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   OLG Frankfurt, 20.02.2007 - 14 U 225/05   

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https://dejure.org/2007,4731
OLG Frankfurt, 20.02.2007 - 14 U 225/05 (https://dejure.org/2007,4731)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20.02.2007 - 14 U 225/05 (https://dejure.org/2007,4731)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20. Februar 2007 - 14 U 225/05 (https://dejure.org/2007,4731)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Hessen

    § 242 BGB, § 2 BUZBB, § 7 BUZBB
    Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung: Verweisung eines Lokomotivführers auf einen Nischen- oder Schonarbeitsplatz

  • IWW
  • Judicialis

    BB-BUZ § 1; ; BB-BUZ § 2; ; BB-BUZ § 7; ; VVG § 1

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BB-BUZ § 2; BB-BUZ § 7; BGB § 242
    Konkrete Verweisung auf einen Nischen- bzw. Schonarbeitsplatz ist zulässig

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BB-BUZ § 1; BB-BUZ § 2; BB-BUZ § 7; VVG § 1
    Berufsunfähigkeitsversicherung: Berufsunfähigkeit eines Lokführers aufgrund einer Unterschenkelamputation

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zahlung einer Rente aus einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung infolge eines Unfalls eines Lokführers; Voraussetzungen an einen Verweisungsberuf; Beurteilung der Wertschätzung einer Tätigkeit anhand des Ansehens in der Öffentlichkeit; Anerkennung einer ...

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung - Verweisung auf einen Nischen- bzw. Schonarbeitsplatz

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2007, 1358
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Köln, 20.07.1998 - 5 U 72/98

    Verweisung eines Lkw-Fahrers auf Hausmeistertätigkeit ist zumutbar

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.02.2007 - 14 U 225/05
    Es ist nicht überraschend, wenn dem Versicherungsnehmer im Falle der Berufsunfähigkeit abverlangt wird, eine seinen Kenntnissen und Fähigkeiten entsprechende andere Tätigkeit aufzunehmen, sofern dabei auch seine finanziellen und sozialen Belange in dem erforderlichen Umfang berücksichtigt werden (OLG Köln NJW-RR 1999, 1479, 1481).

    Eine neue Tätigkeit entspricht der bisherigen Lebensstellung, wenn sie weder hinsichtlich der Vergütung noch hinsichtlich der sozialen Wertschätzung spürbar unter das Niveau des bislang ausgeübten Berufs absinkt (OLG Düsseldorf NJOZ 2004, 3514, 3516; OLG Köln NJW-RR 1999, 1479, 1480; Prölss/Martin, VVG, 27. Aufl., 2004, § 2 BUZ Rz. 30).

    Die Wertschätzung einer Tätigkeit hängt außerdem ganz entscheidend von den Kenntnissen und Fähigkeiten ab, die für die Ausübung der Tätigkeit erforderlich sind (BGH NJW-RR 2003, 383, 383 f.; BGH NJW-RR 1994, 150, 151; OLG Köln NJW-RR 1999, 1479, 1480; Prölss/Martin, VVG, 27. Aufl., 2004, § 2 BUZ Rz. 25, 30).

  • BGH, 23.06.1999 - IV ZR 211/98

    Berufsunfähigkeit bei Ausübung anderweitiger Berufstätigkeit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.02.2007 - 14 U 225/05
    Während grundsätzlich das Arbeitsplatzrisiko nicht durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgedeckt ist (vgl. BGH NJW 1989, 1920; VersR 2000, 171 [172]; Prölss/Martin, VVG, 27. Aufl., 2004, § 2 BUZ Rz. 48), kann der Verweis auf einen Nischen- oder Schonarbeitsplatz gegen Treu und Glauben Verstoßen (BGH NJW-RR 1999, 1471, 1472).

    Denn der Grund für den Verstoß eines (abstrakten) Verweises auf einen Nischenarbeitsplatz gegen Treu und Glauben besteht darin, dass dem Versicherten jegliche Aussicht fehlt, einen solchen Arbeitsplatz zu erhalten (vgl. dazu BGH NJW-RR 1999, 1471, 1472; OLG Hamm, NJOZ 2006, 1399, 1402; OLG Saarbrücken, NJOZ 2004, 1748, 1752).

  • BGH, 03.11.1999 - IV ZR 155/98

    Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung; Begriff der Berufsunfähigkeit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.02.2007 - 14 U 225/05
    Für die Frage der Berufsunfähigkeit gelten im Rahmen des § 7 BB-BUZ grundsätzlich die gleichen Maßstäbe wie bei § 2 BB-BUZ (BGH VersR 2000, 171, 172).

    Während grundsätzlich das Arbeitsplatzrisiko nicht durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgedeckt ist (vgl. BGH NJW 1989, 1920; VersR 2000, 171 [172]; Prölss/Martin, VVG, 27. Aufl., 2004, § 2 BUZ Rz. 48), kann der Verweis auf einen Nischen- oder Schonarbeitsplatz gegen Treu und Glauben Verstoßen (BGH NJW-RR 1999, 1471, 1472).

  • OLG Nürnberg, 30.04.1998 - 8 U 3172/96

    Verweisung auf einen Beruf mit Mindereinkommen -

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.02.2007 - 14 U 225/05
    Für die Beurteilung dieser Frage kommt es darauf an, welches Ansehen der Beruf des Versicherten als solcher in der Öffentlichkeit genießt (OLG Nürnberg, VersR 1998, 1496; Prölss/Martin, VVG, 27. Aufl., 2004, § 2 BUZ Rz. 40) und nicht etwa wie der Kollegenkreis des Klägers die Tätigkeit einschätzt.

    Maßgebliche Indikatoren für die Wertschätzung sind zunächst die gesellschaftliche Bedeutung des Berufs, eine damit verbundene Vertrauens- oder Vorgesetztenstellung und die Selbständigkeit der Tätigkeit (OLG Nürnberg VersR 98, 1496).

  • OLG Saarbrücken, 19.11.2003 - 5 U 168/00

    Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung: Zumutbarkeit einer Operation unter

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.02.2007 - 14 U 225/05
    Denn der Grund für den Verstoß eines (abstrakten) Verweises auf einen Nischenarbeitsplatz gegen Treu und Glauben besteht darin, dass dem Versicherten jegliche Aussicht fehlt, einen solchen Arbeitsplatz zu erhalten (vgl. dazu BGH NJW-RR 1999, 1471, 1472; OLG Hamm, NJOZ 2006, 1399, 1402; OLG Saarbrücken, NJOZ 2004, 1748, 1752).
  • OLG Hamm, 08.02.2006 - 20 U 171/05

    Berufsunfähigkeit eines Fleischermeisters, kein Verweis auf kaufmännische

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.02.2007 - 14 U 225/05
    Denn der Grund für den Verstoß eines (abstrakten) Verweises auf einen Nischenarbeitsplatz gegen Treu und Glauben besteht darin, dass dem Versicherten jegliche Aussicht fehlt, einen solchen Arbeitsplatz zu erhalten (vgl. dazu BGH NJW-RR 1999, 1471, 1472; OLG Hamm, NJOZ 2006, 1399, 1402; OLG Saarbrücken, NJOZ 2004, 1748, 1752).
  • BGH, 05.04.1989 - IVb ZR 35/88

    Befreiung von gemeinschaftlich aufgenommenen Darlehensverbindlichkeiten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.02.2007 - 14 U 225/05
    Während grundsätzlich das Arbeitsplatzrisiko nicht durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgedeckt ist (vgl. BGH NJW 1989, 1920; VersR 2000, 171 [172]; Prölss/Martin, VVG, 27. Aufl., 2004, § 2 BUZ Rz. 48), kann der Verweis auf einen Nischen- oder Schonarbeitsplatz gegen Treu und Glauben Verstoßen (BGH NJW-RR 1999, 1471, 1472).
  • BGH, 11.12.2002 - IV ZR 302/01

    Vergleichbarkeit der früheren Tätigkeit mit einer neuen Berufstätigkeit in der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.02.2007 - 14 U 225/05
    Die Wertschätzung einer Tätigkeit hängt außerdem ganz entscheidend von den Kenntnissen und Fähigkeiten ab, die für die Ausübung der Tätigkeit erforderlich sind (BGH NJW-RR 2003, 383, 383 f.; BGH NJW-RR 1994, 150, 151; OLG Köln NJW-RR 1999, 1479, 1480; Prölss/Martin, VVG, 27. Aufl., 2004, § 2 BUZ Rz. 25, 30).
  • BGH, 17.06.1998 - IV ZR 215/97

    Wahrung der bisherigen Lebensstellung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.02.2007 - 14 U 225/05
    Diese Anforderungen an die Vergleichbarkeit gelten auch dann, wenn der Versicherte einen Arbeitsplatz innehat (vgl. BGH NJW-RR 1998, 1396, 1397), da dies keinen Grund für eine Schlechterstellung darstellt.
  • OLG Düsseldorf, 10.06.2003 - 4 U 194/02

    Zu den Rechten und Pflichten eines Versicherers nach § 7 BB-BUZ gegenüber dem

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.02.2007 - 14 U 225/05
    Eine neue Tätigkeit entspricht der bisherigen Lebensstellung, wenn sie weder hinsichtlich der Vergütung noch hinsichtlich der sozialen Wertschätzung spürbar unter das Niveau des bislang ausgeübten Berufs absinkt (OLG Düsseldorf NJOZ 2004, 3514, 3516; OLG Köln NJW-RR 1999, 1479, 1480; Prölss/Martin, VVG, 27. Aufl., 2004, § 2 BUZ Rz. 30).
  • BGH, 22.09.1993 - IV ZR 244/92

    Unzulässige Verweisung auf geringwertige Tätigkeiten bei

  • LG Nürnberg-Fürth, 14.12.2017 - 2 O 3404/16

    Unzulässige Verweisung auf einen durch Umschulung erlangten Beruf im

    Bei der Berücksichtigung von bloßen beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten, Perspektiven und Aufstiegschancen ist zu unterscheiden: Hinreichend gesicherte Aufstiegschancen gehören zum Berufsbild und sind zu berücksichtigen (OLG Frankfurt 20.2.2007 - 14 U 225/05, r+s 2008, 252).

    Vor diesem Hintergrund ist der von der Beklagten gezogene Schluss auf vorhandene Fähigkeiten nicht schon alleine deshalb gerechtfertigt, weil die versicherte Person eine bestimmte Tätigkeit bereits konkret ausübt (so aber wohl OLG Frankfurt 20.2.2007 - 14 U 225/05, VersR 2007, 1358).

  • OLG Hamm, 04.07.2016 - 6 U 222/15

    Berufsunfähigkeit; konkrete Verweisung

    Es kommt für die Frage der Gleichwertigkeit im Rahmen der konkreten Verweisung auf einen tatsächlich ausgeübten Beruf - anders als im Falle der abstrakten Verweisung auf eine lediglich angesonnene Tätigkeit (vgl. BGH VersR 1999, 1134) - auch nicht darauf an, ob die berufliche Tätigkeit, auf die verwiesen werden soll, auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt überhaupt angeboten wird, denn allein die tatsächliche Ausübung der Verweisungstätigkeit über einen die Lebensstellung des Versicherungsnehmers prägenden Zeitraum führt dazu, dass der bedingungsgemäße Versicherungsfall nicht eingetreten ist (vgl. OLG Frankfurt VersR 2007, 1358; Prölss/Martin-Lücke, a. a. O., § 172 Rn. 107, 109 m. w. N.).
  • OLG Nürnberg, 23.01.2012 - 8 U 607/11

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Wiedereingliederungsmaßnahme bzw. Hilfstätigkeit

    Hiergegen lässt sich auch nicht die von der Beklagten zitierte Rechtsprechung zu sogenannten Nischen- oder Schonarbeitsplätzen (zum Begriff: OLG Frankfurt/Main VersR 2007, 1358; Prölls/Martin, a.a.O., § 172 Rdnr. 109 f; Voit/Neuhaus, a.a.O., Abschnitt J, Das Recht der Verweisung Rdnr. 33) anführen; es handelt sich vorliegend bei der Tätigkeit des Klägers im Rahmen der Wiedereingliederungsmaßnahme nicht um einen solchen Arbeitsplatz.
  • LG Bochum, 22.07.2015 - 4 O 413/14

    Einstellung der Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung aufgrund der

    Soweit die konkrete Verweisung auf einen Nischen- bzw. Schonarbeitsplatz durch das OLG Frankfurt in seinem Urteil von 20.02.2007 (VersR 2007, 1358) mit der Begründung für zulässig erachtet wird, die Gründe für die fehlende abstrakte Verweisungsmöglichkeit seien nicht gegeben, steht diese Entscheidung dem vorliegenden Ergebnis nicht entgegen.
  • OLG Brandenburg, 09.12.2020 - 11 U 151/18
    Anders als im Fall des vom Kläger zitierten OLG Frankfurt (Urteil vom 20.2.2007, 14 U 225/05, Rn. 29), hatte der Kläger keine gesicherten Aufstiegschancen und hat er nicht belegt, dass er entsprechende reale Chancen gehabt hätte.
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