Rechtsprechung
FG Baden-Württemberg, 08.02.2000 - 14 V 29/99 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Berichtigungsmöglichkeit einer wegen fehlerhafter Eingabe von Daten in die EDV unrichtigen Zinsfestsetzung; Berichtigung von Schreibfehler, Rechenfehler und ähnliche offenbare Unrichtigkeiten in einem Steuerbescheid; Mechanische Fehler, die ebenso mechanisch, d. h. ohne ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AO 1977 § 129
Berichtigungsmöglichkeit einer wegen fehlerhafter Eingabe von Daten in die EDV unrichtigen Zinsfestsetzung - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Berichtigungsmöglichkeit einer wegen fehlerhafter Eingabe von Daten in die EDV unrichtigen Zinsfestsetzung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 27.05.1998 - IV B 151/97
Voraussetzungen ernstlicher Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsaktes …
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 08.02.2000 - 14 V 29/99
Ob ein mechanisches Versehen oder ein die Berichtigung nach § 129 AO ausschließender Tatsachen- oder Rechtsirrtum vorliegt, muß nach den Verhältnissen des Einzelfalles beurteilt werden (ständige Rechtsprechung, vgl. u. a. Beschluß des BFH vom 27. Mai 1998 - IV B 151/97, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH -BFH/NV- 1998, 1452 und Finanzgericht Baden-Württemberg, Außensenate Freiburg, Urteil vom 04. November 1998 - 2 K 112/96, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1999, 152, jeweils mit weiteren Nachweisen). - FG Baden-Württemberg, 04.11.1998 - 2 K 112/96
Berichtigung eines Steuerbescheides wegen offenbarer Unrichtigkeit; Fehlerhafte …
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 08.02.2000 - 14 V 29/99
Ob ein mechanisches Versehen oder ein die Berichtigung nach § 129 AO ausschließender Tatsachen- oder Rechtsirrtum vorliegt, muß nach den Verhältnissen des Einzelfalles beurteilt werden (…ständige Rechtsprechung, vgl. u. a. Beschluß des BFH vom 27. Mai 1998 - IV B 151/97, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH -BFH/NV- 1998, 1452 und Finanzgericht Baden-Württemberg, Außensenate Freiburg, Urteil vom 04. November 1998 - 2 K 112/96, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1999, 152, jeweils mit weiteren Nachweisen).
- BFH, 11.07.2007 - XI R 17/05
Nichtbeachtung einer für das maschinelle Veranlagungsverfahren geltenden …
Entgegen der Ansicht des FG Baden-Württemberg (Beschluss vom 8. Februar 2000 14 V 29/99, juris Nr: STRE200070859) sind die für das maschinelle Veranlagungsverfahren geltenden Dienstanweisungen keine Rechtsanwendungsvorschriften, deren Nichtbeachtung zwangsläufig zu einem Rechtsanwendungsfehler führt. - FG München, 09.03.2005 - 1 K 3298/04
Falsch in den Computer eingegebenes Vorzeichen als offenbare Unrichtigkeit; …
Er verweist auf einen Beschluss des Finanzgerichts (FG) Baden-Württemberg vom 8. Februar 2000 14 V 29/99 (Juris Nr. STRE200070859).So hat das FG Baden-Württemberg im summarischen Verfahren (Beschluss vom 8. Februar 2000 14 V 29/99, Juris Nr. STRE200070859) angenommen, dass ein einem Rechtsanwendungsfehler gleichstehender Fehler vorliege, wenn eine Falscheingabe auf Unkenntnis oder mangelnder Kenntnis einer Dienstanweisung zur Dateneingabe beruht.
- FG Düsseldorf, 13.12.2005 - 17 K 1493/02
Gewerbesteuerliche Organschaft; Vororganschaftlicher Verlust; Änderungsbefugnis; …
Sie seien verwaltungsinterne Rechtsanwendungsvorschriften (FG Baden-Württemberg vom 08.02.2000 - 14 V 29/99, Juris Dokumenten-Nr. STRE 200070859).Im Hinblick auf die Entscheidung des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 08.02.2000 (14 V 29/99) erfordert die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des BFH (so auch FG München vom 09.03.2005 - 1 K 3298/04).
- FG Rheinland-Pfalz, 18.04.2013 - 4 K 2093/12
Prüfung des Vorliegens einer offenbaren Unrichtigkeit i.S. des § 129 AO - …
Solche Dienstanweisungen stellen keine Rechtsnorm dar; sie sind lediglich verwaltungsinterne Rechtsanwendungsvorschriften (FG Baden-Württemberg vom 8. Februar 2000 14 V 29/99, Juris) und dienen als Arbeitshilfen dazu, den Bearbeiter in die Lage zu versetzen, dem Computersystem mitzuteilen, wie es die Berechnung durchzuführen hat (FG Düsseldorf vom 13. Dezember 2005 17 K 1493/02 F, EFG 2006 Seite 465).