Weitere Entscheidung unten: AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 04.11.2010

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   AG Berlin-Schöneberg, 05.10.2010 - 15 C 120/10   

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https://dejure.org/2010,35990
AG Berlin-Schöneberg, 05.10.2010 - 15 C 120/10 (https://dejure.org/2010,35990)
AG Berlin-Schöneberg, Entscheidung vom 05.10.2010 - 15 C 120/10 (https://dejure.org/2010,35990)
AG Berlin-Schöneberg, Entscheidung vom 05. Oktober 2010 - 15 C 120/10 (https://dejure.org/2010,35990)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Modernisierungszuschlag schon vor Begleichung der Rechnungen; Abzug fiktiver Instandhaltungskosten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Abzug fiktiver Instandsetzungskosten muss nachvollziehbar sein!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • LG Halle, 08.02.2002 - 2 S 42/01

    Anspruch auf Feststellung der Unwirksamkeit der Mieterhöhungserklärung;

    Auszug aus AG Berlin-Schöneberg, 05.10.2010 - 15 C 120/10
    Sofern gleichzeitig Instandsetzungsmaßnahmen vorgenommen wurden, setzt das Erfordernis der Erläuterung gemäß § 559b Abs. 1 BGB voraus, dass die Wertverbesserungsmaßnahmen unter Aufschlüsselung der Positionen der jeweiligen Gewerke so genau bezeichnet werden, dass der Mieter nachprüfen kann, ob nicht bloße Instandsetzungsarbeiten in Ansatz gebracht wurden (vgl. LG Halle, ZMR 2003, 35 ff.; LG Görlitz, WM 2001, 613; KG Berlin, GE 2002, 259 f.; LG Berlin, GE 1998, S. 550 f.; Sternel, Mietrecht aktuell, 4. Aufl., IV Rn. 383).
  • KG, 17.01.2002 - 8 REMiet 4/01

    Mieterhöhung nach MHG bei gleichzeitiger Durchführung von Instandsetzungs- und

    Auszug aus AG Berlin-Schöneberg, 05.10.2010 - 15 C 120/10
    Sofern gleichzeitig Instandsetzungsmaßnahmen vorgenommen wurden, setzt das Erfordernis der Erläuterung gemäß § 559b Abs. 1 BGB voraus, dass die Wertverbesserungsmaßnahmen unter Aufschlüsselung der Positionen der jeweiligen Gewerke so genau bezeichnet werden, dass der Mieter nachprüfen kann, ob nicht bloße Instandsetzungsarbeiten in Ansatz gebracht wurden (vgl. LG Halle, ZMR 2003, 35 ff.; LG Görlitz, WM 2001, 613; KG Berlin, GE 2002, 259 f.; LG Berlin, GE 1998, S. 550 f.; Sternel, Mietrecht aktuell, 4. Aufl., IV Rn. 383).
  • LG Berlin, 03.12.2004 - 63 S 273/04
    Auszug aus AG Berlin-Schöneberg, 05.10.2010 - 15 C 120/10
    Der Vermieter hat lediglich die zu erwartende Mieterhöhung in EUR/m² mitzuteilen (LG Berlin GE 2005, 1491, 1492).
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   AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 04.11.2010 - 15 C 120/10   

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https://dejure.org/2010,65780
AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 04.11.2010 - 15 C 120/10 (https://dejure.org/2010,65780)
AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, Entscheidung vom 04.11.2010 - 15 C 120/10 (https://dejure.org/2010,65780)
AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, Entscheidung vom 04. November 2010 - 15 C 120/10 (https://dejure.org/2010,65780)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 01.04.2009 - VIII ZR 179/08

    Mieterhöhungen im Zeitraum der Förderung von Modernisierungsmaßnahmen eines

    Auszug aus AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 04.11.2010 - 15 C 120/10
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes erfordert die formelle Wirksamkeit eines Mieterhöhungsverlangens nach § 558 BGB, dass der Vermieter Kürzungsbeträge aufgrund der Inanspruchnahme öffentlicher Fördermittel einschließlich der zugrunde liegenden Berechnungspositionen in das Erhöhungsverlangen aufnimmt (vgl. BGH, Urteil vom 01.04.2009, VIII ZR 179/08).
  • BGH, 12.05.2004 - VIII ZR 235/03

    Anforderungen an ein Mieterhöhungsverlangen

    Auszug aus AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 04.11.2010 - 15 C 120/10
    Wenn sich der Vermieter, so wie die Klägerin im vorliegenden Fall ausweislich der Förderungsvertrages aus dem Jahre 1993, aus eigenem Entschluss für die Erlangung von öffentlichen Zuschüssen einer bestimmten Bindungszeit unterwirft, dann bestehen keine Bedenken, ihn hieran festzuhalten (vgl. BGH Urteil vom 12.05.2004, VIII ZR 235/03; LG Berlin, GE 2004, 297 f.).
  • BGH, 13.06.2012 - VIII ZR 310/11

    Modernisierungserhöhung bei Wohnraummiete: Angabepflicht für Drittmittel aus

    Auf die Rechtsmittel der Klägerin werden das Urteil der Zivilkammer 67 des Landgerichts Berlin vom 29. September 2011 aufgehoben und das Urteil des Amtsgerichts Tempelhof-Kreuzberg vom 4. November 2010 (Az.: 15 C 120/10) geändert.
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