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   OLG Koblenz, 18.10.2001 - 14 W 660/01   

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https://dejure.org/2001,9866
OLG Koblenz, 18.10.2001 - 14 W 660/01 (https://dejure.org/2001,9866)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 18.10.2001 - 14 W 660/01 (https://dejure.org/2001,9866)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 18. Oktober 2001 - 14 W 660/01 (https://dejure.org/2001,9866)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einbeziehung der in einem selbstständigen Beweisverfahren angefallenen Kosten in einen nachfolgenden Prozess; Verjährungsunterbrechung durch ein selbstständiges Beweisverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 485
    Erstattung der Kosten des selbständigen Beweisverfahrens im Hauptsacheprozess

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2002, 1889
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamm, 14.08.1995 - 23 W 369/94
    Auszug aus OLG Koblenz, 18.10.2001 - 14 W 660/01
    Erforderlich ist aber, dass sich das Gericht im Hauptsacheverfahren mit derselben Angelegenheit befasst und hierüber entscheidet, die zuvor Gegenstand der Beweissicherung war (vgl. OLG Hamm, JurBüro 1996, 376 re. Sp. m.w.N.).

    Bei dieser Sachlage besteht der erforderliche Zusammenhang zwischen dem Streitstoff der beiden Verfahren nicht (vgl. dazu auch die Beispiele bei OLG Hamm, JurBüro 1996, 376 und Senat JurBüro 1994, 626 ).

  • OLG Hamm, 28.12.1999 - 21 W 34/98

    Kostenentscheidung im selbständigen Beweisverfahren

    Auszug aus OLG Koblenz, 18.10.2001 - 14 W 660/01
    Daher besteht beim Streit von Bauvertragsparteien über Mängel der Werkleistung eine Identität des Streitgegenstandes auch dann, wenn der Antragsteller die behaupteten Mängel, deren Vorhandensein im Beweisverfahren zu klären ist, gegenüber vom Antragsgegner klageweise erhobenen Ansprüchen - etwa Werklohnansprüchen - einwendet (vgl. OLG Hamm, MDR 2000, 790 ).
  • OLG Koblenz, 25.05.1993 - 14 W 237/93

    Keine Erstattung der Kosten bei hilfsweise eingeführtem selbständigen

    Auszug aus OLG Koblenz, 18.10.2001 - 14 W 660/01
    Bei dieser Sachlage besteht der erforderliche Zusammenhang zwischen dem Streitstoff der beiden Verfahren nicht (vgl. dazu auch die Beispiele bei OLG Hamm, JurBüro 1996, 376 und Senat JurBüro 1994, 626 ).
  • OLG Brandenburg, 02.08.2006 - 4 U 25/06

    Darlegungs- und Beweislast für die Höhe des Mängelbeseitigungsaufwandes

    Denn es entspricht herrschender Auffassung in Rechtsprechung und Literatur, dass in Fällen, in denen die Parteien und die Streitgegenstände des selbständigen Beweisverfahrens und eines nachfolgenden Hauptsacheverfahrens nur teilweise identisch sind, die Kosten des selbständigen Beweisverfahrens in Hauptsacheverfahren nur anteilig zu berücksichtigen sind (Werner/Pastor, aaO, Rz. 124 m. w. Nw.; Zöller-Herget, ZPO, 25. Auflage, § 91, Rz. 13 Stichwort " selbständiges Beweisverfahren" m. w. Nw.; OLG Hamm, BauR 2005, 140 f; OLG Hamm, OLGR 2003, 59 f; OLG Koblenz, BauR 2002, 1889 f; OLG München; MDR 1993, 1131; OLG Koblenz; NJW-RR 2004, 1006 f; OLG Köln, NJW-RR 2000, 361).

    Sind die Parteien oder Streitgegenstände der beiden Verfahren ganz oder teilweise nicht identisch, so dass die Kosten des selbständigen Beweisverfahrens nur zum Teil im Kostenfestsetzungsverfahren des Hauptsacheprozess geltend gemacht werden können, können die weitergehenden Kosten auf der Grundlage eines sog. materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruches durchgesetzt werden (vgl. OLG Hamm, BauR 2005, 140 f; OLG Karlsruhe, JurBüro 1996, 36 f; OLG Koblenz, BauR 2002, 1889 f; LG Kiel, NJW-RR 1886, 357).

    Erforderlich ist aber, dass sich das Gericht im Hauptsacheverfahren mit derselben Angelegenheit befasst und hierüber entscheidet, die zuvor Gegenstand der Beweissicherung waren OLG Koblenz, BauR 2002, 1889 f m. w. Nw.).

  • OLG Koblenz, 27.01.2003 - 14 W 15/03

    Kosten des selbständigen Beweisverfahrens: Gerichtliche Kosten des

    So ist es z.B. unerheblich, wenn der Antragsteller die behaupteten Mängel, die er im Wege der Beweissicherung klären lässt, nicht zum Gegenstand einer Klage macht, sondern gegen den vom Antragsgegner erhobenen Anspruch einwendet (Zöller- Herget a.a.O.; Senat in 14 W 660/01 vom 18.10.2001 und ständig, OLG Hamm MDR 2000, 790).
  • OLG Koblenz, 10.09.2003 - 14 W 469/03

    Kostenerstattung im nachfolgenden Rechtsstreit

    Notwendig ist aber, dass im Hauptsacheverfahren über den Anspruch, auf dessen Grund sich das Beweisverfahren erstreckt, mitentschieden wurde (Senat vom 18. Oktober 2001, BauR 2002, 1889; OLG Nürnberg, JurBüro 1996, 35; OLG Hamm, MDR 2000, 790).
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