Rechtsprechung
KG, 16.05.2006 - 14 U 34/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verweigerung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Zurechnung des Verschuldens eines Prozessbevollmächtigten; Fahrlässiges Verschulden einer Fristversäumnis durch einen Rechtsanwalt aufgrund nicht selbst vorgenommener ordnungsgemäßer Fristenkontrolle trotz ...
- Judicialis
ZPO § 233
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 233
Anforderungen an die Organisation der Fristenkontrolle in einer Anwaltskanzlei - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 20.02.2006 - 30 O 380/05
- KG, 16.05.2006 - 14 U 34/06
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 15.02.2006 - XII ZB 215/05
Zurechnung des Verschuldens einer Kanzleiangestellten des Prozessbevollmächtigten
Auszug aus KG, 16.05.2006 - 14 U 34/06
Insofern unterscheidet sich der Fall auch von dem höchstrichterlich entschiedenen Sachverhalt, dass der Anwalt sich auf eine Unterschriftenkontrolle seitens des Büropersonals verlassen darf (vgl. BGH, Beschl. v. 15.02.2006, XII ZB 215/05; BGH, Beschl. v. 05.03.2003, FamRZ 2003, 1547; BGH, Beschl. v. 06.12.1995, NJW 1996, 998), da hier gerade die Erledigung der Frist von dem Büropersonal nicht mehr überprüft werden konnte, so dass den Prozessbevollmächtigten die Anweisung an das Personal, die fristgebundenen Akten sichtbar vorzulegen, nicht entlasten kann (vgl. z.B. BGH, Beschl. v. 11.02.1992, NJW 1992, 1632). - BGH, 06.12.1995 - VIII ZR 12/95
Wiedereinsetzung bei Versäumung der Rechtsmittelbegründungsfrist wegen fehlender …
Auszug aus KG, 16.05.2006 - 14 U 34/06
Insofern unterscheidet sich der Fall auch von dem höchstrichterlich entschiedenen Sachverhalt, dass der Anwalt sich auf eine Unterschriftenkontrolle seitens des Büropersonals verlassen darf (vgl. BGH, Beschl. v. 15.02.2006, XII ZB 215/05; BGH, Beschl. v. 05.03.2003, FamRZ 2003, 1547; BGH, Beschl. v. 06.12.1995, NJW 1996, 998), da hier gerade die Erledigung der Frist von dem Büropersonal nicht mehr überprüft werden konnte, so dass den Prozessbevollmächtigten die Anweisung an das Personal, die fristgebundenen Akten sichtbar vorzulegen, nicht entlasten kann (vgl. z.B. BGH, Beschl. v. 11.02.1992, NJW 1992, 1632). - BGH, 11.02.1992 - VI ZB 2/92
Zu den Sorgfaltsanforderungen an den Rechtsanwalt bei der Fristenkontrolle - …
Auszug aus KG, 16.05.2006 - 14 U 34/06
Insofern unterscheidet sich der Fall auch von dem höchstrichterlich entschiedenen Sachverhalt, dass der Anwalt sich auf eine Unterschriftenkontrolle seitens des Büropersonals verlassen darf (vgl. BGH, Beschl. v. 15.02.2006, XII ZB 215/05; BGH, Beschl. v. 05.03.2003, FamRZ 2003, 1547; BGH, Beschl. v. 06.12.1995, NJW 1996, 998), da hier gerade die Erledigung der Frist von dem Büropersonal nicht mehr überprüft werden konnte, so dass den Prozessbevollmächtigten die Anweisung an das Personal, die fristgebundenen Akten sichtbar vorzulegen, nicht entlasten kann (vgl. z.B. BGH, Beschl. v. 11.02.1992, NJW 1992, 1632). - BGH, 05.03.2003 - VIII ZB 134/02
Versäumung einer Rechtsmittel- bzw. Rechtsmittelbegründungsfrist durch …
Auszug aus KG, 16.05.2006 - 14 U 34/06
Insofern unterscheidet sich der Fall auch von dem höchstrichterlich entschiedenen Sachverhalt, dass der Anwalt sich auf eine Unterschriftenkontrolle seitens des Büropersonals verlassen darf (vgl. BGH, Beschl. v. 15.02.2006, XII ZB 215/05; BGH, Beschl. v. 05.03.2003, FamRZ 2003, 1547; BGH, Beschl. v. 06.12.1995, NJW 1996, 998), da hier gerade die Erledigung der Frist von dem Büropersonal nicht mehr überprüft werden konnte, so dass den Prozessbevollmächtigten die Anweisung an das Personal, die fristgebundenen Akten sichtbar vorzulegen, nicht entlasten kann (vgl. z.B. BGH, Beschl. v. 11.02.1992, NJW 1992, 1632).