Grundgesetz
| II. Der Bund und die Länder (Art. 20 - 37) |
Rechtsprechung zu Art. 27 GG
Redaktionell ausgewählte Entscheidungen:
- BVerfG, Zweitregister, 10.1.95 (BVerfGE 92, 26)
Art. 9 III, internationales Arbeitsrecht, § 12, 21 IV FlRG, Art. 30 II EGBGB, "closed-shop-Klauseln";
Erhaltung einer deutschen Handelsflotte, Art. 27 GG
Literatur im Internet zu Art. 27 GG
Querverweise
Redaktionelle Querverweise zu Art. 27 GG:
- Strafgesetzbuch (StGB)
- Allgemeiner Teil
- Das Strafgesetz
- Geltungsbereich
- § 4 (Geltung für Taten auf deutschen Schiffen und Luftfahrzeugen)
- Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG)
- Allgemeine Vorschriften
- Geltungsbereich
- § 5 (Räumliche Geltung)
- Viertes Buch Sozialgesetzbuch - Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung - (SGB IV)
- Grundsätze und Begriffsbestimmungen
- Beschäftigung und selbständige Tätigkeit
- § 13 II (Reeder, Seeleute und Deutsche Seeschiffe)
- Siebtes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Unfallversicherung - (SGB VII)
- Zusammenarbeit der Unfallversicherungsträger mit anderen Leistungsträgern und ihre Beziehungen zu Dritten
- Beziehungen der Unfallversicherungsträger zu Dritten
- § 194 (Meldepflicht der Eigentümer von Seeschiffen)
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