Rechtsprechung
LG Osnabrück, 09.08.2011 - 14 O 542/10 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
§ 823 Abs. 1 BGB
Zum Schadensersatzanspruch, wenn durch die fahrlässige Unterbrechung der Stromversorgung eines Computers Daten zerstört werden; Eigentumsverletzung durch Zerstörung von Daten auf einer Festplatte - kanzlei-tkb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- niedersachsen.de (Pressemitteilung)
Auf magnetischen Datenträgern gespeicherte Informationen sind vom Gesetz geschützt
- netzrecht.org (Kurzinformation)
Daten auf Festplatte vom Eigentumsschutz umfasst
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Baufirma muss Schadenersatz für Datenverlust im Computer aufgrund Stromausfalls durch eine Stromkabelbeschädigung zahlen - Zerstörung von Daten stellt Eigentumsverletzung im Sinne des § 823 Abs. 1 BGB dar
Verfahrensgang
- LG Osnabrück, 09.08.2011 - 14 O 542/10
- OLG Oldenburg, 03.11.2011 - 2 U 98/11
- OLG Oldenburg, 24.11.2011 - 2 U 98/11
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 04.02.1964 - VI ZR 25/63
Haftung wegen Eingriffs in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb bei …
Auszug aus LG Osnabrück, 09.08.2011 - 14 O 542/10
Wer - wie hier - fahrlässig eine Freileitung des Elektrizitätswerks durchtrennt, haftet einem angeschlossenen Abnehmer für den Schaden, den dieser dadurch erleidet, dass auf ununterbrochene Stromzufuhr angewiesene Sachen (wie hier) die Computer und Datenträger der Klägerin verloren gehen (BGHZ 41, Seite 123). - OLG Karlsruhe, 24.10.1995 - 3 U 15/95
Haftung für Zerstörung von Computerdaten
Auszug aus LG Osnabrück, 09.08.2011 - 14 O 542/10
Auch auf Datenträgern gespeicherte Sachdaten können Schutzgegenstand des Eigentumsrechts aus § 823 Absatz 1 BGB sein (OLG Karlsruhe, NJW 1996, Seite 200).