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   VG Schleswig, 20.02.2019 - 11 A 386/18   

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VG Schleswig, 20.02.2019 - 11 A 386/18 (https://dejure.org/2019,5125)
VG Schleswig, Entscheidung vom 20.02.2019 - 11 A 386/18 (https://dejure.org/2019,5125)
VG Schleswig, Entscheidung vom 20. Februar 2019 - 11 A 386/18 (https://dejure.org/2019,5125)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (25)

  • BVerfG, 06.06.2018 - 1 BvL 7/14

    Verbot mehrfacher sachgrundloser Befristung im Grundsatz verfassungsgemäß -

    Auszug aus VG Schleswig, 20.02.2019 - 11 A 386/18
    Denn diese dokumentieren die konkrete Vorstellung von Bedeutung, Reichweite und Zielsetzung der Norm, geben deren Wortlaut seinen Bedeutungsgehalt und ordnen so dem Gesetzeszweck ein Mittel der Umsetzung zu (BVerfG, Beschluss vom 06. Juni 2018 - 1 BvL 7/14 -, Rn. 78, juris).

    Eine Interpretation, die sich über den klar erkennbaren Willen des Gesetzgebers hinwegsetzt, greift unzulässig in die Kompetenzen des demokratisch legitimierten Gesetzgebers ein (mwN: BVerfG, Beschluss vom 06. Juni 2018 - 1 BvL 7/14 -, Rn. 73, juris).

  • VG Schleswig, 14.11.2013 - 4 B 58/13

    Notwendigkeit eines Aufenthaltstitels für Besatzungsmitglieder eines

    Auszug aus VG Schleswig, 20.02.2019 - 11 A 386/18
    Eine ausländerrechtliche Ausreiseaufforderung (und als solche ist die Feststellung der Ausreisepflicht hier zu verstehen) kann nicht als selbständige Regelung erlassen werden, da sie insoweit lediglich die gesetzlich bestehende Ausreisepflicht bei Fehlen eines Aufenthaltstitelstitels nach § 50 Abs. 1 AufenthG wiedergibt (mwN: VG Schleswig, Beschluss vom 14.11.2013- 4 B 58/13 -, Rn. 37, juris, und Beschluss vom 03.08.2017- 1 B 111/17 -, n.v., dort unter Bezugnahme auf das OVG Thüringen, Beschluss vom 11.02.2003- 3 EO 387/02 -, Rn. 2, und BVerwG, Beschluss vom 20.01.1993- 1 B 149/92 -, Rn. 6, beide zitiert nach juris).

    Im Beschluss des Gerichts vom 14.11.2013 - 4 B 58/13 (Rn. 52) heißt es:.

  • BVerwG, 25.03.2009 - 8 C 1.09

    Rechtsverhältnis; feststellungsfähig; streitig; konkret; Annahmeverbot;

    Auszug aus VG Schleswig, 20.02.2019 - 11 A 386/18
    Unter einem feststellungsfähigen Rechtsverhältnis sind die rechtlichen Beziehungen zu verstehen, die sich aus einem konkreten Sachverhalt auf Grund einer öffentlich-rechtlichen Norm für das Verhältnis von Personen untereinander oder einer Person zu einer Sache ergeben (mwN: BVerwG, Urteil vom 25.03.2009 - 8 C 1/09 -,Rn. 15, juris).

    Jedoch ist nicht ausreichend, dass die Behörde lediglich einen Hinweis erteilt, wie das Verhalten bewertet werden könnte, es bedarf einer konkreten Drohung mit einer Strafanzeige oder einer anderen Sanktion (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.03.2009 - 8 C 1/09 -, Rn. 19, juris, dort das feststellungsfähige Rechtsverhältnis verneinend; gegen eine solche einschränkende Ansicht: Schenke in Kopp/Schenke, Verwaltungsgerichtsordnung, 24. Aufl. 2018, § 43 Rn. 24, wonach aber zumindest eine begründete Besorgnis vorliegen muss).

  • BVerfG, 23.05.2016 - 1 BvR 2230/15

    Partielle Nichtanwendung von § 5a Abs. 2 Satz 4 VVG a. F. im Bereich der

    Auszug aus VG Schleswig, 20.02.2019 - 11 A 386/18
    Dieser allgemeine, aus dem Rechtsstaatsprinzip folgende Vertrauensschutz steht der teleologischen Reduktion einer gesetzlichen Vorschrift im Wege der Auslegung durch die Fachgerichte zwar nicht generell entgegen (zu alldem mwN: BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 23. Mai 2016 - 1 BvR 2230/15 -, Rn. 57, juris).
  • BVerfG, 26.09.2011 - 2 BvR 2216/06

    Bindung der Judikative an Recht und Gesetz sowie Grenzen zulässiger richterlicher

    Auszug aus VG Schleswig, 20.02.2019 - 11 A 386/18
    Zwar bildet der Wortlaut einer Norm - ggf. mit Ausnahme der materiellen Strafgesetze (Art. 103 Abs. 2 GG) - keine starre Auslegungsgrenze (mwN: BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 26. September 2011 - 2 BvR 2216/06 -, Rn. 57, juris).
  • BVerfG, 19.05.2015 - 2 BvR 1170/14

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Anwendung der Stichtagsregelung des §

    Auszug aus VG Schleswig, 20.02.2019 - 11 A 386/18
    Eine Interpretation, die als richterliche Rechtsfortbildung den klaren Wortlaut des Gesetzes hintanstellt, keinen Widerhall im Gesetz findet und vom Gesetzgeber nicht ausdrücklich oder - bei Vorliegen einer erkennbar planwidrigen Gesetzeslücke - stillschweigend gebilligt wird, greift unzulässig in die Kompetenzen des demokratisch legitimierten Gesetzgebers ein (mwN: BVerfG, Beschluss vom 19.05.2015 - 2 BvR 1170/14 -, Rn. 51, juris).
  • BVerwG, 17.02.2015 - 4 B 58.14

    Flughafen München: Klagen von Kommunen gegen die dritte Start- und Landebahn

    Auszug aus VG Schleswig, 20.02.2019 - 11 A 386/18
    Aus dieser Bestimmung ergibt sich, dass die in der Regel chronologische Abfolge von Einreise und Aufenthalt nicht zwingend ist, jedenfalls nicht im rechtlichen Sinne, und dass die Einreise nicht zwingend gleichzusetzen ist mit einem Grenzübertritt, insbesondere bei Seeleuten (so bereits VG Schleswig, Beschluss vom 13.11.2013 - 2 B 45/13, n.v.; Beschluss vom 14.11.2013 - 4 B 58/14 -,Rn. 15, juris; Beschluss vom 03.08.2017, aaO; Beschlüsse der Kammer vom 10.11.2017 aaO; Klaus, InfAuslR 2018, 349).
  • BVerwG, 07.05.1987 - 3 C 1.86

    Zulässigkeit einer negativen Feststellungsklage - Genehmigungsbedürftigkeit von

    Auszug aus VG Schleswig, 20.02.2019 - 11 A 386/18
    Soweit entgegen der Rechtsauffassung der Kläger für die Einsätze im Küstenmeer ein deutscher Aufenthaltstitel, der über die Schengen-Visa der Kategorie C hinausgeht, erforderlich sein sollte, würde zwischen ihnen und der Beklagten ein Rechtsverhältnis mit dem von ihr geleugneten Inhalt bestehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 07. Mai 1987 - 3 C 1/86 -, Rn. 28, juris).
  • BVerwG, 10.08.2016 - 1 B 83.16

    Grenzen richterlicher Rechtsfortbildung (hier: Anwendung einer Vorschrift nach

    Auszug aus VG Schleswig, 20.02.2019 - 11 A 386/18
    Voraussetzung für eine teleologische Reduktion ist, dass der Wortlaut einer Vorschrift zu weit gefasst ist, dies also auch Fälle umfasst, die der inneren Zielsetzung des Gesetzes widersprechen (BVerwG, Beschluss vom 10.08.2016 - 1 B 83/16 -, Rn. 8, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.04.2008 - 1 A 1703/07
    Auszug aus VG Schleswig, 20.02.2019 - 11 A 386/18
    Die Klage richtet sich zunächst gegen die richtige Beklagte, wobei offen bleiben kann, ob die Passivlegitimation hier aus einer analogen Anwendung des § 78 Abs. 1 Nr. 1 VwGO (so OVG Münster, Urteil vom 23.04.2008 - 1 A 1703/07 -, Rn 73, juris) oder dem allgemein gültigen Rechtsträgerprinzip (so: Brenner in Sodan/Ziekow, Verwaltungsgerichtsordnung, § 78 Rn. 10-14) herzuleiten ist, da das Ergebnis in beiden Fällen das selbe ist.
  • BVerwG, 18.12.1975 - V C 79.74

    Klage des Vermieters gegen den Träger der Sozialleistung auf Feststellung der

  • OVG Hamburg, 08.12.2010 - 1 Bs 181/10

    Festhalteverfügung für ein als Kauffahrteischiff genutztes Sportboot

  • BVerwG, 26.01.1996 - 8 C 19.94

    Klagen gegen kommunale Mietspiegel sind unzulässig

  • BVerwG, 18.04.1985 - 3 C 34.84

    Transparenzliste

  • BVerfG, 07.04.2003 - 1 BvR 2129/02

    Effektiver Rechtsschutz im Verfahren nach der Handwerksordnung

  • BVerwG, 23.09.2004 - 2 C 37.03

    Dienstherrnübergreifende Versetzung; nachträgliche Beseitigung der

  • BSG, 20.12.2001 - B 4 RA 50/01 R

    Anfechtungsklage - Leistungsklage - Verpflichtungsklage - Feststellungsklage -

  • BVerwG, 06.11.1991 - 8 C 10.90

    Insichprozess eines Landkreises: Sozialhilfe- gegen Wohngeldverwaltung

  • BVerwG, 29.04.2008 - 1 WB 11.07

    Feststellungsinteresse; Wiederholungsgefahr; Promotion.

  • OVG Thüringen, 11.02.2003 - 3 EO 387/02

    Ausländerrecht ; Ausländerrecht; Darlegungsgebot; Prüfungsumfang;

  • BVerwG, 09.03.2000 - 1 AV 2.00

    Antrag auf Bestimmung des zuständigen Verwaltungsgerichtes - Amtssitz des

  • BVerwG, 08.08.2007 - 1 WB 52.06

    Feststellung eines Sicherheitsrisikos; Ende des Dienstverhältnisses; Erledigung

  • BVerwG, 20.01.1993 - 1 B 149.92

    Revisionszulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache -

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.02.2013 - 6 B 1483/12

    Beschwerde eines Fachhochschulprofessors gegen die Untersagung der Labornutzung

  • OVG Schleswig-Holstein, 07.07.1999 - 2 L 264/98
  • VG Schleswig, 11.07.2022 - 11 B 51/22

    Einstweiliger Rechtschutz gegen die Ablehnung der Erteilung einer

    Bei den Ziffern 2, 3, 4 und 6 des Bescheides handelt es sich um bloße Hinweise auf die Rechtslage (dies gilt insbesondere auch für die Ausreiseaufforderung, vgl. hierzu nur VG Schleswig, Urt. v. 20.02.2019 - 11 A 386/18 -, juris Rn. 57 m.w.N.).
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