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   OLG Koblenz, 14.02.1995 - 14 W 36/95   

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OLG Koblenz, 14.02.1995 - 14 W 36/95 (https://dejure.org/1995,15870)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 14.02.1995 - 14 W 36/95 (https://dejure.org/1995,15870)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 14. Februar 1995 - 14 W 36/95 (https://dejure.org/1995,15870)
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Düsseldorf, 08.02.2011 - 10 W 139/10

    Das Deutsche Rote Kreuz ist im Anwendungsbereich des § 2 Abs. 3 S. 1 GKG nicht

    Mangels bundesgesetzlicher Regelung liegt ein Verstoß gegen Art. 31 GG nicht vor (vgl. OLG Celle OLGR 2008, 546; OLG München MDR 1998, 184; OLG Koblenz JurBüro 1995, 650; 1990, 1173; OLG Hamburg v. 21.06.2006, 8 W 101/06, OLGR 2006, 610; a.A. OLG Hamburg v. 04.10.2006, 8 W 163/06, OLGR 2006, 849).
  • OLG Hamburg, 21.06.2006 - 8 W 101/06

    Gerichtsgebührenbefreiung des Deutschen Roten Kreuzes in Hamburg

    Fast einhellig ist die Rechtsprechung der Auffassung, dass zumindest eine unmittelbare Anwendung des § 18 DRK-Gesetzes wegen der fehlenden Identität der Rechtspersönlichkeiten nicht zulässig ist (vgl. aus neuerer Zeit vor allem OLG München, NJW-RR 1998, S. 719 und OLG Koblenz JurBüro 1995, S. 650 f).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 14.05.2007 - 6 Ta 72/07

    Keine Befreiung von Gerichtsgebühren für den Kreisverband Südwest-Pfalz e. V. des

    Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass es nach Auffassung der Beschwerdekammer bei der Entscheidung des OLG Koblenz vom 14. Februar 1995 - 14 W 36/95 - verbleibt, wonach in Rheinland-Pfalz der L. seit Inkrafttreten des Landesgesetzes über die Gebührenbefreiung im Bereich der Justiz vom 05. Oktober 1990 (GVBl. S. 281) nicht mehr von der Zahlung der Gerichtsgebühren befreit ist.
  • OLG Celle, 16.11.2007 - 23 W 179/07

    Bestehen einer Gerichtskostenfreiheit des Deutschen Roten Kreuzes e. V. und seine

    Diese Bestimmung erstreckte sich auch auf das Deutsche Rote Kreuz nach dem Gesetz vom 09.12.1937 (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 15.06.1970 - V C 69.69 -, juris; OLG Koblenz JurBüro 1995, 650).
  • OLG München, 30.09.1997 - 11 W 2536/97

    Gebührenfreiheit des Bayerischen Roten Kreuzes

    Im übrigen ist darauf hinzuweisen, daß auch das OLG Koblenz (JurBüro 1995, 650), das bislang für das Rote Kreuz in Rheinland-Pfalz eine Kostenbefreiung angenommen hat, eine solche nunmehr verneint, nachdem zwischenzeitlich in Rheinland-Pfalz durch das Landesgesetz über die Gebührenbefreiung im Bereich der Justiz eine abschließende Aufzählung der befreiten Organisationen erfolgt und das Rote Kreuz darin nicht genannt ist.
  • VG Neustadt, 17.07.2007 - 5 K 262/07

    Zur Gebühren- und Gerichtskostenfreiheit eines Mitgliedsverbandes des Deutschen

    Es geht insoweit mit der einhelligen Meinung in der Rechtsprechung davon aus, dass das Gesetz auf das nach 1949 - in Form einer Dachorganisation mit Mitgliedsverbänden - neu konstituierte Deutsche Rote Kreuz nur entsprechend anwendbar sein kann (vgl. zu alledem auch OLG Koblenz, Beschluss vom 14.12.1989, 14 W 814/89 - juris - und Beschluss vom 14. Februar 1995, 14 W 36/95 - juris -).
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