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   OLG Köln, 29.12.2003 - 14 WF 180/03   

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https://dejure.org/2003,3728
OLG Köln, 29.12.2003 - 14 WF 180/03 (https://dejure.org/2003,3728)
OLG Köln, Entscheidung vom 29.12.2003 - 14 WF 180/03 (https://dejure.org/2003,3728)
OLG Köln, Entscheidung vom 29. Dezember 2003 - 14 WF 180/03 (https://dejure.org/2003,3728)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Festlegung von Zahlungsansprüchen nachehelichen Unterhalts unter Berücksichtigung eventueller Veränderungen der Einkommenshöhe durch einen Karrieresprung ; Voraussetzungen zur Begründung eines Titulierungsinteresses ; Titulierungsanspruch des freiwillig gezahlten ...

Kurzfassungen/Presse (3)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Ehegattenunterhalt: Auswirkungen eines "Karrieresprungs"

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Karrieresprung ab 20% mehr Gehalt

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Geschiedener Ehemann machte Karriere - Kann die Ex-Ehefrau deshalb höheren Scheidungsunterhalt verlangen?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 297
  • FamRZ 2004, 1114
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG München, 09.04.2003 - 16 UF 654/03

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Prüfung, ob beim nachehelichen Unterhalt ein

    Auszug aus OLG Köln, 29.12.2003 - 14 WF 180/03
    Von einem Karrieresprung ist immer dann auszugehen, wenn es sich um eine erhebliche unerwartete Einkommensverbesserung infolge der Tätigkeit in einer anderen Funktion oder einem anderen Tätigkeitsbereich handelt (OLG Schleswig OLGR 2003, 184; OLG München OLGR 2003, 286).
  • BVerfG, 05.02.2002 - 1 BvR 105/95

    Familienarbeit

    Auszug aus OLG Köln, 29.12.2003 - 14 WF 180/03
    Veränderungen der Einkommenshöhe, die nach der Trennung oder Scheidung eintreten, sind schon bei der Unterhaltsbemessung zu berücksichtigen, wenn sie auf zu erwartenden Entwicklungen beruhen oder sich als Surrogat der Familienarbeit darstellen, nicht aber, wenn sie auf einem Karrieresprung beruhen (BGH FamRZ 2001, 986; BVerfG FamRZ 2002, 527).
  • BGH, 13.06.2001 - XII ZR 343/99

    Neue Grundsätze zur Berechnung des nachehehlichen Unterhalts

    Auszug aus OLG Köln, 29.12.2003 - 14 WF 180/03
    Veränderungen der Einkommenshöhe, die nach der Trennung oder Scheidung eintreten, sind schon bei der Unterhaltsbemessung zu berücksichtigen, wenn sie auf zu erwartenden Entwicklungen beruhen oder sich als Surrogat der Familienarbeit darstellen, nicht aber, wenn sie auf einem Karrieresprung beruhen (BGH FamRZ 2001, 986; BVerfG FamRZ 2002, 527).
  • OLG Köln, 26.09.1996 - 14 WF 175/96
    Auszug aus OLG Köln, 29.12.2003 - 14 WF 180/03
    Die Rechtsverfolgung in Bezug auf die Titulierung des freiwillig gezahlten Unterhalts ist mutwillig (OLG Köln FamRZ 1997, 822).
  • BGH, 01.07.1998 - XII ZR 271/97

    Rechtsschutzinteresse für eine Unterhaltsklage; Berücksichtigung vorprozessual

    Auszug aus OLG Köln, 29.12.2003 - 14 WF 180/03
    Nur wenn eine kostenfreie Titulierung möglich ist (nach §§ 59, 60 KJHG im Kindesunterhalt), genügt die bloße Weigerung einen Titel zu schaffen auch bei bisher regelmäßiger und pünktlicher Zahlung zur Begründung eines Titulierungsinteresses (BGH FamRZ 1998, 1165).
  • OLG Köln, 07.02.2003 - 16 Wx 9/03

    Ausschlussfrist für die Anfechtung der Bestellung eines Verfahrenspflegers als

    Auszug aus OLG Köln, 29.12.2003 - 14 WF 180/03
    Von einem Karrieresprung ist immer dann auszugehen, wenn es sich um eine erhebliche unerwartete Einkommensverbesserung infolge der Tätigkeit in einer anderen Funktion oder einem anderen Tätigkeitsbereich handelt (OLG Schleswig OLGR 2003, 184; OLG München OLGR 2003, 286).
  • BGH, 23.11.2005 - XII ZB 260/03

    Bewertung von Versorgungsanrechten bei der Sächsischen Ärzteversorgung;

    Allerdings ist es in Rechtsprechung und Literatur umstritten, welcher Dynamik diejenigen Versorgungsanrechte unterliegen, die bei der SÄV oder anderen ärztlichen Versorgungswerken im Beitrittsgebiet erworben worden sind (für Angleichungsdynamik: OLG Dresden FamRZ 1998, 630; OLG Dresden FamRZ 1997, 615 [Zahnärzteversorgung Sachsen]; OLG Thüringen FamRZ 2002, 397 [Ärzteversorgung Thüringen]; Johannsen/ Henrich/Hahne, Eherecht, 4. Aufl., § 1 VAÜG Rdn. 4; MünchKomm/Sander, BGB, 4. Aufl., § 1 VAÜG Rdn. 8; Götsche FamRZ 2002, 1235, 1236; Gutdeutsch FamRZ 2004, 1114; für Regeldynamik: OLG Naumburg FamRZ 2004, 641 f.; OLG Naumburg NJ 2000, 262 f. [Ärzteversorgung Sachsen-Anhalt]; Friederici NJ 2003, 511, 512; vgl. auch AnwKomm/Rehbein, BGB, § 1 VAÜG Rdn. 6).

    Aus diesem Grunde kann es nicht gegen die Beurteilung eines Versorgungsanrechtes als angleichungsdynamisch sprechen, wenn das Versorgungsniveau zwar in einer den angleichungsdynamischen Anrechten der gesetzlichen Rentenversicherung vergleichbaren Weise angepasst wird, aber im Übrigen keine höhere Dynamik aufweist als ähnliche Versorgungssysteme in den alten Bundesländern (zutreffend OLG Thüringen OLGR 2005, 538, 540; Gutdeutsch FamRZ 2004, 1114).

  • OLG Celle, 07.11.2007 - 15 UF 56/07

    Beeinflussung nachehelichen Unterhalts durch nicht zu erwartende, gravierende

    Darüber hinaus wird zur Bestimmung eines Karrieresprungs zunehmend in Rechtsprechung und Literatur auf eine erhebliche, über den normalen Einkommenserhöhungen liegende Gehaltssteigerung abgestellt, insbesondere wenn sie mit einer neuen beruflichen Position, die nicht mehr in einem zeitlichen und sachlichen Zusammenhang mit der früheren Aufgabe steht, verbunden ist (vgl. OLG Köln FamRZ 2004, 1114, 1115 [20 % höheres Einkommen]. OLG München FuR 2003, 328, 329. FAFamR/Gerhardt, 5. Aufl., 6. Kap. Rn. 289. ders. in: Wendl/Staudigl, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 6. Aufl., Rn. 246 a zu § 4. Eschenbruch in: Eschenbruch/Klinkhammer, Der Unterhaltsprozess. 4. Aufl., Rn. 1296 f.. Palandt/Brudermüller, BGB, 66. Aufl., Rn. 22 zu § 1578 BGB. Borth in: Schwab, Handbuch des Scheidungsrechts, 5. Aufl., IV Rn. 893. KKFamR/Klein, 2. Aufl., Rn. 55 zu § 1578 BGB. AnwK/Schürmann, § 1578 Rn. 21, 43).
  • OLG Jena, 11.04.2005 - 1 UF 232/00

    Versorgungswerk, Rechtsanwälte, Dynamik, angleichungsdynamische Anrechte

    Denn einerseits setzt, worauf Gutdeutsch zutreffend (in FamRZ 2004, 1114) verweist, das Gesetz einen solchen nicht voraus und andererseits ist ein solcher auch nicht notwendig, da anders als in der gesetzlichen Rentenversicherung vorliegend das Versorgungswerk nicht zwei strukturell verschiedene Versichertenbestände verwalten muss, da seine Versicherten sich nur in einem Bundesland befinden.
  • AG Oberhausen, 23.06.2004 - 40 F 15/01

    Unterhaltsansprüche nach § 1572 BGB bei Erwerbsunfähigkeit eines Ehegatten

    Eine solche Veränderung liegt aber erst bei Einkommenserhöhungen von mehr als 20 % vor (OLG Köln ZFE 2004, 155).
  • OLG Brandenburg, 05.08.2008 - 9 UF 67/08

    Pflicht des Antragstellers in der Prozesskostenhilfe zum Einsatz von nicht

    Einkommenssteigerungen von mehr als 20 % sind regelmäßig als Karrieresprung einzuschätzen (OLG Köln, FamRZ 2004, 1114).
  • AG Bonn, 12.06.2006 - 42 F 340/03

    Berechnung von Trennungsunterhalt

    Nachträgliche, nach Trennung und Scheidung eintretende Einkommenssteigerungen aufgrund von Beförderungen sind zu berücksichtigen, wenn der Beförderung eine Entwicklung zugrunde lag, die aus Sicht der Scheidung mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten war und diese Erwartung die ehelichen Lebensverhältnisse bereits geprägt hat (vgl. OLG Nürnberg, B. v. 01.12.2003, FamRZ 2004, 1212 ff m.w.N.); die Grundlagen für diese Entwicklung schon vor der Trennung oder Scheidung gelegt worden sind (vgl. OLG Köln, B. v. 29.12.2003, FamRZ 2004, 1114 ff).
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