Rechtsprechung
FG Köln, 18.03.2010 - 15 K 2441/08 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Mietaufwendungen eines freiberuflichen Diplom-Ingenieur für eine möblierte Wohnung als abzugsfähige Betriebsausgaben i.R.e. betrieblich veranlassten doppelten Haushaltsführung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 4 Abs. 4; EStG § 12 Nr. 1 Satz 2
Betriebliche Veranlassung von Mietaufwendungen für eine möblierte Wohnung - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Freiberufler: - Betriebliche Veranlassung von Mietaufwendungen für eine möblierte Wohnung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Betriebliche Veranlassung von Mietaufwendungen
Papierfundstellen
- EFG 2010, 1397
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BFH, 21.09.2009 - GrS 1/06
Aufteilung der Aufwendungen für eine gemischt veranlasste Reise
Auszug aus FG Köln, 18.03.2010 - 15 K 2441/08
Die hier getroffene Entscheidung steht auch im Einklang mit dem Beschluss des Großen Senats des BFH vom 21.09.2009 GrS 1/06 (DStR 2010, 101).Der Senat hat auf der Grundlage der ständigen Rechtsprechung des BFH unter Berücksichtigung des Beschlusses des Großen Senates des BFH vom 21.09.2009 GrS 1/06 einen Einzelfall entschieden.
- BVerfG, 04.12.2002 - 2 BvR 400/98
Doppelte Haushaltsführung
Auszug aus FG Köln, 18.03.2010 - 15 K 2441/08
Zur Begründung führte der BFH unter Hinweis auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 4. Dezember 2002 2 BvR 400/98 und 1735/00 (BStBl II 2003, 534 unter C. II. 1.) aus, dass auch Kosten für auswärtige Übernachtungen zu den im Rahmen des objektiven Nettoprinzips abziehbaren beruflichen Aufwendungen gehören. - BFH, 04.07.1990 - GrS 2/88
Kontokorrentverbindlichkeit; Auszahlungen; Überweisungen; Betriebliche …
Auszug aus FG Köln, 18.03.2010 - 15 K 2441/08
Ergibt diese Prüfung, dass die Aufwendungen nicht oder in nur unbedeutendem Umfang auf privaten, der Lebensführung des Steuerpflichtigen zuzurechnenden Umständen beruhen, so sind sie als Betriebsausgaben oder Werbungskosten anzuerkennen und --vorbehaltlich einer entgegenstehenden gesetzlichen Regelung-- als solche abziehbar (BFH-Beschlüsse vom 27. November 1989 GrS 1/88, BFHE 158, 563 und vom 4. Juli 1990 GrS 2-3/88, BFHE 161, 290, BStBl II 1990, 817, 823; BFH-Urteil vom 17.06.1999 III R 37/98, BStBl II 1990, 160).
- BFH, 05.08.2004 - VI R 40/03
Beruflich veranlasste Hotelübernachtungen am Arbeitsort
Auszug aus FG Köln, 18.03.2010 - 15 K 2441/08
Denn der BFH hat bereits im Urteil vom 05.08.2004 VI R 40/03, BFHE 207, 225, BStBl II 2004, 1074 in einer Änderung seiner Rechtsprechung eine gelegentliche Hotelübernachtung am Beschäftigungsort ohne das Vorliegen der Voraussetzungen einer doppelten Haushaltsführung als Werbungskosten anerkannt. - BFH, 27.11.1989 - GrS 1/88
Keine Anerkennung von Arbeits- oder Mietverhältnissen zwischen Ehegatten bei …
Auszug aus FG Köln, 18.03.2010 - 15 K 2441/08
Ergibt diese Prüfung, dass die Aufwendungen nicht oder in nur unbedeutendem Umfang auf privaten, der Lebensführung des Steuerpflichtigen zuzurechnenden Umständen beruhen, so sind sie als Betriebsausgaben oder Werbungskosten anzuerkennen und --vorbehaltlich einer entgegenstehenden gesetzlichen Regelung-- als solche abziehbar (BFH-Beschlüsse vom 27. November 1989 GrS 1/88, BFHE 158, 563 und vom 4. Juli 1990 GrS 2-3/88, BFHE 161, 290, BStBl II 1990, 817, 823; BFH-Urteil vom 17.06.1999 III R 37/98, BStBl II 1990, 160). - BFH, 17.06.1999 - III R 37/98
Prozeßkosten wegen Erbstreitigkeiten
Auszug aus FG Köln, 18.03.2010 - 15 K 2441/08
Ergibt diese Prüfung, dass die Aufwendungen nicht oder in nur unbedeutendem Umfang auf privaten, der Lebensführung des Steuerpflichtigen zuzurechnenden Umständen beruhen, so sind sie als Betriebsausgaben oder Werbungskosten anzuerkennen und --vorbehaltlich einer entgegenstehenden gesetzlichen Regelung-- als solche abziehbar (BFH-Beschlüsse vom 27. November 1989 GrS 1/88, BFHE 158, 563 und vom 4. Juli 1990 GrS 2-3/88, BFHE 161, 290, BStBl II 1990, 817, 823; BFH-Urteil vom 17.06.1999 III R 37/98, BStBl II 1990, 160).