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   OLG Koblenz, 23.02.2005 - 14 W 118/05   

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https://dejure.org/2005,7318
OLG Koblenz, 23.02.2005 - 14 W 118/05 (https://dejure.org/2005,7318)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 23.02.2005 - 14 W 118/05 (https://dejure.org/2005,7318)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 23. Februar 2005 - 14 W 118/05 (https://dejure.org/2005,7318)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Von einer Partei zur Vorbereitung und Durchführung eines Ortstermins des gerichtlich gestellten Sachverständigen getätigten Aufwendungen als erstattungsfähige Prozesskosten; Prozessbezogener Parteiaufwand des Klägers; Abgrenzung des prozessbezogenen Parteiaufwands des ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 91 Abs. 1 § 104 Abs. 2 S. 1 § 286 § 294
    Erstattungsfähigkeit von Aufwendungen einer Partei aus Anlass eines Ortstermins mit einem gerichtlichen Sachverständigen; Anforderungen an die Sachverhaltsfeststellung im Kostenfestsetzungsverfahren

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Parteiaufwendungen zur Vorbereitung eines Gutachtens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2006, 51 (Ls.)
  • BB 2005, 1136 (Ls.)
  • BauR 2005, 910 (Ls.)
  • ZfBR 2005, 372 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 04.04.2007 - III ZB 79/06

    Voraussetzungen des Kostenfestsetzungsverfahrens

    Hierfür ist lediglich erforderlich, dass die tatsächlichen Voraussetzungen des geltend gemachten Kostentatbestandes mit überwiegender Wahrscheinlichkeit feststehen müssen (z.B. OLG Koblenz, Beschluss vom 23. Februar 2005 - 14 W 118/05 - juris Rn. 10; Marx Rpfl 1999, 157 f; vgl. auch BGHZ 156, 139, 142 f m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 14.08.2008 - 18 W 149/07

    Kostenfestsetzungsverfahren: Erstattungsfähigkeit des Parteiaufwands zur

    Dies umfasst auch Kosten, die dem Kostengläubiger für die Vorbereitung einer durch das Gericht angeordneten Beweisaufnahme entstanden sind, wenn diese Vorbereitungsmaßnahmen unabdingbar, d.h. bei Nichtvornahme durch die Partei von einem durch das Gericht oder dem Gerichtssachverständigen beauftragten Dritten durchzuführen gewesen wären und den allgemeinen Aufwand, mit der die Prozessführung für eine Partei regelmäßig verbunden ist, übersteigen (OLG Koblenz, Beschluss vom 23.2.2005, Az.: 14 W 118/05, juris; OLG Koblenz, MDR 2004, 1025; OLG Hamburg, MDR 1993, 87, eingeschränkt: OLG Schleswig, JurBüro, 1194, 1403).
  • OLG Koblenz, 31.08.2015 - 14 W 491/15

    Festsetzung der Terminsgebühr bei einander widersprechenden Darstellungen der

    Für die Glaubhaftmachung eines Kostenansatzes reicht im Interesse eines zügigen Ausgleichs der Verfahrenskosten dann, dass die tatsächlichen Voraussetzungen des geltend gemachten Kostentatbestandes mit überwiegender Wahrscheinlichkeit feststehen (BGH, Beschluss vom 13. Juli 2011, IV ZB 8/11, Rn. 10 - zitiert nach [...]; BGH NJW 2007, 2493 ; Senat vom 23.02.2005, 14 W 118/05, JurBüro 2005, 369 ).
  • KG, 18.12.2006 - 1 W 364/06

    Kostenfestsetzung: Erstattungsfähige Kosten der Partei zur Vorbereitung und

    Der Aufwand, der einer Partei zur Vorbereitung, Durchführung und Auswertung eines Ortstermins des gerichtliche bestellten Sachverständigen entstanden ist, ist grundsätzlich dann erstattungsfähig, wenn diese Leistungen anderenfalls von Hilfskräften des Sachverständigen hätten erbracht werden müssen (Senat, JurBüro 1981, 1388, 1389; OLG Koblenz, MDR 2004, 1025; JurBüro 2005, 369; Werner/Pastor, Der Bauprozess, 11. Aufl., Rdnr. 91 m. w. N.).
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