Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 23.09.1986

Rechtsprechung
   EuGH, 05.02.1987 - 145/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,1802
EuGH, 05.02.1987 - 145/85 (https://dejure.org/1987,1802)
EuGH, Entscheidung vom 05.02.1987 - 145/85 (https://dejure.org/1987,1802)
EuGH, Entscheidung vom 05. Februar 1987 - 145/85 (https://dejure.org/1987,1802)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1987,1802) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Denkavit / Belgischer Staat

    VERORDNUNG NR . 1371/81 DER KOMMISSION, ARTIKEL 17 ABSATZ 3
    1 . LANDWIRTSCHAFT - WÄHRUNGSAUSGLEICHSBETRAEGE - ZAHLUNG - FRIST - BEGINN - ZEITPUNKT DER EINREICHUNG DER UNTERLAGEN

  • EU-Kommission

    Denkavit / Belgischer Staat

  • Wolters Kluwer

    Auslegung europäischer Verordnungen durch den EuGH; Innergemeinschaftlicher Handel mit Futtermitteln; Auszahlung von Währungsausgleichsbeträgen

  • Judicialis

    EWGV Art. 177; ; VO Nr. 1371/81/EWG Art. 17 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EWGV Art. 177; VO Nr. 1371/81/EWG Art. 17 Abs. 3
    1. LANDWIRTSCHAFT - WÄHRUNGSAUSGLEICHSBETRAEGE - ZAHLUNG - FRIST - BEGINN - ZEITPUNKT DER EINREICHUNG DER UNTERLAGEN - [VERORDNUNG NR. 1371/81 DER KOMMISSION, ARTIKEL 17 ABSATZ 3]

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (21)

  • EuGH, 05.10.2006 - C-105/02

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Eigenmittel

    Nach ständiger Rechtsprechung sind unter höherer Gewalt ungewöhnliche und unvorhersehbare Ereignisse zu verstehen, auf die derjenige, der sich auf höhere Gewalt beruft, keinen Einfluss hat und deren Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können (vgl. u. a. Urteil vom 5. Februar 1987 in der Rechtssache 145/85, Denkavit, Slg. 1987, 565, Randnr. 11).
  • Generalanwalt beim EuGH, 03.05.1990 - C-155/89

    Belgischer Staat gegen Philipp Brothers SA. - Vorschüsse auf Ausfuhrerstattungen

    Die letztgenannte Verordnung stand im Mittelpunkt des Urteils des Gerichtshofes vom 5. Februar 1987 in der Rechtssache 145/85 (Denkavit Belgii/Belgischcr Staat, Slg. 1987, 565).

    18 - Vgl. hierzu auch das Urteil vom 5. Februar 1987 in der Rechtssache 145/85, Denkavit Belgie, Slg. 1987, 565, Randnrn.

  • EuGH, 18.12.2007 - C-314/06

    Société Pipeline Méditerranée und Rhône - Richtlinie 92/12/EWG - Verbrauchsteuern

    Diese Voraussetzung ist vielmehr dahin auszulegen, dass sie solche Umstände erfasst, die objektiv der Kontrolle durch den zugelassenen Lagerinhaber entzogen sind oder außerhalb seines Verantwortungsbereichs liegen (vgl. zum letztgenannten Aspekt entsprechend Urteil vom 5. Februar 1987, Denkavit, 145/85, Slg. 1987, 565, Randnr. 16).
  • EuGH, 08.07.2010 - C-334/08

    Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Eigenmittel der

    Nach ständiger Rechtsprechung sind unter höherer Gewalt ungewöhnliche und unvorhersehbare Ereignisse zu verstehen, auf die derjenige, der sich auf höhere Gewalt beruft, keinen Einfluss hat und deren Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können (vgl. u. a. insbesondere Urteile vom 5. Februar 1987, Denkavit België, 145/85, Slg. 1987, 565, Randnr. 11, sowie vom 5. Oktober 2006, Kommission/Deutschland, C-105/02, Slg. 2006, I-9659, Randnr. 89, und Kommission/Belgien, C-377/03, Slg. 2006, I-9733, Randnr. 95).
  • EuGH, 18.03.2010 - C-218/09

    SGS Belgium u.a. - Vorabentscheidungsersuchen - Verordnung (EWG) Nr. 3665/87 -

    Nach ständiger Rechtsprechung sind unter "höherer Gewalt" ungewöhnliche und unvorhersehbare Ereignisse zu verstehen, auf die derjenige, der sich auf höhere Gewalt beruft, keinen Einfluss hat und deren Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können (vgl. u. a. Urteile vom 5. Februar 1987, Denkavit België, 145/85, Slg. 1987, 565, Randnr. 11, und vom 5. Oktober 2006, Kommission/Belgien, C-377/03, Slg. 2006, I-9733, Randnr. 95).
  • Generalanwalt beim EuGH, 11.09.2008 - C-308/07

    Gorostiaga Atxalandabaso / Parlament - Rechtsmittel - Europäisches Parlament -

    40 - Ständige Rechtsprechung, vgl. etwa Urteile des Gerichtshofs vom 5. Februar 1987, Denkavit (145/85, Slg. 1987, 565, Randnr. 11), vom 7. Dezember 1993, Huygen (C-12/92, Slg. 1993, I-6381, Randnr. 31), vom 17. Oktober 2002, Parras Medina (C-208/01, Slg. 2002, I-8955, Randnr. 19), vom 5. Oktober 2006, Kommission/Deutschland (C-105/02, Slg. 2006, I-9659, Randnr. 89), vom selben Tag Kommission/Belgien (C-377/03, Slg. 2006, I-9733, Randnr. 95) und vom 18. Dezember 2007, Société Pipeline Méditerranée et Rhône (C-314/06, Slg. 2007, I-0000, Randnr. 23).
  • EuGH, 05.10.2006 - C-377/03

    Kommission / Belgien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Eigenmittel der

    Nach ständiger Rechtsprechung sind unter "höherer Gewalt" ungewöhnliche und unvorhersehbare Ereignisse zu verstehen, auf die derjenige, der sich auf höhere Gewalt beruft, keinen Einfluss hat und deren Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können (vgl. u. a. Urteil vom 5. Februar 1987 in der Rechtssache 145/85, Denkavit, Slg. 1987, 565, Randnr. 11).
  • EuGH, 29.09.1998 - C-263/97

    First City Trading u.a.

    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes sind unter höherer Gewalt ungewöhnliche und unvorhersehbare Ereignisse zu verstehen, auf die derjenige, der sich auf höhere Gewalt beruft, keinen Einfluß hat und deren Folgen auch bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können (siehe insbesondere Urteil vom 5. Februar 1987 in der Rechtssache 145/85, Denkavit, Slg. 1987, 565, Randnr. 11).
  • EuG, 06.03.2003 - T-61/00

    APOL / Kommission

    Dadurch sei für sie eine Lage höherer Gewalt entstanden, worunter nach ständiger Rechtsprechung ungewöhnliche und unvorhersehbare Ereignisse zu verstehen seien, auf die derjenige, der sich auf höhere Gewalt berufe, keinen Einfluss habe und deren Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können (Urteil des Gerichtshofes vom 5. Februar 1987 in der Rechtssache 145/85, Denkavit/Belgien, Slg. 1987, 565, Randnr. 11).
  • EuGH, 18.07.2013 - C-99/12

    Eurofit - Vorabentscheidungsersuchen - Landwirtschaft - Gemeinsame

    Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs unter "höherer Gewalt" ungewöhnliche und unvorhersehbare Ereignisse zu verstehen sind, auf die derjenige, der sich auf höhere Gewalt beruft, keinen Einfluss hat und deren Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können (Urteile vom 5. Februar 1987, Denkavit België, 145/85, Slg. 1987, 565, Randnr. 11, vom 5. Oktober 2006, Kommission/Belgien, C-377/03, Slg. 2006, I-9733, Randnr. 95, und vom 18. März 2010, SGS Belgium u. a., C-218/09, Slg. 2010, I-2373, Randnr. 44).
  • Generalanwalt beim EuGH, 04.02.1999 - C-376/97

    Wettwer

  • BSG, 15.07.1993 - 1 RK 20/92

    Anspruch eines in Deutschland arbeitslos gemeldeten italienischen

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.04.2010 - C-334/08

    Kommission / Italien - Vertragsverletzungsverfahren - Eigenmittel - Weigerung,

  • FG Hamburg, 17.05.2001 - IV 76/99

    Zulässigkeit der Rückforderung gewährter Ausfuhrerstattungen

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.06.1997 - C-280/95

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Italienische Republik. -

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.09.2002 - C-167/99

    Parlament / SERS und Ville de Strasbourg

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.07.2007 - C-314/06

    Société Pipeline Méditerranée und Rhône - Verbrauchsteuern - Richtlinie 92/12/EWG

  • FG Hamburg, 20.02.2002 - IV 53/99

    Vorlage und Überwachung der Rücksendung des Original-Kontrollexemplars

  • VG Hannover, 25.06.2008 - 11 A 3213/06

    Zur vorläufigen Besitzeinweisung nach § 65 Flurbereinigungsgesetz als Fall

  • EuGH, 26.10.2004 - C-406/03

    Kommission / Irland

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.09.1995 - C-235/94

    Strafverfahren gegen Alan Jeffrey Bird. - Sozialvorschriften auf dem Gebiet des

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 23.09.1986 - 145/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,16277
Generalanwalt beim EuGH, 23.09.1986 - 145/85 (https://dejure.org/1986,16277)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 23.09.1986 - 145/85 (https://dejure.org/1986,16277)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 23. September 1986 - 145/85 (https://dejure.org/1986,16277)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1986,16277) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Denkavit België NV gegen Belgischer Staat.

    Zahlung von Währungsausgleichsbeträgen - Höhere Gewalt

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 11.07.1985 - 101/84

    Kommission / Italien

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 23.09.1986 - 145/85
    In einer später entschiedenen Rechtssache (Urteil vom 11. Juli 1985 in der Rechtssache 101/84, Kommission/Italien, Slg. 1985, 2629) hat der Gerichtshof anerkannt, daß ein Attentat, bei dem die Einrichtungen einer statistischen Datenbank zerstört wurden, "zwar... einen Fall höherer Gewalt darstellen und unüberwindliche Schwierigkeiten hervorrufen" konnte, dies aber mit der Begründung verneint, daß "seine Auswirkungen ... nur für eine gewisse Zeit andauern [konnten], nämlich für die Zeit, die eine Verwaltung bei Anwendung gewöhnlicher Sorgfalt objektiv benötigt hätte, um die zerstörten technischen Einrichtungen zu ersetzen und die Daten zu sammeln und zu verarbeiten" (Randnr. 16 der Entscheidungsgründe).
  • EuGH, 30.05.1984 - 224/83

    Ferriera Vittoria / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 23.09.1986 - 145/85
    Auch wenn er keine absolute Unmöglichkeit voraussetzt, so verlangt er doch, daß es sich um ungewöhnliche, vom Willen des Betroffenen unabhängige Schwierigkeiten handelt, die selbst bei Beachtung aller erforderlichen Sorgfalt unvermeidbar erscheinen"(Urteile vom 9. Februar 1984 in der Rechtssache 284/82, Acciaierie e Fernere Busseni SpA/Kommission, Slg. 1984, 557; vom 30. Mai 1984 in der Rechtssache 224/83, Ferriera Vittoria Srl/Kommission, Slg. 1984, 2349; vom 12. Juli 1984 in der Rechtssache 209/83, Ferriera Valsabbia SpA/Kommission, Slg. 1984, 3089).
  • EuGH, 13.11.1984 - 98/83

    Van Gend & Loos / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 23.09.1986 - 145/85
    An anderer Stelle heißt es: "Ein Fall höherer Gewalt kann nur anerkannt werden, wenn sich der Betroffene auf eine äußere Ursache berufen kann, deren Folgen unvermeidbar und unausweichlich sind und dem Betroffenen die Einhaltung seiner Verpflichtungen unmöglich machen" (Urteile vom 18. März 1980 in den verb. Rechtssachen 154, 205, 206, 226 bis 228, 263 und 264/78 sowie 31, 39, 83 und 85/79, Valsabbia und andere/Kommission, Slg. 1980, 907; vom 13. November 1984 in den verbundenen Rechtssachen 98 und 230/83, Van Gend & Loos NV und Expeditiebedrijf Wim Bosman BV/Kommission, Slg. 1984, 3763).
  • EuGH, 18.03.1980 - 154/78

    Valsabbia / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 23.09.1986 - 145/85
    An anderer Stelle heißt es: "Ein Fall höherer Gewalt kann nur anerkannt werden, wenn sich der Betroffene auf eine äußere Ursache berufen kann, deren Folgen unvermeidbar und unausweichlich sind und dem Betroffenen die Einhaltung seiner Verpflichtungen unmöglich machen" (Urteile vom 18. März 1980 in den verb. Rechtssachen 154, 205, 206, 226 bis 228, 263 und 264/78 sowie 31, 39, 83 und 85/79, Valsabbia und andere/Kommission, Slg. 1980, 907; vom 13. November 1984 in den verbundenen Rechtssachen 98 und 230/83, Van Gend & Loos NV und Expeditiebedrijf Wim Bosman BV/Kommission, Slg. 1984, 3763).
  • EuGH, 18.11.1970 - 8/70

    Kommission / Italien

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 23.09.1986 - 145/85
    In den beiden ersten Fällen (Urteile vom 5. Mai 1970 in der Rechtssache 77/69, Kommission/Belgien, Slg. 1970, 237, und vom 18. November 1970 in der Rechtssache 8/70, Kommission/ Italien, Slg. 1970, 961) hat der Gerichtshof 2 - Der Gerichtshof hat in jüngster Zeit mehrfach zwei andere, im wesentlichen gleichartige Definitionen des Begriffs der höheren Gewalt verwandt: "Der Begriff der höheren Gewalt bezieht sich, abgesehen von den Besonderheiten der spezifischen Bereiche, in denen er verwendet wird, im wesentlichen auf sachfremde Umstände, die den Eintritt des fraglichen Ereignisses unmöglich machen.
  • EuGH, 09.02.1984 - 284/82

    Busseni / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 23.09.1986 - 145/85
    Auch wenn er keine absolute Unmöglichkeit voraussetzt, so verlangt er doch, daß es sich um ungewöhnliche, vom Willen des Betroffenen unabhängige Schwierigkeiten handelt, die selbst bei Beachtung aller erforderlichen Sorgfalt unvermeidbar erscheinen"(Urteile vom 9. Februar 1984 in der Rechtssache 284/82, Acciaierie e Fernere Busseni SpA/Kommission, Slg. 1984, 557; vom 30. Mai 1984 in der Rechtssache 224/83, Ferriera Vittoria Srl/Kommission, Slg. 1984, 2349; vom 12. Juli 1984 in der Rechtssache 209/83, Ferriera Valsabbia SpA/Kommission, Slg. 1984, 3089).
  • EuGH, 12.07.1984 - 209/83

    Ferriera Valsabbia / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 23.09.1986 - 145/85
    Auch wenn er keine absolute Unmöglichkeit voraussetzt, so verlangt er doch, daß es sich um ungewöhnliche, vom Willen des Betroffenen unabhängige Schwierigkeiten handelt, die selbst bei Beachtung aller erforderlichen Sorgfalt unvermeidbar erscheinen"(Urteile vom 9. Februar 1984 in der Rechtssache 284/82, Acciaierie e Fernere Busseni SpA/Kommission, Slg. 1984, 557; vom 30. Mai 1984 in der Rechtssache 224/83, Ferriera Vittoria Srl/Kommission, Slg. 1984, 2349; vom 12. Juli 1984 in der Rechtssache 209/83, Ferriera Valsabbia SpA/Kommission, Slg. 1984, 3089).
  • EuGH, 05.05.1970 - 77/69

    Kommission / Belgien

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 23.09.1986 - 145/85
    In den beiden ersten Fällen (Urteile vom 5. Mai 1970 in der Rechtssache 77/69, Kommission/Belgien, Slg. 1970, 237, und vom 18. November 1970 in der Rechtssache 8/70, Kommission/ Italien, Slg. 1970, 961) hat der Gerichtshof 2 - Der Gerichtshof hat in jüngster Zeit mehrfach zwei andere, im wesentlichen gleichartige Definitionen des Begriffs der höheren Gewalt verwandt: "Der Begriff der höheren Gewalt bezieht sich, abgesehen von den Besonderheiten der spezifischen Bereiche, in denen er verwendet wird, im wesentlichen auf sachfremde Umstände, die den Eintritt des fraglichen Ereignisses unmöglich machen.
  • EuGH, 22.01.1986 - 266/84

    Denkavit France / FORMA

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 23.09.1986 - 145/85
    Der Gerichtshof hat in seinem Urteil vom 22. Januar 1986 in der Rechtssache 266/84 (Denkavit France/FORMA, Slg. 1986, 149) 1 ausgeführt, daß die in Absatz 3 vorgesehene Frist die Regelung in Absatz 2 "vervollständigt", deren Zweck "der Abschluß von Vorgängen ohne vermeidbare Verzögerungen" ist (Randnrn. 18 und 19 der Entscheidungsgründe).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht