14 U 130/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,6909
OLG Celle, 07.02.2007 - 14 U 130/06 (https://dejure.org/2007,6909)
OLG Celle, Entscheidung vom 07.02.2007 - 14 U 130/06 (https://dejure.org/2007,6909)
OLG Celle, Entscheidung vom 07. Februar 2007 - 14 U 130/06 (https://dejure.org/2007,6909)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 2 Abs. 3 HOAI; § 5 Abs. 4 HOAI
    Zahlungsanspruch aufgrund einer Schlussrechnung i.R.e. Architektenvertrags; Voraussetzungen für eine Vergütung besonderer Leistungen

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zahlungsanspruch aufgrund einer Schlussrechnung i.R.e. Architektenvertrags; Voraussetzungen für eine Vergütung besonderer Leistungen

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Architektenvergütung - besondere Leistungen - Vertragsgegenstand

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HOAI § 2 § 5 § 7 § 8
    Vergütung Besonderer Leistungen bei Fehlen einer schriftlichen Vereinbarung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vergütung Besonderer Leistungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Vergütung Besonderer Leistungen ohne schriftliche Vereinbarung! (IBR 2007, 201)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2007, 831
  • MDR 2007, 831 (Volltext mit amtl. LS)
  • MDR 2008, 488
  • BauR 2007, 765
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 27.11.2003 - VII ZR 288/02

    Voraussetzungen der Prüffähigkeit der Rechnung des Architekten oder Ingenieurs;

    Auszug aus OLG Celle, 07.02.2007 - 14 U 130/06
    Er hat sie nicht spätestens innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach Zugang der Rechnung vorgebracht (vgl. BGHZ 157, 118 [BGH 27.11.2003 - VII ZR 288/02] ).
  • BGH, 23.11.2006 - VII ZR 110/05

    Einbeziehung der Leistungsphase 1 in einen Ingenieurvertrag über die

    Auszug aus OLG Celle, 07.02.2007 - 14 U 130/06
    Denn allein der Umstand, dass eine Leistung erbracht wird, macht sie noch nicht zum Vertragsgegenstand (vgl. BGH, Urt. v. 23. November 2006 - VII ZR 110/05 , [...]).
  • BGH, 23.11.2006 - VII ZR 249/05

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren; Bindung eines Architekten an

    Auszug aus OLG Celle, 07.02.2007 - 14 U 130/06
    Die Bindung des Auftragnehmers - der Kläger - an die Schlussrechnung setzte nicht nur voraus, dass der Bauherr - der Beklagte - auf diese vertrauen durfte, sondern grundsätzlich auch, dass er tatsächlich darauf vertraut und sich entsprechend eingerichtet hat (vgl. BGH, Beschluss vom 23. November 2006 - VII ZR 249/05 , ibr-online).
  • OLG Celle, 10.07.2019 - 14 U 13/18

    Architektenhonorarforderungen für die Neugestaltung einer Fußgängerzone;

    Denn allein der Umstand, dass eine bestimmte Leistung erbracht wird, macht sie noch nicht zum Vertragsgegenstand (Senat, Urt. v. 07.02.2007 - 14 U 130/06, MDR 2007, 831).

    aa) Im Unterschied zu dem Sachverhalt, der der Entscheidung des Senats (14 U 130/06 aaO) zugrunde lag, hat die Beklagte die Leistungen in Bezug auf die Fördermittelanträge gewollt und - allerdings formwidrig - in Auftrag gegeben.

  • OLG Naumburg, 22.09.2014 - 2 Verg 2/13

    Leistungsverweigerung - Vergabeverfahren: Wiedereintritt in die Eignungsprüfung

    Es spricht einiges dafür, dass im Parallelprojekt objektiv bereits kein Nachunternehmervertrag bestand, weil es hinsichtlich der Vergütungspflicht für besondere Leistungen, wie sie hier z. T. von der Antragstellerin auch ausgeführt werden sollten, an einer Einigung mangelte und einer etwaigen Vereinbarung jedenfalls die zwingend erforderliche Schriftform fehlte (vgl. OLG Celle, Urteil v. 07.02.2007, 14 U 130/06, OLGR 2007, 316; § 7 HOAI 2009).
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Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 17.03.2010 - L 14 U 130/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,25101
LSG Niedersachsen-Bremen, 17.03.2010 - L 14 U 130/06 (https://dejure.org/2010,25101)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 17.03.2010 - L 14 U 130/06 (https://dejure.org/2010,25101)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 17. März 2010 - L 14 U 130/06 (https://dejure.org/2010,25101)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 30.01.2007 - B 2 U 6/06 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - abhängige

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.03.2010 - L 14 U 130/06
    Gerade bei Diensten bzw. Arbeiten, die eine besondere Qualifikation des Leistenden voraussetzen, wie es auch beim Kläger der Fall ist, der nach seinen Angaben im Schreiben vom 22. Juli 2004 ähnliche Arbeiten bereits für andere Jagdpächter verrichtet hat, ist anerkannt, dass die dem Weisungsrecht des Arbeitgebers korrespondierende Weisungsunterworfenheit des Arbeitnehmers zu einer sog. funktionsgerecht dienenden Teilhabe am Arbeitsprozess verfeinert sein kann (vgl. BSG vom 30. Januar 2007 - B 2 U 6/06 R - Rdnr. 25 des Juris-Umdrucks, m. w. N.).
  • BSG, 31.05.2005 - B 2 U 35/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Abgrenzung -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.03.2010 - L 14 U 130/06
    Eine selbstständige Tätigkeit ist vornehmlich durch das eigene Unternehmerrisiko, d. h. das Tätigwerden auf eigene Rechnung, das Vorhandensein einer eigenen Betriebsstätte und eigener Betriebsmittel, die Verfügungsmöglichkeit über die eigene Arbeitskraft und die im Wesentlichen frei gestaltete Tätigkeit und Arbeitszeit gekennzeichnet (vgl. BSG SozR 4-2700 § 2 Nr. 5).
  • BSG, 07.09.2004 - B 2 U 46/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Pflegeperson -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.03.2010 - L 14 U 130/06
    Richtige Klageart zur Erreichung dieses Zieles ist nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) die kombinierte Anfechtungs- und Feststellungsklage gemäß §§ 54 Abs. 1, 55 Abs. 1 Nr. 1 SGG (vgl. BSG SozR 4-2700 § 2 Nr. 3).
  • BSG, 11.11.2003 - B 2 U 41/02 R

    Unfallversicherungsschutz - Wie-Beschäftigter - Jagdgast - Hegemaßnahmen -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.03.2010 - L 14 U 130/06
    Zur Bestimmung dessen, was zur Jagdausübung gehört, ist von den einschlägigen Vorschriften des Jagdrechts auszugehen, weil es einen hiervon unterschiedlichen Begriff der Jagdausübung in der gesetzlichen Unfallversicherung nicht gibt (vgl. BSG SozR 4-2700 § 4 Nr. 1).
  • BSG, 13.09.2005 - B 2 U 6/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Hilfeleistung -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.03.2010 - L 14 U 130/06
    Wie die inhaltlich übereinstimmende Vorgängerbestimmung des § 539 Abs. 2 der Reichsversicherungsordnung (RVO) will § 2 Abs. 2 Satz 1 SGB VII aus sozialpolitischen und rechtssystematischen Gründen den Versicherungsschutz auf Tätigkeiten erstrecken, die zwar nicht sämtliche Merkmale eines Arbeits- oder Beschäftigungsverhältnisses aufweisen, in ihrer Grundstruktur aber einer abhängigen Beschäftigung ähneln (vgl. BSG SozR 4-2700 § 2 Nr. 7, S. 37, S. 39/40 m. w. N.).
  • BSG, 27.10.2009 - B 2 U 26/08 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - abhängige

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.03.2010 - L 14 U 130/06
    Die Erbringung einer Tätigkeit nach Weisung aber ist eine typisches Merkmal für ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis (vgl. BSG vom 27. Oktober 2009 - B 2 U 26/08 R - Rdnr. 18/19 des Juris-Umdrucks); damit kann es auch für die hier zu beurteilende Frage herangezogen werden, ob eine Tätigkeit beschäftigtenähnlich ist.
  • LSG Bayern, 15.02.2017 - L 2 U 108/15

    Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung eines

    Das LSG Niedersachsen-Bremen hat die mit Urteil vom 17.03.2010 (Az. L 14 U 130/06) die Wie-Beschäftigung eines Jagdgenossen bejaht, der vom Jagdpächter mit der Reparatur eines Hochsitzes beauftragt worden war.
  • SG Osnabrück, 24.09.2020 - S 17 U 193/18

    Anerkennung des Sturzes von der Leiter bei der Reparatur des Hochsitzes als

    Gerade bei Diensten bzw. Arbeiten, die eine besondere Qualifikation des Leistenden voraussetzen ist anerkannt, dass die dem Weisungsrecht des Arbeitgebers korrespondierende Weisungsunterworfenheit des Arbeitnehmers zu einer sogenannten funktionsgerecht dienenden Teilhabe am Arbeitsprozess verfeinert sein kann (vgl. Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 17.03.2010, Aktenzeichen L 14 U 130/06 mit weiteren Nachweisen zur Rechtsprechung).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 30.10.2019 - L 14 U 297/18
    Ein Versicherungsschutztatbestand i.S.d. § 2 Abs. 2 SGB VII kann nur dann angenommen werden, wie dies der Senat z.B. bereits in seiner Rechtsprechung vom 17. März 2010 - Az.: L 14 U 130/06 bei einem Unfall eines Klägers angenommen hat, der bei der Kontrolle einer Ansitzleiter eines Hochsitzes im Auftrage eines Jagdpächters verunglückt ist - wenn der Unfall sich bei jagdfremden Zwecken ereignet hätte (so auch BSG, Urteil vom 27. Juni 1969 - Az.: 2 RU 80/68 - Rn. 18 - zitiert nach juris) bzw. die Tätigkeit nicht mehr zur typischen Tätigkeit von Jagdgästen gehört (Kruschinsky in Becker/Burchardt/Krasney/Kruschinsky/Heinz/Bieresborn, SGB VII, § 4 Rn. 81 m.w.N.; so auch Ziegler in Becker/Franke/Molkentin, SGB VII, § 4 SGB VII, Rn. 16 und Lilienfeld in Kasseler Kommentar zum Sozialversicherungsrecht, Band 2, § 4 SGB VII - Rn. 9a, die von einer "jagdgastüblichen/nicht jagdgastüblichen" Tätigkeit sprechen).
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