Rechtsprechung
OLG Koblenz, 14.02.1995 - 14 W 36/95 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (6)
- OLG Düsseldorf, 08.02.2011 - 10 W 139/10
Das Deutsche Rote Kreuz ist im Anwendungsbereich des § 2 Abs. 3 S. 1 GKG nicht …
Mangels bundesgesetzlicher Regelung liegt ein Verstoß gegen Art. 31 GG nicht vor (vgl. OLG Celle OLGR 2008, 546; OLG München MDR 1998, 184; OLG Koblenz JurBüro 1995, 650; 1990, 1173; OLG Hamburg v. 21.06.2006, 8 W 101/06, OLGR 2006, 610; a.A. OLG Hamburg v. 04.10.2006, 8 W 163/06, OLGR 2006, 849). - OLG Hamburg, 21.06.2006 - 8 W 101/06
Gerichtsgebührenbefreiung des Deutschen Roten Kreuzes in Hamburg
Fast einhellig ist die Rechtsprechung der Auffassung, dass zumindest eine unmittelbare Anwendung des § 18 DRK-Gesetzes wegen der fehlenden Identität der Rechtspersönlichkeiten nicht zulässig ist (vgl. aus neuerer Zeit vor allem OLG München, NJW-RR 1998, S. 719 und OLG Koblenz JurBüro 1995, S. 650 f). - LAG Rheinland-Pfalz, 14.05.2007 - 6 Ta 72/07
Keine Befreiung von Gerichtsgebühren für den Kreisverband Südwest-Pfalz e. V. des …
Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass es nach Auffassung der Beschwerdekammer bei der Entscheidung des OLG Koblenz vom 14. Februar 1995 - 14 W 36/95 - verbleibt, wonach in Rheinland-Pfalz der L. seit Inkrafttreten des Landesgesetzes über die Gebührenbefreiung im Bereich der Justiz vom 05. Oktober 1990 (GVBl. S. 281) nicht mehr von der Zahlung der Gerichtsgebühren befreit ist.
- OLG Celle, 16.11.2007 - 23 W 179/07
Bestehen einer Gerichtskostenfreiheit des Deutschen Roten Kreuzes e. V. und seine …
Diese Bestimmung erstreckte sich auch auf das Deutsche Rote Kreuz nach dem Gesetz vom 09.12.1937 (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 15.06.1970 - V C 69.69 -, juris; OLG Koblenz JurBüro 1995, 650). - OLG München, 30.09.1997 - 11 W 2536/97
Gebührenfreiheit des Bayerischen Roten Kreuzes
Im übrigen ist darauf hinzuweisen, daß auch das OLG Koblenz (JurBüro 1995, 650), das bislang für das Rote Kreuz in Rheinland-Pfalz eine Kostenbefreiung angenommen hat, eine solche nunmehr verneint, nachdem zwischenzeitlich in Rheinland-Pfalz durch das Landesgesetz über die Gebührenbefreiung im Bereich der Justiz eine abschließende Aufzählung der befreiten Organisationen erfolgt und das Rote Kreuz darin nicht genannt ist. - VG Neustadt, 17.07.2007 - 5 K 262/07
Zur Gebühren- und Gerichtskostenfreiheit eines Mitgliedsverbandes des Deutschen …
Es geht insoweit mit der einhelligen Meinung in der Rechtsprechung davon aus, dass das Gesetz auf das nach 1949 - in Form einer Dachorganisation mit Mitgliedsverbänden - neu konstituierte Deutsche Rote Kreuz nur entsprechend anwendbar sein kann (vgl. zu alledem auch OLG Koblenz, Beschluss vom 14.12.1989, 14 W 814/89 - juris - und Beschluss vom 14. Februar 1995, 14 W 36/95 - juris -).