Rechtsprechung
OLG Köln, 17.06.1999 - 14 WF 72/99 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Beweislast Leistungsfähigkeit Regelbetrag
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
BGB §§ 1603 II, 1612a; ZPO § 571
Beweislast Leistungsfähigkeit Regelbetrag - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Kindesunterhalt ; Leistungsfähigkeit ; Regelbetrag; Darlegungslast; Beweislast; Nichtabhilfebeschluss ; Rechtliches Gehör ; Beschwerde
Verfahrensgang
- AG Kerpen, 06.04.1999 - 52 F 103/98
- OLG Köln, 17.06.1999 - 14 WF 72/99
Papierfundstellen
- FamRZ 2000, 310
Wird zitiert von ... (6)
- KG, 28.01.2002 - 25 WF 88/01
Höhe des Selbstbehalts bei Minderjährigenunterhalt in sog. "Ost-West-Fällen"; …
Es kann hier dahinstehen, ob dieser Betrag als "Mindestunterhal" zu bezeichnen ist (vgl. KG, 19. ZS, FamRZ 1999, 405, 406; OLG Dresden FamRZ 2000, 296; OLG Koblenz FamRZ 2000, 313, 314; OLG Köln FamRZ 2000, 310; zuletzt zur Diskussion insbesondere unter Berücksichtigung von § 1612 b Abs. 5 BGB n.F.: Luthin, FamRZ 2001, 1269; Becker, FamRZ 2001, 1266-1269).Legt er dabei nicht dar, seiner gegenüber den minderjährigen Kindern gesteigerten Verpflichtung zur Ausnutzung seiner Arbeitskraft vollständig gerecht geworden zu sein, muss er sich so behandeln lassen, als ob er über ein solch hohes Einkommen verfügt, welches ihm die Zahlung zumindest dieses Unterhalts ermöglicht (…Brandenburgisches OLG, a.a.O. unter Verwendung der Kennzeichnung als Mindestunterhalt; OLG Köln FamRZ 2000, 310).
- OLG Schleswig, 10.12.2004 - 10 UF 251/04
Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners gegenüber minderjährigen Kindern
Soweit ein minderjähriges Kind gegen einen Elternteil den Mindestunterhalt, d.h. sein Existenzminimum - wie im vorliegenden Fall für 2 Kinder -, geltend macht, trägt der Unterhaltsschuldner die Darlegungs- und Beweislast für seine von ihm behauptete mangelnde Leistungsfähigkeit (KG FamRZ 2000, 1174; OLG München FamRZ 1999, 884 ; OLG Dresden FamRZ 2000, 296 ; OLG Köln FamRZ 2000, 310). - AG Ludwigslust, 26.05.2010 - 5 F 124/09
Kindesunterhalt: Recht des Unterhaltsverpflichteten auf eine Erstausbildung bei …
Dabei besteht entsprechend der bereits unter Ziffer 1) angesprochenen Vermutung für den Bedarf des minderjährigen Kindes in Höhe des Mindestunterhaltes ebenso eine Vermutung für die Leistungsfähigkeit des barunterhaltspflichtigen Elternteiles in dieser Höhe, d. h. dahingehend, dass er bei entsprechenden Bemühungen einen für die Abdeckung des Mindestunterhaltes ausreichenden Verdienst erzielen könnte (OLG Köln FamRZ 2000, 310; Koblenz FamRZ 2000, 313; OLG Hamm FamRZ 1996, 629).
- AG Ludwigslust, 18.11.2004 - 5 F 215/03 Dabei besteht entsprechend der bereits unter Ziffer 2a) angesprochene Vermutung für den Bedarf des minderjährigen Kindes in Höhe des Regelunterhaltes ebenso eine Vermutung für die Leistungsfähigkeit des barunterhaltspflichtigen Elternteiles in dieser Höhe, d.h. dahingehend, daß er bei entsprechenden Bemühungen einen für die Abdeckung des Mindestunterhaltes ausreichenden Verdienst erzielen könnte ( OLG Köln FamRZ 2000, 310 [OLG Köln 17.06.1999 - 14 WF 72/99] ;Koblenz FamRZ 2000, 313; OLG Hamm FamRZ 1996, 629).Auch in Zeiten hoher Arbeitslosigkeit sind dabei intensive Bemühungen um einen Arbeitsplatz mit ausreichendem Gehalt erforderlich, die neben einer Meldung beim Arbeitsamt in Form der laufenden privaten Suche nach in Zeitungen und sonstigen Medien veröffentlichten in Betracht kommenden Stellenanzeigen und entsprechenden Bewerbungen erfolgen müssen.
- AG Ludwigslust, 11.02.2005 - 5 F 46/05 Die geschilderten und zu fordernden Bemühungen an eine Arbeitssuche müssen vor der Annahme einer bestehenden Leistungsunfähigkeit dann aber auch überhaupt aufgenommen werden und für einen entsprechenden Zeitraum aufrechterhalten bleiben; anderenfalls ist die Annahme einer auch nur vorübergehenden Leistungsunfähigkeit wegen der Zubilligung einer angemessenen Frist für die Suche nach einem neuen Arbeitsplatz gemäß § 242 BGB nach den Grundsätzen von Treu und Glauben nicht gerechtfertigt (vgl. OLG Köln FamRZ 1997, 1104 [OLG Köln 12.02.1997 - 14 WF 14/97] ; AG Leverkusen FamRZ 1997, 1195; OLG Naumburg FamRZ 1997, 311).Dabei besteht sowohl eine Vermutung für den Bedarf des minderjährigen Kindes zumindest in Höhe des Regelunterhaltes als auch für die Leistungsfähigkeit des barunterhaltspflichtigen Elternteiles in dieser Höhe, d.h. dahingehend, daß er bei entsprechenden Bemühungen einen für die Abdeckung des Mindestunterhaltes ausreichenden Verdienst erzielen könnte ( OLG Köln FamRZ 2000, 310 [OLG Köln 17.06.1999 - 14 WF 72/99] ;Koblenz FamRZ 2000, 313; OLG Hamm FamRZ 1996, 629).
- AG Ludwigslust, 02.05.2005 - 5 F 508/04
Streit um die Abänderung eines auf die Zahlung von Kindesunterhalt gerichteten …
angesprochenen Vermutung für den Bedarf des minderjährigen Kindes in Höhe des Regelunterhaltes ebenso eine Vermutung für die Leistungsfähigkeit des barunterhaltspflichtigen Elternteiles in dieser Höhe, d. h. dahingehend, dass er bei entsprechenden Bemühungen einen für die Abdeckung des Mindestunterhaltes ausreichenden Verdienst erzielen könnte (OLG Köln FamRZ 2000, 310 [OLG Köln 17.06.1999 - 14 WF 72/99] ; Koblenz FamRZ 2000, 313; OLG Hamm FamRZ 1996, 629).