Grundgesetz

   II. Der Bund und die Länder (Art. 20 - 37)   

Artikel 31

Bundesrecht bricht Landesrecht.

Rechtsprechung zu Art. 31 GG

935 Entscheidungen zu Art. 31 GG in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:

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Literatur im Internet zu Art. 31 GG

Querverweise

Auf Art. 31 GG verweisen folgende Vorschriften:
    GG
      Übergangs- und Schlußbestimmungen
Redaktionelle Querverweise zu Art. 31 GG:
    GG
      Die Rechtsprechung
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